IHK-Magazin Ausgabe 5/2025

TIPPS

NACHWUCHSSUCHE Digital first

AUS- BILDUNG

An vielen Stellen haben sich bei der Fachkräftesicherung die Zeiten geändert, beispielsweise bei der Weitergabe des unterschriebenen Ausbildungsvertrages.

M ittlerweile können Ausbildungsverträge komplett digital ohne Papier und Unter- schrift geschlossen werden. Entscheidend ist, dass der künftige Azubi den Empfang des Vertrages, den er von dem Unternehmen per Mail erhalten hat, bestätigt. Dies gilt als Einver- ständnis. Der Vertrag kann dann digital an die örtliche Industrie- und Handelskammer weiter- geleitet werden. Diese nimmt eine rechtliche Prüfung vor und trägt den Vertrag in ihr Ver- zeichnis ein. „Wir kontrollieren, ob die Angaben korrekt sind, ob beispielsweise der Urlaubsan- spruch oder die Wochenarbeitszeit stimmen“, erklärt Harald Töltl, IHK-Geschäftsführer Berufsbildung Manchmal unterliefen vor allem kleineren Betrieben Fehler, die dann korrigiert würden. Bislang war die elektronische Form beim Ausbildungsvertrag ausgeschlossen. Doch nun wurde das Berufsbildungsgesetz, konkret Paragraf 11, geändert und der Ausschluss aufgehoben. Wichtig ist nur, dass der Auszubildende oder – sollte er noch nicht volljährig sein – seine Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertreter den Erhalt des Vertragstextes digital bestätigen.

IHK-Experte Töltl bewertet das positiv: „Es geht alles schneller, es muss nicht mehr Papier hin- und hergeschickt werden, es muss nichts mehr ausgedruckt werden.“ Aber wird dann der Vertragsabschluss nicht gefühlt unverbindlicher? Töltl hält das Risiko für gering. Zumal es auch mit handschriftlicher Unterschrift auf dem Vertrag passiere, dass am ersten September, dem offiziellen Ausbildungsbeginn, kein Azubi erscheint. „Diese Erfahrung machen Unternehmern leider immer wieder“, weiß Töltl. Er meint aber auch: „Der digitale Vertrag ist Neuland, also abwarten, wie sich das entwickelt.“ In einer digitalen Welt, in der das Recruiting vielfach über soziale Netzwerke laufe und das Bewerbungsgespräch in der Web-Konferenz abgehalten werden kann, sei der digitale Ausbildungsvertrag ein logischer Schritt. Doch nicht überall hat die Digitalisierung beim Recruiting Einzug gehalten. Denn laut einer gemeinsamen Jugend- und Unternehmensbefragung der Bertelsmann Stiftung und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) kann es an falscher digitaler Kommunikation liegen, wenn Bewerber und Unternehmen nicht zueinanderfinden. Bei der Bedeutung der Informationswege sind sich Unternehmen und junge Menschen zwar weitgehend einig: Für beide Seiten spielen Online-Stellenausschreibungen die wichtigste Rolle, gefolgt von der Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit und Social Media. Bei der Nutzung von sozialen Netzwerken gibt es aber auffällige Abweichungen: Instagram ist jeweils am beliebtesten, doch während 71 Prozent der Unternehmen auf Facebook über ihre Ausbildungsplätze informieren, sucht hier nur ein Viertel der jungen Menschen nach Ausbildungsangeboten. Umgekehrt nutzen junge Menschen häufig YouTube, WhatsApp und TikTok – diese Kanäle werden von Unternehmen aber deutlich seltener bespielt. Fazit der Studienautoren: Das Ausbildungs- platz-Marketing über Social Media bietet Ver- besserungspotenzial. Unternehmen sollten

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Vorstellungsge- spräch im Unter- nehmen: Folgt darauf der (digitale) Ausbildungs- vertrag?

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IHK Magazin Rhein-Neckar 05 | 2025

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