Leitfaden_Jugendpartizipation_Eurodesk_ERYICA_DE

Einbindung junger Menschen in Führungsgremien

5.3

Die Einbindung junger Menschen in die Leitung von Jugendinformationsdiensten ist ein erweitertes Modell der Jugendbeteiligung. Dadurch erhalten junge Menschen direkte Entscheidungskompetenzen über den gesamten Jugendinformationsdienst. Fast alle Jugendinformationsdienste haben ein Führungsgremium, das mit der Überwachung ihrer Arbeit betraut ist. In einer nichtstaatlichen oder halbstaatlichen Organisation kann dies ein gewählter Vorstand oder Ausschuss sein. Wenn der Jugendinformationsdienst zu einer größeren Organisation gehört, kann es sich um eine Gruppe aus erfahrenen Stakeholder*innen handeln. Führungsgremien sind für den gesamten Betrieb der Organisation rechenschaftspflichtig und in den meisten Fällen auch rechtlich dafür verantwortlich. Sie bilden die höchste Entscheidungsstufe innerhalb eines Jugendinformationsdienstes. Junge Menschen können unterschiedliche Rollen in Führungsgremien einnehmen: → Vollwertiges Mitglied des Führungsgremiums: Sie nehmen an den Sitzungen teil und verfügen über dieselben Verantwortlichkeiten, Rechenschaftspflichten, rechtlichen Verpflichtungen und Stimmrechte wie die anderen Mitglieder des Gremiums. → Beobachter*in oder assoziiertes Mitglied: Sie nehmen an Sitzungen und den Diskussionen teil, haben aber kein Stimmrecht und sind auch nicht für die Entscheidungen des Gremiums verantwortlich zu machen. → Beteiligung an einem Unterausschuss: Dieser ähnelt einer Lenkungs- oder Beratungsgruppe, ist aber formell mit dem Führungsgremium verbunden

Führungsgremium

62

Made with FlippingBook - Online catalogs