ZWEIJÄHRIGE
DEUTSCH
Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren neuen Katalog zu unserem zweijährigen Pflanzen 2024-2025 vorstellen zu dürfen! Entdecken Sie vertraute Favoriten und aktuelle Highlights wie die innovative Delta ® Pro. In Zeiten eines dynamischen Marktes stehen wir an Ihrer Seite, um Ihnen bei der Auswahl der besten Zweijährigen für Ihr Sortiment behilflich zu sein. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur hochwertige Produkte, sondern auch Unterstützung für eine reibungslose Produktions- und Verkaufssaison zu bieten. Die Delta ® Pro-Serie, unsere jüngste Ergänzung, zeichnet sich durch einheitliche Frühzeitigkeit in allen Farben aus, was Ihre Kulturplanung vereinfacht. Delta ® Pro eignet sich sowohl für die Herbst- als auch für die Frühjahrssaison - ein echtes Highlight im Sortiment der großblumigen Violen. Herzlich Willkommen,
Weitere spannende Serien in unserem Sortiment sind Dania und Danique. Beide Primel-Serien zeichnen sich durch eine sehr gute Uniformität und einen kompakten Aufbau aus. Dania und Delta ® Pro Fire André Rieu, perfekte Wahlmöglichkeiten für Produzenten.
Mit unserem breiten Angebot an Frühjahrsblühern können wir jedem Gartenbaubetrieb eine vielfältige Auswahl garantieren. Wenn Sie Unterstützung oder Beratung benötigen, stehen Ihnen unsere Vertriebsmitarbeiter, technischen Experten und das Team im Kundenservice gerne zur Verfügung.
Legende
Wir freuen uns darauf, Sie bei der erfolgreichen Gestaltung Ihrer Frühjahrsblüher-Saison zu unterstützen!
Mit freundlichen Grüßen Anna Obermann
Maché Mix
Neu
Verbessert
Topseller
Preis Gewinner
Exklusiv
Produktformen
Produktion
Endverbraucher
Xtray ® 128 Erhältlich als Xtray ® 128
Topfgröße (cm)
MultiColours
Xtray ® 264 Erhältlich als Xtray ® 264
Pack Geeignet für Packproduktion
Hitzeverträgliche Pflanzen
Xtray ® 480 Erhältlich als Xtray ® 480
Wuchs im Gewächshaus 1 = kompakt / 5 = stark
Wuchs im Freiland 1 = kompakt / 5 = stark
Seeds Erhältlich als Saatgut
Höhe
Aufrechter Wuchs
Beetbepflanzung
Ampel
2
3
Index
Viola wittrockiana F1
16
Delta ® Pro
16 20
Delta ®
Qualität in der Beet- und Landschaftsgestaltung
22 24 26 27 28 29
Colossus ®
Select Freefall
Frizzle Sizzle
Cats ®
Viola cornuta F1
30
Deltini
30 32 34 38
Endurio ®
Rocky
MultiColours
Bellis, Cheiranthus, Myosotis & Ranunculus
60
Primula
40
Bellis Perennis Bam Bam
Primula acaulis Primera
63 64 65 66 66 67
44 45 46 47 48 49 50 52 53 54 55 56
Belladaisy Habanera
Dania
Danique
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Saison!
