BZ 01:2026 NEU Alles Bauen&Wohnen:Tiere

5 SeSiteeit:e: 5 REPORTAGE BAUEN&WOHNEN 2026 WERBUNG Neue Heizungstausch-Förderung 2026 bringt deutliche Entlastung für Sanierungswillige

desland zusätzliche Fördermög- lichkeiten ergeben. In Oberösterreich stehen traditionell umfangreichere Lan- desförderungen zur Verfügung, die mit der Bundesförderung kombiniert werden können und die Gesamtförderung deutlich erhöhen. In Salzburg sind Landeszu- schüsse meist stärker budge- tiert und häufig an zusätzliche Voraussetzungen gebunden. Für Sanierungswillige empfiehlt sich daher eine individuelle För- derprüfung, insbesondere in Kombination mit der verpflich- tenden Energieberatung. Weitere Informationen zu Förderbedingungen, Pauschalsätzen und förderfähigen Kosten finden Interessierte unter: www.sanierungsoffensive.gv.at

Antragstellung und wichtige Fristen

Die Registrierung und An- tragstellung sind seit 24. No- vember 2025 möglich und er- folgen online. Bereits bei der Registrierung ist ein Energiebe- ratungsprotokoll vorzulegen. Förderfähig sind Lieferun- gen und Leistungen, die ab 3. Oktober 2025 erbracht wurden. Anträge können eingereicht werden, solange Fördermittel verfügbar sind, längstens jedoch bis 31. Dezember 2026. Wichtig für Hausbesitzer: Unterschiede auf Landesebene Während die Bundesförde- rung österreichweit einheitlich gilt, können sich je nach Bun-

Planungssicherheit statt Überförderung

Wer im Jahr 2026 auf eine kli- mafreundliche Heizung umstei- gen oder sein Eigenheim ther- misch sanieren möchte, kann auf die umfassende Unterstüt- zung des Bundes zählen. Im Rahmen der Sanierung- soffensive 2026 stellt das Bun- desministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Um- weltschutz, Regionen und Was- serwirtschaft (BMLUK) jährlich bis zu 360 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Ziel ist es, den Umstieg von fossilen Heizsystemen zu be- schleunigen, CO2-Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig die regionale Wertschöpfung zu stärken.

Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig betont den neuen Förderansatz: Statt über- höhter Einmalförderungen setze man künftig auf langfristige Pla- nungssicherheit. Mit der Sanierungsoffensive sollen jährlich mehr als 30.000 fossile Heizungen durch kli- mafreundliche Systeme ersetzt und der CO2-Ausstoß um rund 270.000 Tonnen pro Jahr redu- ziert werden. Gleichzeitig soll das Programm Investitionen im regionalen Handwerk und Bau- wesen ankurbeln.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Klimafreundliche Heizsysteme im Fokus

Antragsberechtigt sind Pri- vatpersonen, die in Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern wohnen bzw. besitzen. Ein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches ist nicht zwingend erforderlich. Die Förderung wird als einma- liger, nicht rückzahlbarer Inves- titionskostenzuschuss gewährt. Die Förderhöhe wird pau- schal berechnet, kann durch Zuschläge ergänzt werden und ist mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.

Gefördert wird insbeson- dere der Austausch fossiler Heizungen wie Öl-, Gas- oder Kohlesysteme durch moderne, umweltfreundliche Alternativen. Dazu zählen unter anderem der Anschluss an Nah- oder Fern- wärme, Holzzentralheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz) so- wie Wärmepumpen. Parallel dazu können auch thermisch-energetische Sanie- rungsmaßnahmen wie Däm- mungen oder Fenstertausch gefördert werden.

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