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Wie wird Fahren mit Blaulicht bestraft?
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E ines vorweg: Der Kauf und Allerdings sollte eigentlich ohnehin sonnenklar sein: Blaulicht und Mar- tinshorn dienen dazu, andere Ver- kehrsteilnehmende zu warnen und Gefahren abzuwenden, haben also an Privatfahrzeugen nichts zu suchen. Sie sind den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr, Zoll und Rettungs- diensten vorbehalten, um ihnen ein schnelles Durchkommen im Straßen- verkehr zu ermöglichen. Doch es kommt immer mal wieder vor, dass sich ganz gewöhnliche Auto- fahrende ein Blaulicht aufs Fahrzeug- dach pappen, weil sie glauben, so am Stau vorbeiziehen zu können. Das der Besitz eines Blaulichts sind erlaubt. Einschalten sollte man es jedoch besser nicht. klappt vielleicht sogar, ist aber streng verboten. Erstaunlicherweise ist die Blaulichtfahrt selbst im Bußgeldkata- log lediglich mit 20 Euro angesetzt
und zählt damit zu den günstigeren Vergehen. Zunächst einmal. Denn es kommt auch auf das Fahrzeug an. Bei einer Ente oder einem alten Käfer ist die Verwechselungsgefahr gering. Aber wenn das Auto wie ein Streifen- wagen oder auch nur wie ein Zivil- fahrzeug der Polizei wirken könnte, liegt zusätzlich zum Verstoß auch noch Amtsanmaßung vor (§ 132 StGB). Dann wird eine Geldstrafe ver- hängt, die empfindlich hoch ausfallen kann und in der Regel nach Tages- sätzen berechnet wird, die sich aus dem Einkommen der zu bestrafenden Person herleiten. Amtsanmaßung kann sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Auch die Fahreignung könnte angezweifelt und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden. Außerdem wird das Blaulicht kon- fisziert. Doch das dürfte dann das kleinere Problem sein. (thr)
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