IHK-Global Business Ausgabe 11/2023

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Dr. Gabriele Koch-Weithofer (verantw.) Georg Müller Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 45 vom Januar 2023 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande - rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

Sanktionsumgehung am stärksten ausgesetzt sind. • Warnzeichen („Red Flags") für Sank- tionsumgehungen, vor allem bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehun- gen mit neuen Handelspartnern. Der Leitfaden ergänzt die Liste der besonders kritischen Militärgüter und wirtschaftlich wichtigen Waren, die Unternehmen bei ihrer Sorgfaltsprü- fung einbeziehen sollten. DIHK/IHK Den Leitfaden und die Liste der Güter anhand der Warentarifnummer finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/russland- sanktionsumgehungen

ZOLL A B C Wer mit Zoll, Exportkontrolle und dem Ausstellen von Ausfuhrdokumenten zu tun hat, muss mit einer Vielzahl von Fachbegriffen sicher umgehen können. Doch was verbirgt sich hinter all diesen Abkürzungen? Wir erklären in dieser Rubrik wichtige Begriffe aus Zollrecht, Exportkontrolle und Umsatzsteuer und stellen die zuständigen Behörden und Ministerien vor. Annahme der Zollanmeldung Rechtswirksame Entscheidung der Zoll - behörde in Bezug auf eine abgegebene Zollanmeldung, sie erfolgt, sobald die Waren gestellt wurden, die Anmeldung nach vorgeschriebenem Muster und mit den erforderlichen Dokumenten abge- geben oder übermittelt wurde und keine Nichtannahmegründe vorliegen. Sie ist nicht mit einer bloßen Entgegennahme der Zollanmeldung gleichzusetzen. Erst die Annahme der Zollanmeldung gilt als maßgebender Zeitpunkt für alle Rechts - folgen, die mit der Inanspruchnahme des beantragten Zollverfahrens zusammen- hängen, zum Beispiel die Zollschuldent - stehung. Antidumpingzölle Antidumpingzölle sind von der EU verhängte Einfuhrzölle, um die heimi - sche Industrie vor zu niedrigen Preisen bei Warenimporten zu schützen. Von Dumping-Waren spricht man, wenn der Preis der Waren bei der Einfuhr in die EU niedriger ist als im normalen Handelsver - kehr mit anderen Drittländern (räumliche Preisdifferenzierung) oder wenn der Preis günstiger ist als der auf dem heimi- schen Markt des Exportlandes übliche. Die Antidumpingzölle sollen den zu niedrigen Preis ausgleichen und werden immer zusätzlich zum normalen Zoll er- hoben. Für Importierende ist es wichtig, rechtzeitig über geplante Antidumping- Maßnahmen informiert zu werden, da sie die höheren Abgaben normalerweise nicht weitergeben können.

CHINA E-Autos auf Subvention geprüft

Die EU-Kommission führt ein Antisubventionsverfahren zu

E-Autos mit Ursprung in China durch. Untersucht werden neue batteriebe- triebene Elektrofahrzeuge, die für die Beförderung von bis zu neun Perso- nen (einschließlich Fahrzeuglenker) bestimmt sind und ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden. Die Ware wird der- zeit hauptsächlich unter dem KN- Code 8703 80 10 eingereiht. Motor- räder sind von der Untersuchung aus- genommen. Die Untersuchung wird von Amts wegen eingeleitet. Das be- deutet, dass die EU-Kommission das Antisubventionsverfahren selbst er- öffnet und nicht wie in den meisten Fällen auf Antrag des betroffenen Wirt- schaftszweiges. Aus Sicht der Kom- mission liegen ausreichende Informa- tionen und Beweise dafür vor, dass Hersteller von Elektrofahrzeugen mit Ursprung in China Subventionen er- halten. Dadurch werde dieser Wirt- schaftszweig der EU geschädigt. DIHK/IHK

IHR ANSPRECHPARTNER:

Oliver Falk

PEFC-zertifiziert

Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern

0621 1709-223 oliver.falk@rhein- neckar.ihk24.de

PEFC/04-31-0795

www.pefc.de

19

IHK Global Business 11/2023

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog