IHK-Magazin Ausgabe 5/2025

AUS DER IHK

MASTERPLAN MOBILITÄT 2035+ IHK: Kosten-Nutzen-Verhältnis prüfen

des Schienennetzes oder die Verlängerung von Stadtbah- nen in Nachbargemeinden genauso wie Einschränkungen im Autoverkehr. In Übereinstimmung mit dem aktuellen Planungsrecht ist es gut, dass der Region auch bei einer dritten Rheinquerung südlich von Ludwigshafen alle Möglichkeiten erhalten bleiben. Der Wirtschaftsstandort profitiert davon, dass im Masterplan bei der Betrachtung der Ost-West-Verkehre eine weitere Rheinquerung nicht ausgeschlossen wird. So werden mit Blick auf die folgen- den Jahrzehnte alle Optionen offengehalten.“ Weitere IHK-News direkt ins Mailfach erhalten:

Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 1. Juli den Masterplan Mobilität 2035+ beschlossen: IHK-Präsident Manfred Schnabel kommentiert: „Der Masterplan steckt Leitplanken ab und zeigt Möglichkeiten auf, wie der Ver- kehr künftig nach und durch Mannheim fließen kann. Wichtig ist, dass die skizzierten Maßnahmen im Einzel- fall noch der Beschlussfassung durch den Gemeinderat bedürfen. Denn der Teufel steckt oft im Detail und alle Maßnahmen sind in ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis und in ihren Auswirkungen auf die Wirtschaftsverkehre zu prüfen. So bleibt die Stadt zudem flexibel und kann sich mit der Region abstimmen. Das ist wichtig, denn Eingriffe in den Verkehr im Zentrum der Metropolregion wirken sich auch auf das Umland aus. Dazu gehört der Ausbau

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KOALITIONSAUSSCHUSS BWIHK: Stromsteuer für alle Branchen senken

Land müssen Unternehmen so viel für Strom zahlen wie in Deutschland. Daher leiden alle Unternehmen, seien es Lebensmitteleinzelhandel und Kaufhäuser, Rechen- zentren, Gastronomen oder Kühlhäuser, unter den hohen Stromkosten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für eine solch wichtige Maßnahme zur Stärkung der gesamten Wirtschaft kein Geld zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür muss eben an anderer Stelle gespart werden.“ Die Wirtschaft habe sich auf die im Koalitionsvertrag zu- gesagte Entlastung verlassen. Ein Rückzieher der Politik bedeute Vertrauensverlust.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handels- kammertag zeigt sich enttäuscht über den Anfang Juli gefassten Beschluss des Koalitionsausschusses, die Stromsteuersenkung auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde ausschließ- lich auf das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zu beschränken. Zwar sei die Entlastung für diese Branchen ein wichtiger Schritt – der Großteil der Wirtschaft im Land wie Handel oder Dienstleistun- gen würden aber nicht entlastet, so Dr. Jan Stefan Roell. Der BWIHK-Präsident weiter: „In kaum einem anderen

STEUERLICHES INVESTITIONSSOFORTPROGRAMM DIHK: Weitere Reformen müssen folgen

die schrittweise Absenkung des Einkommensteuersatzes auf nicht ausgeschüttete Gewinne aufgenommen wurde“, kommentiert DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov die Vorlage. Die DIHK habe sich hier im Namen der Wirtschaft deutlich eingebracht. Weitere Schritte müss- ten nun folgen, so Melnikov. Dazu zählt sie unter anderem eine einfachere Steuererhebung oder eine durchgreifende Digitalisierung der Prozesse.

Mit dem Ende Juni vom Kabinett beschlossenen steuerli- chen Investitionssofortprogramm will die Bundesregierung wichtige Impulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland setzen. Dass der Gesetzentwurf so zügig vorgelegt wurde, ist nach Einschätzung der Deutschen Industrie- und Han- delskammer ein wichtiges und positives Signal, aber noch kein Befreiungsschlag. „Gut ist, dass neben der schnelleren Abschreibung und der Senkung der Körperschaftsteuer

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IHK Magazin Rhein-Neckar 05 | 2025

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