IHK-Global Business Ausgabe 11/2023

ZERTIFIZIERUNGEN

lange reibungslos: Man hatte sich auf gegenseitige Anerkennung geeinigt. Aktuell ermöglicht die sogenannten Mutual Agreement Recognition (MRA), als Teil bilateraler Verträge zwischen Deutschland und der Schweiz, die Anerkennung der Konformität von Produkten auf der Grundlage gemeinsamer Standards und Vorschriften. Ist ein Produkt in der EU zugelassen, gelten die Schweizer Standards ebenfalls als erfüllt. Nach dem Abbruch der Verhandlun- gen zu einem Institutionellen Rah- menabkommen zwischen der Schweiz und der EU im Mai 2021, steht das MRA allerdings auf dem Prüfstand. Die EU will ohne Institutionelles Abkommen keine neuen Abkommen mit der Schweiz abschließen oder be- stehende aktualisieren. Betroffen ist bereits jetzt der Medi- zinsektor. Am 26. Mai 2021 trat die neue EU-Medizinprodukteverordnung in Kraft; die gegenseitige Anerken- nung für Medizinprodukte wurde nicht erneuert. Hersteller, die im Ausland ansässig sind und Medizin- produkte in die Schweiz einführen wollen, sind verpflichtet einen Bevoll- mächtigten in der Schweiz zu be- stellen, bevor sie ihre Produkte in der Schweiz in Verkehr bringen. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich für die Einfuhr von Maschinen ab, wenn die Übergangsfristen für die neue Maschinenverordnung 2029 auslaufen und das MRA für Maschi- nen nicht erneuert wird. Ihr Team International bei der IHK Rhein-Neckar Für alle weiteren Fragen zu Produkt- zulassungen und Zertifizierungs - pflichten in den verschiedenen Regionen und Ländern stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – per Telefon oder E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/team- international

dard Control Organization (CDSCO), einer Behörde im Geschäftsbereich des indischen Gesundheitsministe- riums, registrieren. Darüber hinaus benötigt der indische Importeur eine

Indien: Eigene Prüf-Standards

Auch die Handelsbeziehungen zu Indien entwickelten sich in jüngerer Vergangenheit erfreulich. Deutsche Unternehmen berichten allerdings immer häufiger, dass Produkte im indischen Zoll festste- cken. Grund dafür ist in aller Regel eine fehlende BIS-Zertifizierung. Indien hat für bestimmte Produkte und Produktgruppen eigene „Indian Standards” (IS) eingeführt, die die indische Normungsbehörde „Bureau of Indian Standards“ (BIS) festlegt. IS gelten auch für deutsche Produkte. Bei der Einfuhr nach Indien müssen sie zertifiziert und entsprechend gekennzeichnet sein. Die Zertifizierung erfolgt in Indien und ist zwei Jahre gültig. In der Regel werden die Produkte in einem zwei- stufigen Prozess durch ein akkreditier- tes Test-Labor geprüft und zertifiziert. Neben den Produkten selbst, wird auch deren Produktion in Deutsch- land zertifiziert. Dafür kommen in- dische Auditoren ins deutsche Werk. Sie entscheiden, welche Produkte nach Indien zur Prüfung geschickt werden. Betroffen sind etwa Waren aus Stahl und Eisen, Haushaltsgeräte, Batterien, Sport- und Lederschuhe, Kinderspielzeug und bestimmte Chemikalien. Am Ende des Prozesses dürfen sie mit dem ISI-Mark-Logo ge- kennzeichnet werden. Elektronische Produkte wie Laptops, Scanner, Mobiltelefone und ähnliche müssen beim Bureau of Indian Stan- dards zertifiziert werden. Die Werks- prüfung entfällt hier. Sie erhalten ein eigenes Logo zur Kennzeichnung an den Produkten. Achtung bei Ersatzteilen: Problema- tisch kann die Zertifizierungspflicht bei der Lieferung von Ersatzteilen werden. So unterliegen einige Elektro- motoren der Zertifizierungspflicht. Sind sie in einer Anlage verbaut, benötigen sie keine BIS-Zertifizie- rung – als Ersatzteil allerdings schon. Hier muss der Zulieferer kontaktiert werden, ob er eine BIS-Zertifizierung für den Motor hat. Wer pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische Geräte und Kosmetika nach Indien einführen will, muss die- se vorab bei der Central Drugs Stan-

Importlizenz der CDSCO. UK: CE-Label bleibt gültig

Ursprünglich hatte die britische Regierung geplant, die CE- Kennzeichnung nach dem EU-Austritt komplett durch ein UKCA-Label zu ersetzen. Doch die Frist zur Anerken- nung von CE-Kennzeichnungen wurde wiederholt verlängert, zuletzt bis zum 31. Dezember 2024. Kürzlich hat das Ministerium für Wirtschaft und Handel (Department for Business and Trade, DBT) sogar angekündigt, dass das CE-Label in Großbritannien für einige wichtige Produktkategorien unbefristet gültig bleibt. Dazu gehören Spielzeug, Pyro- technik, jede Menge Geräte und vieles mehr. Aufgelistet sind die Produkte beispielsweise unter: ihk.de/rhein-neckar/ukca Dies bedeutet eine Abkehr von der ursprünglichen Strategie. Für Unter- nehmen, die Waren nach Großbritan- nien exportieren, ist dies jedoch eine wichtige Erleichterung. Produkte mit CE-Kennzeichen können nun unbe- fristet auf dem britischen Markt ge- handelt werden, eine Umstellung auf das UKCA-Label ist nicht zwingend, sie bleibt optional. Allerdings fallen nicht alle Produkt- kategorien in den DBT-Zuständig- keitsbereich. Noch ist unklar, ob die CE-Kennzeichnung auch in diesen Fällen unbefristet gültig bleibt oder auf das UKCA-Label umgestellt wer- den muss. Dies betrifft insbesondere Bauprodukte, Seilbahnen, Trans- portable Druckgeräte, Unbemannte Flugsysteme, Bahnprodukte und Schiffsausrüstung. Die zuständigen Behörden haben zugesichert, ihre Pläne in den kommenden Monaten zu kommunizieren. Schweiz und EU: Weiter konform? Der Handel mit europäischen Handelspartnern, die nicht EU-Mitglied sind wie die Schweiz, lief

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