IHK-Magazin Ausgabe 7/2025

TIPPS

GELDWÄSCHEGESETZ Die sechs wichtigsten Antworten Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Betriebe für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Wer jetzt handeln muss.

RECHT & STEUERN

Was ist mit „Güterhändlern“ gemeint?

2.

Güterhändler ist jeder, der gewerblich Güter veräußert oder erwirbt; unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung.

Was müssen zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen tun?

3.

Sie müssen sich im elektronischen Melde- portal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) regist- rieren.

Ab wann muss die Registrierung erfolgt sein?

4.

• Die meisten Betrieben müssen spätestens am 1. März 2026 die Meldung abgeschlossen haben. • Bei den Güterhändlern im Allgemeinen (Ausnahmen: der Handel mit Kunst, Schmuck, Uhren, Edelmetall, Edelsteinen, Kraftfahrzeu- gen, Schiffen, Motorbooten und Luftfahrzeu- gen) besteht eine Registrierungspflicht erst bis zum 1. Januar 2027.

Blick in ein Ladengeschäft. Einzelhändler, aber auch Immobilienmakler müssen aufgrund des Geldwäschegesetzes aktiv werden.

Gibt es Strafen bei Nicht-Registrierung?

5.

Eine unterbliebene Registrierung ist derzeit noch folgenlos: Sie ist keine Ordnungswidrig- keit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Allerdings ist die Einführung eines Bußgeldes vorgesehen. 6. Wie verhalte ich mich, falls ich vermute, Opfer von Geldwäsche geworden zu sein? Melden Sie den Verdachtsfall umgehend über das FIU-Meldeportal. Bei Registrierung erhalten Sie Zugang zu vielen Informationen, die das Erkennen von verdächtigen Geschäftsvorfällen erleichtern.

1. Wer fällt - neben Banken und Kapital- gesellschaften - unter das GwG? • Bestimmte Kapital- und Finanzdienstleister, zum Beispiel Finanzanlagenvermittler • Versicherungsunternehmen und Versiche- rungsvermittler, soweit sie Lebensversicherun- gen, Unfallversicherungen mit Prämienrückge- währ, Kapitalisierungsprodukte oder Darlehen anbieten • Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Lohnsteuerhilfevereine • Immobilienmakler • Bestimmte Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen • Güterhändler (siehe unten) sowie Kunstver- mittler und -lagerhalter, soweit die Lagerhal- tung in Zollfreigebieten erfolgt

2,8 MILLIARDEN EURO Schaden durch Wirtschafts- kriminalität in Deutschland 2024 QUELLE: BKA

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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2025

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