ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
EU Abkommen mit den USA Die USA und die EU hatten sich am 27. Juli 2025 auf einen Deal verständigt. Dabei wurde vereinbart, dass alle EU-Zölle auf US-Industrie- importe und einzelne Agrarimporte abgeschafft werden. Die EU setzt den Deal nun folgendermaßen um: 1. Die Zollsenkungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. 2. Die EU kann die Zollabschaf- fung mit Zustimmung der Mitgliedstaaten wieder aussetzen, falls Präsident Trump die US-Zölle auf EU-Importe wieder erhöht. 3. Die Zollsenkungen können von der EU aufgehoben werden, wenn die USA über 2026 hinaus weiterhin Zölle über 15 Prozent auf Produkte erheben, die Stahl und Aluminium enthalten. 4. Ein Safeguard-Mechanismus wurde integriert, bei der die Kommission auf Anfrage von 3+ Mitgliedstaaten, der Industrie oder der Gewerkschaften, oder auf Eigen- initiative, eine Untersuchung zu den Auswirkung der Zollsenkungen auf Europäische Hersteller einleiten kann. Im Zuge dieser Untersuchun- gen können die Zollsenkungen ganz oder teilweise aufgehoben werden. 5. Ein quartalsweises Monitoring zur Implementierung wurde vereinbart. Sechs Monate vor dem Ablauf der Zollsenkungen wird die Kommission einen detaillierten Bericht zu den Auswirkungen, auch auf KMUs, vorbereiten. 6. Die Zollsenkungen laufen am 31. Dezember 2029 aus. DIHK/IHK
ZOLL Vereinfachungen bei Versand- und Ausfuhrverfahren
Stempel im Betriebskontinuitätsver- fahren sowie der Anmeldung für Umzugsgut. Beim Ausfuhrverfahren kann der Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes auch bereits vor dem Verpacken/Verladen abgegeben und die sofortige Ausfuhr- anmeldung beantragt werden. Dies gilt für eilige Fälle, wobei der Eilbedarf in der Ausfuhranmeldung zu hinterlegen ist. Weitere Infos erfolgen über ATLAS-Teilnehmernachricht. GZD/IHK
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es Erleichterungen bei Versand- und Ausfuhranmeldungen. Für Versandver- fahren sind fremdsprachige Warenbe- schreibungen zulässig. Zudem besteht keine Pflicht mehr des zugelassenen Empfängers im Versandverfahren, beim Wareneingang Warennummern und Warenbezeichnungen zu prüfen. Und es kommt zu Vereinfachungen bei der Angabe des Empfängers in Versandanmeldungen, Anwendung der
EU Lieferantenerklärungen vor dem Wandel
Die Lieferantenerklärung ist seit Jahren ein zentrales Instrument im Präferenzrecht der Europäischen Union. Sie dient Unternehmen dazu, den präferenziellen Ursprung von Waren entlang der Lieferkette nachzu- weisen und bildet damit die Grundlage für Zollvergünstigungen im internatio- nalen Handel. Doch die bestehenden Regelungen stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Mit der Durchführungs- verordnung (EU) 2026/1183 vom 5. Juni 2026 wurde eine grundlegende Neuausrichtung der Lieferantenerklä- rungen veröffentlicht. Ab dem 23. Juni 2028 werden die bisherigen, stark
formalisierten und textbasierten Vorgaben durch ein datenorientiertes Konzept ersetzt. Künftig steht nicht mehr ein fest definiertes Dokument im Mittelpunkt, sondern eine Reihe standardisierter Datenelemente, die den präferenziellen Ursprung einer Ware beschreiben. Gleichzeitig wird der Weg für einen flexiblen und digitalen Datenaustausch geöffnet, ohne eine bestimmte technische Lösung vorzuschreiben. Der neue Anhang 22-15 des UZK-IA bildet hierfür die Grundlage, ist jedoch aufgrund seiner eher datenmodellartigen Struktur schwer zugänglich. DIHK/IHK Die Neuregelung basiert auf der Ver- ordnung (EU) 2026/382 und ist Teil der umfassenden Reform des EU-Zoll- systems. Sie gilt zunächst als Über- gangslösung bis mindestens 1. Juli 2028. Hintergrund ist die geplante Einführung des EU Customs Data Hub, eines zentralen IT-Systems für die künftige Zollabwicklung. Sollte dieses System nicht rechtzeitig vollständig einsatzbereit sein, ist eine Verlänge- rung der Übergangsregelung vorgese- hen. DIHK/IHK
EU Zölle auf Kleinsendungen
Seit dem 1. Juli 2026 hat die EU die bisherige Zollfreigrenze für
Kleinsendungen abgeschafft und durch eine pauschale Regelung ersetzt: Für E-Commerce-Importe aus Nicht-EU- Ländern mit einem Warenwert von unter 150 Euro wird nun ein fester Zollsatz von 3 Euro je Tarifposition erhoben. Ziel dieser Maßnahme ist es, Wettbewerbs- verzerrungen zu reduzieren und die stark gestiegene Zahl an Kleinsendungen – insbesondere aus dem Onlinehandel – effizienter zu bewältigen.
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