MENA/AFRIKA
AFRIKA Neue Ursprungsregeln für die Automobilindustrie
die Entscheidung als Meilenstein auf dem Weg zu einem integrierten und global wettbewerbsfähigen afrikani- schen Automobilmarkt. Die neuen Ursprungsregeln schaffen laut AAAM erstmals Planungs- und Investitions- sicherheit für Hersteller und Zuliefe- rer und stärken den Aufbau regiona- ler Lieferketten. Gleichzeitig bauen die neuen Regeln auf bestehenden Struktu- ren auf: Afrika ist bereits heute ein global integrierter Automobilstand- ort mit Produktions- und Montage- kapazitäten in mehreren Ländern sowie wachsender regionaler Zu- lieferbasis. GTAI/IHK
nentale Freihandelszone (AfCFTA) einen industriepolitischen Impuls zur Vertiefung regionaler Wertschöp- fungsketten. Kernstück ist die Einführung der Bezeichnung „Made in Africa“, die den zollfreien Handel mit Fahrzeugen und Komponenten innerhalb Afrikas erlaubt. Kern der Regelung ist ein Mindest- anteil lokaler Wertschöpfung von 40 Prozent. Gleichzeitig erlaubt der Rahmen, dass bis zu 60 Prozent der eingesetzten Materialien außerhalb des Kontinents bezogen werden können, ohne den Präferenzstatus im AfCFTA-Handel zu verlieren. Diese Schwelle ist ausdrücklich als Übergangslösung angelegt und soll nach fünf Jahren überprüft werden, um eine schrittweise Vertiefung der regionalen Wertschöpfung zu ermög- lichen. Der Afrikanische Verband der Auto- mobilhersteller (AAAM) bezeichnet
„Made in Africa”: Die neue Regelung soll den innerafrikanischen Kfz-Handel an- kurbeln. Im Bild: Fahrzeugmontage von Peugeot in Ghana.
Mehr Informationen in der Presse- mitteilung des AAAM:
Mit den neu verabschiedeten Ursprungsregeln für Automobil- produkte setzt die Afrikanische Konti-
aaamafrica.com/news/f/afcfta-rules- of-origin-for-the-automotive-sector- approved
KENIA Neue Verfahren zur Konformitätsprüfung Die kenianische Normenbehörde KEBS hat für die kommenden drei Jahre neun teils neue Inspektionsunternehmen mit der Durch- führung des Programms zur Pre-Export Verifica- tion of Conformity (PVoC) beauftragt. Eine Liste der Zuständigkeiten nach Regionen und Ländern stellt KEBS auf ihrer Website bereit. Für viele Regionen – darunter Deutschland und weite Teile Europas – wurden jedoch keine Prüfstellen benannt. Das bedeutet: Warensen- dungen aus Deutschland werden nicht mehr im Exportland auf Konformität geprüft, sondern erst bei Ankunft in Kenia. Für diese sogenannte Destination Inspection erhebt KEBS eine Gebühr von 0,6 Prozent des Zollwerts, mindes- tens jedoch 300 US-Dollar und höchstens 3.500 US-Dollar. Zusätzliche Kosten können für Laborprüfungen anfallen, falls Produktproben erforderlich sind. DIHK/IHK
TUNESIEN Finanzierung bestimmter Importe erschwert Die tunesische Zentralbank hat am 26. März 2026 neue Vorgaben für die Finanzierung nicht prioritärer Importe erlassen. Laut Rundverfügung dürfen entsprechende Einfuhren nur noch finanziert werden, wenn die Importeure zuvor Einlagen in Höhe des gesamten Importwerts aus eigenen Mitteln leisten. Welche Waren als nicht prioritär gelten, ist im Anhang zum Rund- schreiben konkret festgelegt. Dazu zählen unter anderem Elektro‑ und Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen, Unterhal- tungselektronik, Kosmetik‑ und Hygieneprodukte sowie verschiedene Nahrungsmittel und Getränke. Banken müssen vor der Importabwick- lung prüfen, ob die Waren unter die genannten Kategorien fallen. Die Regelung gilt unabhängig von der gewählten Zahlungsform, etwa bei Akkreditiven. Ziel der Maßnahme ist es unter anderem, die Devisenreserven des Landes zu schützen. GTAI/IHK
Das Rundschreiben finden Sie auf der Seite der tunesischen Zentralbank:
bct.gov.tn > Réglementation > Circulaires & Notes > Annee 2026 > Circulaires aux intermédiaires agréés N° 2026-4
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IHK Global Business 05/2026
ihk.de/rhein-neckar
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