Leitfaden_Jugendpartizipation_Eurodesk_ERYICA_DE

Führungsrollen – wo können wir anfangen?

Das Führungsgremium kann sich etwa dafür entscheiden, seine demokratischen Verfahren zu befolgen und seine Mitglieder über die Aufnahme der Neumitglieder abstimmen zu lassen. Sie könnten auch eine bereits bestehende Jugend- Lenkungsgruppe bitten, eine*n Kandidat*in oder Freiwillige*n zu nominieren. Die Personen, die sich für eine Beteiligung an einer Rolle im Führungsgremium entscheiden, müssen ein hohes Maß an Engagement und ein großes Interesse an der Leitung der Organisation mitbringen, genauso wie die anderen Mitglieder des Gremiums.

Die meisten Jugendinformationsdienste haben eine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag. In diesen Dokumenten werden sowohl die Funktionsweisen des Führungsgremiums als auch die Bedingungen für eine Mitgliedschaft in eben jenem festgelegt. Die Leitung von Organisationen wird auch durch nationale und EU-Gesetzgebung bestimmt. Dadurch wird rechtlich geregelt, welche Arten von Organisationen es geben darf, wie sie geleitet werden sollen und wer Teil von Führungsgremien werden kann. Innerhalb der EU müssen die Vorstandsmitglieder eines Vereins die sogenannten „wirtschaftlich Berechtigten“ (Ultimate Beneficial Owners, UBO) sein. Jeder EU-Mitgliedstaat hat ein UBO-Register und alle Vereine müssen diese EU-Verordnung einhalten. In der nationalen Gesetzgebung ist es auch üblich, dass Personen unter 18 Jahren die Beteiligung an der Führung einiger Arten von Organisationen untersagt ist. Man sollte sich also angemessen rechtlich beraten lassen, da es eine Reihe an Rechtsvorschriften gibt, die die gesetzlichen Teilhaberechte in Führungsgremien für junge Menschen bestimmen. Jede junge Person, die sich für die Beteiligung an einem Führungsgremium entscheidet, muss sich ihrer rechtlichen Pflichten als Mitglied bewusst sein. Meist muss die Person durch die Rechtsdokumentation der Organisation öffentlich identifiziert werden; zudem bringt die Mitgliedschaft in einem solchen Gremium eine Vielzahl persönlicher rechtlicher Pflichten mit sich. Daher ist es besonders wichtig, dass die Auswirkungen dieser Pflichten auf die jungen Menschen, die sich für die Teilnahme an einem solchen Gremium entscheiden, ausführlich bewertet werden. Es ist daher womöglich nicht empfehlenswert, eine Position für junge Menschen zu schaffen, die sie aufgrund rechtlicher Folgen möglicherweise gar nicht antreten möchten. Das Führungsgremium sollte all diese Aspekte bei der Entscheidung berücksichtigen, welche Rollen für junge Menschen geschaffen werden sollen. Dafür ist eine offene Diskussion zu den Entscheidungskompetenzen, dem Einfluss und den rechtlichen Verantwortlichkeiten erforderlich, die die Organisation an die jungen Mitglieder übertragen möchte. Gegebenenfalls müssen Organisationsdokumente überarbeitet werden, um die Jugendbeteiligung zu ermöglichen. Dies erfordert eventuell einen formellen Prozess, wie eine Abstimmung durch die Mitglieder der Organisation. Einer der ersten Beteiligungsschritte besteht darin, eine oder zwei Rollen zu schaffen, die von jungen Menschen im Führungsgremium übernommen werden können. Genauso ist es jedoch möglich, dass das gesamte Führungsgremium aus jungen Menschen besteht, oder man eine ausgewogene Mischung zwischen jungen Mitgliedern und andere Stakeholder*innen hat. Eine der wichtigsten Entscheidungen bezieht sich auf die Auswahl neuer junger Mitglieder.

Junge Menschen in Führungsrollen unterstützen

Junge Menschen brauchen Unterstützung und Informationen, wenn sie Führungsgremien beitreten. Die Rolle kann komplex und einschüchternd sein. So können sie unterstützt werden: → Onboarding-Prozess oder Qualifizierung: Hier können den jungen Mitgliedern Informationen vermittelt werden, z. B. was die Leitung einer Organisation bedeutet, was die Organisation macht, welche rechtlichen Pflichten mit der Rolle eines Mitglieds bzw. der Teilnahme an einem Führungsgremium einhergehen. → Persönliche Unterstützung in Form von Mentoring und Informationen: Diese Orientierungshilfe kann durch bereits bestehende Mitglieder oder Mitarbeitende des Jugendinformationsdienstes erfolgen. Dies kann bedeuten, dass man sich vor und nach den Sitzungen mit den Jungmitgliedern trifft, um sicherzustellen, dass sie den Prozess und die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen vollständig verstehen. → Erläuterung des Sitzungsablaufs: Es kann notwendig sein, Dinge vor oder während der Sitzung genauer zu erklären bzw. sicherzustellen, dass die Sitzungstermine von den Jungmitgliedern auch wahrgenommen werden können. Dies kann sich als Herausforderung entpuppen, da die Bedürfnisse der jungen Menschen sich womöglich von denen der Mitarbeitenden oder anderer Mitglieder des Führungsgremiums unterscheiden. Eine zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen bestehenden Mitgliedern und den neuen Jungmitgliedern des Führungsgremiums ist von wesentlicher Bedeutung. Wichtig sind auch das persönliche Engagement und der Wille zur Zusammenarbeit vonseiten der bestehenden Mitglieder.

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