TIPPS
RECHTE UND PFLICHTEN Das kleine Arbeitsrecht-Alphabet
WEITER- BILDUNG
Was müssen Sie als Arbeitgeber im Arbeitsrecht beachten? Ein Überblick über wichtige Themen – von A wie Arbeitszeiterfassung zu T wie Teilzeit
Cannabispflanzen anbauen bzw. bis zu 50 Gramm getrockneten Cannabis besitzen. Auch wenn der Konsum grundsätzlich erlaubt ist, führt dies nicht zu einem Freibrief für Arbeitnehmer, vor oder während der Arbeit zum Joint zu greifen. Denn Arbeitnehmer schulden Ihnen als Arbeitgeber grundsätzlich eine „un- getrübte“ Arbeitsleistung. Sie dürfen sich also vor oder während der Arbeitszeit nicht in einen Zustand versetzen, der eine ordnungsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung stört oder sie selbst oder andere gefährdet.
wie Elternzeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E
haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit einem Kind, für das ihnen die Personensorge zusteht, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Dies gilt auch für Vollzeit-Pflegeeltern. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung von Ihnen als Arbeitgeber auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar. Dieser Anspruch kann durch Vertrag weder beschränkt noch ausgeschlossen werden.
wie Arbeitszeiterfassung Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, die
Stimmen alle Passagen im Ver- trag für den neuen Mitarbeiter? Besser noch mal checken.
A
gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Es gibt jedoch keine verpflichtende Form für die Arbeitszeiterfassung vor. Das be- deutet, dass sowohl elektronisch geführte als auch schriftliche Arbeitszeiterfassungssysteme möglich sind. Wichtig: Die Erfassung muss den arbeitsschutzrechtlichen Anforderung genügen. Das bedeutet, dass es nicht genügt, die Stunden- anzahl und den Umstand, dass eine Pause von 30 Minuten gemacht wurde, zu notieren. Viel- mehr ist es notwendig, Arbeitsbeginn und -ende sowie die Pausenzeiten festzuhalten.
wie Gefährdungsbeurteilung Jeder Arbeitgeber trägt nach dem Arbeits-
G
schutzgesetz die umfassende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in seinem Betrieb. Er ist gesetzlich verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- schutzes auf seine Kosten zu treffen. Aufgrund seiner umfassenden Verantwortung für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb ist der Arbeit- geber aber auch verpflichtet, selbst festzustel- len, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Alle Arbeits- rechtsthemen kompakt auf einen Blick:
wie Cannabis am Arbeitsplatz 2024 ist der Besitz und der private Eigen-
C
anbau von Cannabis für Erwachsene teilweise legalisiert worden. Danach darf grundsätzlich jeder Erwachsene bis 25 Gramm Cannabis be- sitzen und mit sich führen. Darüber hinaus darf man zum Eigenkonsum am Wohnsitz bis zu drei
ihk.de/rhein- neckar/ arbeitsrecht
wie Kurzarbeit Ihr Unternehmen ist in einer kurzfristigen
K
Krise: Kurzarbeit als Maßnahme – und nun? Kurzarbeitergeld wird für alle versicherungs-
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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2025
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