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Hoffnung stiften, Perspektiven schaffen Neuerungen im Erbrecht verschaffen zusätzliche Möglichkeiten

Bereits seit Januar ist das teilrevidierte Schweizer Erbrecht in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen können alle Men- schen flexibler und selbstbestimmter entscheiden, wer wie viel ihres Nach- lasses erhalten soll. Den Nachkom- men stehen neu nur noch 50% ihres gesetzlichen Erbteils automatisch zu. Über einen grossen Teil des Nachlas- ses kann nun frei verfügt werden, wenn gewünscht. Einfacher als früher lassen sich somit mit einem Teil des Testa- ments Wohltätigkeitsorganisationen unterstützen. Die gesetzliche Erbfolge ändert sich aber nicht. Nach wie vor gilt also: Wenn Erblasser/innen kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen, wird der jeweilige Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Die Erb- folge folgt der Blutsverwandtschaft (in- klusive Adoption), nähere Verwandte schliessen entferntere aus. Zudem erbt ein überlebender Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin (oder eingetragene Part- ner/in) immer. DAS PROBLEM: Die meisten Men- schen in der Schweiz erstellen kein Tes- tament und verpassen damit eine grosse Möglichkeit: die Chance, ein wichtiges Herzensanliegen (oder mehrere) auch über ihr Leben hinaus zu unterstützen und dadurch bleibende Hoffnung für sinnvolle und den eigenen Überzeugun- gen entsprechende Projekte zu stiften. Auch ein kleiner Teil des Vermögens, das jemand im Laufe seines Lebens an- spart, kann eine grosse Wirkung entfal- ten: besonders, wo Menschen in ärme- ren Ländern davon profitieren und eine positive Veränderung ihres Lebens er- leben. Laut dem Global Wealth Report 2022 verfügen die Einwohner/innen der Schweiz über das weltweit (!) höchs- te Durchschnittsvermögen. Für unzäh-

lige Menschen könnte es zum Segen werden, wenn noch mehr Menschen zum Beispiel ein Zehntel ihres finan- ziellen Vermächtnisses oder einen be- stimmten Fixbetrag für Spendenwerke geben möchten – und dies in ihrem Tes- tament festhalten. Aktuell gilt: In der Schweiz gehen gemeinnützige Instituti- onen noch immer fast leer aus. Knapp 100 Milliarden Franken werden jähr- lich vererbt, doch lediglich 0,3% (!) der Vermächtnis-Summe fliesst zu Non- Profit-Organisationen.

tinnen und Experten von «DeinAdieu. ch» kostenlose Auskunft. Auf unserer Website führen wir übersichtlich und präzise auf, wie ein Nachlass erstellt werden kann und geben Informatio- nen zu Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: www.sam-global. org/legate Es erfüllt uns mit Dank und berührt uns zutiefst, wenn Menschen Teile ih- res Vermächtnisses für SAM global hin- terlassen. Oftmals sind das Personen, die mit uns schon lange, etwa in Form von Gebet oder Freiwilligenarbeit, ver- bunden sind und dasselbe Herzensan- liegen teilen. Unsere Vision ist und bleibt, dass sich das Leben von Menschen zum Guten verändert, indem sie Gottes Liebe durch ihre Mitmenschen in Worten und ganz praktisch erfahren sowie weitergeben. Diesen klaren Kurs setzen wir als christ- liches Hilfswerk auch in Zukunft fort.

«Die Liebe zu denen, die euch fremd sind, aber vergesst nicht» Hebräer 13, 2a – nach der Zürcher Bibel-Übersetzung

Ein Testament muss komplett hand- schriftlich verfasst werden, inklusive Datum, Überschrift, Inhalt und Un- terschrift. Für eine detaillierte so-

wie kompetente Beratung ge- ben neben Notariatsbüros oder unserer Buchhaltung in Winterthur auch Exper-

Tobias Göttling Mitarbeiter Kommunikation

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