Jugendbeteiligung in der Jugendinformation Begriffsbestimmung
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Eurodesk und ERYICA haben für diese Publikation eine Definition des Begriffs „ Jugendbeteiligung in der Jugendinformation“ entwickelt.
Jugendbeteiligung in der Jugendinformation
Jugendbeteiligung in der Jugendinformation bedeutet, jungen Menschen das Recht, die Mittel, den Freiraum und die Unterstützung zu geben, damit sie: → Sich auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Formen an der Erstellung, Verbreitung und Bewertung von Jugendinformation beteiligen können. → Peer-to-Peer-Aktivitäten im Bereich der Jugendinformation entwickeln und anleiten können. → Feedback geben und sich somit an der fortlaufenden Entwicklung von Jugendinformationsdiensten beteiligen können.
→ Sich aktiv in die Gestaltung und Leitung von Jugendinformationsdiensten einbringen können.
Das Ziel von Jugendbeteiligung in der Jugendinformation ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, die Inhalte und Formen der Jugendinformation mitzugestalten und Einfluss auf die Arbeit von Jugendinformationsdiensten zu nehmen. Jugendbeteiligung in der Jugendinformation ist neben dem Zugang zu hochwertiger Jugendinformation ein wesentlicher Faktor für die aktive Teilhabe junger Menschen am demokratischen und staatsbürgerlichen Leben.
Poster auf Seite 21
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