Komunalwahlbroschüre 2026 in einfacher Sprache Hessen

Die nächsten Kommunal-Wahlen sind am 15. März 2026 Wer darf wählen? Sie dürfen wählen: • Wenn Sie 18 Jahre alt oder älter sind. • Wenn Sie einen deutschen Personal-Ausweis haben. Oder wenn Sie EU-Bürger sind. Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem anderen Land in Europa. Das Land ist in der Europäischen Union. • Wenn Sie seit 6 Wochen in der Gemeinde oder dem Landkreis leben und angemeldet sind. • Wenn Sie dauerhaft in der Gemeinde oder dem Landkreis leben. Das bedeutet: • wenn Sie wohnungslos sind • oder in Notunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen leben. • Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.

Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.

Auf der Wahl-Benachrichtigung steht: • Ihr Name und Ihre Anschrift. • Wann die Wahl ist. • Wo die Wahl ist. • Wie lange der Wahl-Raum offen ist. Der Wahl-Raum heißt auch Wahl-Lokal.

WICHTIG Sie dürfen auch wählen, wenn Sie einen Betreuer für alle Angelegenheiten haben.

Made with FlippingBook. PDF to flipbook with ease