TIPPS
KLEINUNTERNEHMERREGELUNG Mehr Geld für Start-ups Die Kleinunternehmerregelung ist eine bürokratische und steuerliche Erleichterung für Unternehmen mit geringen Umsätzen. Wer davon wie profitiert
RECHT & STEUERN
des Gesamtumsatzes sind damit alle vom Unternehmer ausgeführten Umsätze des einheitlichen Unternehmens einzubeziehen.
Um was geht es überhaupt?
Wie wird der Umsatz berechnet?
• Die Umsatzsteuer wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfah- rens kritisiert. Die sogenann- te Kleinunternehmerrege- lung sieht Erleichterungen vor. So brauchen Kleinunter- nehmer für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanz- amt abzuführen und auch keine Umsatzsteuervoran- meldungen abzugeben. • Allerdings haben Kleinunter- nehmer im Gegenzug kein Recht zum Vorsteuerabzug. Sie können also die Umsatz- steuer aus den Eingangsrech- nungen nicht vom Finanzamt erstattet bekommen. Gut zu wissen: Überwiegen die Nachteile gibt es die Möglich- keit, auf die Kleinunterneh- merregelung zu verzichten.
• Maßgebend für die Ermitt- lung der Umsatzgrenzen ist der nach vereinnahmten Ent- gelten bemessene Gesamt- umsatz (Einnahmen, nicht Gewinn) einschließlich der enthaltenen Umsatzsteuer. Nach § 19 Abs. 3 Umsatz- steuergesetz (UStG) ist für die Berechnung des Gesamt- umsatzes von der Summe der vom Unternehmer ausge- führten steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auszugehen. • Damit gehören Einfuhren aus dem Drittland in das Inland und innergemeinschaftliche Erwerbe nicht zum Gesamt- umsatz. • Hinweis: Ein Unternehmer kann im umsatzsteuerlichen Sinne nur ein Unternehmen haben. Dieses umfasst die gesamte gewerbliche und be- rufliche Tätigkeit des Unter- nehmers. Für die Ermittlung
Was ist denn, wenn Umsätze im Ausland
Die Kleinunter- nehmerregelung im Detail:
erzielt werden? • Wollten Kleinunternehmer international tätig sein, hat- ten sie sich im Ausland mit komplexen umsatzsteuer- lichen Problemen und Frage- stellungen zu beschäftigen. Die neue Europäische-Klein- unternehmerregelung seit dem 1. Januar 2025 verein- facht dies. • Nun können deutsche Unternehmen unter be- stimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerrege- lungen anderer Mitglied- staaten nutzen, im Gegenzug wenden auch Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten die deutschen Regelungen an.
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Wer ist betroffen?
• Kleinunternehmer ist, wer im vorangegangenen Kalender- jahr einen (Netto-)Umsatz von nicht mehr als 25.000 Euro hat und im laufenden Kalen- derjahr einen voraussichtli- chen (Netto-)Umsatz von nicht mehr als 100.000 Euro hat. • Wichtig: Beide Vorausset- zungen müssen erfüllt sein. Hat der Unternehmer die Vorjahresgrenze von 25.000 Euro überschritten, kann er die Kleinunternehmerrege- lung im laufenden Jahr nicht anwenden – selbst wenn feststeht, dass der Umsatz im laufenden Jahr unter 25.000 Euro liegen wird.
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