TIPPS
ONLINE-HANDEL Welche Pflichten gelten für die Webseite? Neue Regelung: Online-Händler müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihr Impressum anpassen.
RECHT & STEUERN
• Video-Abruf, wenn es sich nicht um einen Fernseh- dienst handelt • Online-Dienste wie Internet- Suchmaschinen sowie • die kommerzielle Verbrei- tung von Informationen über Waren und Dienstleistungen mit Hilfe von elektronischer Post. Keine digitalen Dienste sind dagegen der herkömmliche Rundfunk, das Live-Streaming, also das zusätzlich und zeitglei- che Übertragen herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet, sowie das Web- Casting, die ausschließliche Übertragung herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet. Auch die bloße Inter- net-Telefonie fällt nicht unter die digitalen Dienste.
Verbraucherstreitbeilegung bleiben davon unberührt; das heißt, sie bestehen weiterhin. Darunter fällt beispielsweise die Anbieterkennzeichnung bzw. die Impressumspflicht auf Web- seiten. Jeder, der im Internet geschäftsmäßig digitale Dienste anbietet, ist dazu verpflichtet, auf seinen Webseiten bestimmte Informationen – wie beispiels- weise über seine Identität – anzugeben. Erfasst werden vom Digitale-Dienste-Gesetz alle Informations- und Kommunika- tionsdienste, die nicht aus- schließlich Telekommunikation oder Rundfunk sind, beispiels- weise: • Online-Angebote von Waren oder Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit
Hintergrund ist die Abschaf- fung der Online-Streitbeile- gung (OS-Plattform) durch die EU. Diese Vereinfachung er- fordert, dass Unternehmer ihre Online-Shops aktualisieren: • Seit dem 20. März 2025 musste auf der Webseite zwar der bisher erforderliche Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben. Allerdings durfte nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Verbraucher dort Beschwerden einreichen können. • Ab dem 20. Juli 2025 muss jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform entfernt werden. Die sonstigen Informations- pflichten für Unternehme- rinnen und Unternehmer zur IHK Magazin Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Redaktion Matthias Schmitt (verantw.; MaS), Tel.: 0621 1709 - 213 Fax.: 0621 1709 - 5213 E-Mail: presse@rhein-neckar.ihk24.de Weitere Autoren Stefanie Ball (Ba), Adrian Brosch, Marion Brenner (MB), Stefan Burkhardt (Bu), Ulla Cramer (uc), Kira Hinderfeld (KH), Annegret Rupp (Ru) L1,2, 68161 Mannheim Jörg Runde (JR), Catharina Zelt (Ze) Neuigkeiten über Ihr Unternehmen ihk.de/rhein-neckar/firmennachrichten informiert Sie.
Was ist auf einer Webseite Pflicht?
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Anzeigenleitung Andrea Albecker
Mitglied der IHK. ISSN 1868-7008 Erscheinungsdatum: 25. Juli 2025
Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 47 vom Januar 2025 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de
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IHK Magazin Rhein-Neckar 05 | 2025
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