Planet
Sirococco
Ruby
Mitra Orion Tiara Marli
Speedstar
Cheiranthus Sugar Rush
67
Mitra Late
Paradiso Late
Myosotis sylvatica Laura
Starfever & Candy
68 69
Trento
Nina
Primula elatior Stieletto
Ranunculus asiaticus Maché
57 58 59
70 72
Prominent
Magic
Merlin
4
5
Das Team
Torben Roth Kundendienst Regionen 4/8 +49 2821 994 235 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Swetlana Croonen Kundendienst Regionen 4/10 +49 2821 994 237 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Peter Derks Kundendienst Region 4/6 +49 2821 994 134 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Bilgin Bilimkalp Kundendienst Regionen 2/14/15 +49 2821 994 148 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Fabian Tadaszak Kundendienst Regionen 9/11 +49 1728 263 119 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Marlene Kersten Kundendienst Regionen 5/7 +49 2821 994 152 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com
Luitgard Koch +43 664 3856397 Luitgard.Koch@syngenta.com
15
Verkaufsberater DE/AT/CH Uwe Elvers +49 173 3036 520 uwe.elvers@syngenta.com 1
Verkaufsleitung
Vertriebspartner Andreas Kröger Vertriebspartner Region 1/2/3 +49 40 7932 7730 +49 171 6857 323 +49 40 7932 7731 info@kroeger-gartenbau.de
Anna Obermann Sales Unit Manager DACH Anna.Obermann@syngenta.com Carsten Strohkamp Sales Area Manager Nord-West +49 172 2633 527 carsten.strohkamp@syngenta.com Uwe Elvers Sales Area Manager Nord-Ost +49 173 3036 520 uwe.elvers@syngenta.com Christian Thoma Sales Area Manager Süd-Ost & Österreich +49 172 8416 927 christian.thoma@syngenta.com Stefan Wilhelm Sales Area Manager Süd-West & Schweiz +49 171 5629 209 stefan.wilhelm@syngenta.com
Carsten Strohkamp +49 172 2633 527 carsten.strohkamp@syngenta.com Karl-Joachim Engelke +49 171 7256 089 karl-joachim.engelke@syngenta.com
2
3
Samen Aders GmbH & Co KG Vertriebspartner Region 4/7/8/9/10/11/12
Julia Kotke
4
+49 211 9029 120 +49 211 9029 129 info@samen-aders.de
+49 172 8582 027 julia.kotke@syngenta.com
Heinz Hünnekens +49 162 2373 777 heinz.huennekens@syngenta.com Peter Hoffmann +49 172 5111 509 hans_peter.hoffmann@syngenta.com
4
Wegfraß Samen & Pflanzen GmbH Vertriebspartner Region 3/5/6/8/12 +49 361 225 7715 +49 361 225 4478 info@wegfrass-samen-und-pflanzen.de
4
Michael Seemüller Vertriebspartner Region 12
Frank Häusler
5
+49 8081 955 36 96 +49 172 817 92 05 +49 80 81 955 36 97 gartenhandel@onlinehome.de
+49 171 8669 377 frank.haeusler@syngenta.com
Margarethe Rauch Support Kundendienst +49 2821 994 244
Thomas Marschner +49 172 1476 459 thomas.marschner@syngenta.com
6
Kundendienst
Jost Pflanzen AG / Robert Schwarz Verkaufsberater Region West 9 +41 79 7999 888 robert.schwarz@hortiplant.ch Jost Pflanzen AG / Bruno Specker Verkaufsberater Region Ost 9/10 +41 79 527 79 23 bruno.specker@sfps-agentur.ch
SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Customerservice.Claims@syngenta.com
Tanja Berns Leiterin Kundendienst +49 2821 994 142
Lars Gerber
7
Technische Spezialisten Klaus Hess Stauden +49 174 1684 478 klaus.hess@syngenta.com
+49 175 2732 102 lars_manfred.gerber@syngenta.com
tanja.berns@syngenta.com
Isabelle Lambert Logistik +49 2821 994 128
Christian Thoma +49 172 8416 927 christian.thoma@syngenta.com Stefan Wilhelm +49 171 5629 209 stefan.wilhelm@syngenta.com Andreas Binder +49 174 1573 427 andreas.binder@syngenta.com Helmut Schuster +49 1728262824 helmut.schuster@syngenta.com Wolfgang Vierthaler +49 172 7665 206 wolfgang.Vierthaler@syngenta.com
8
logistik.de@syngenta.com
Günter Buckermann Einjährige/Zweijährige +49 171 5672 965 guenter.buckermann@syngenta.com Ulrich Eberhardt Topfpflanzen/Pelargonium/Mandevilla +49 171 8709 494 ulrich.eberhardt@syngenta.com
leergut.de@syngenta.com
9
Martina Wahlenmaier Kundendienst, Reklamationen +49 2821 994 241 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Customerservice.Claims@SYNGENTA.COM Sabine Zevens Kundendienst Regionen 1/12 +49 2821 994 234 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Beate Klabecki Kundendienst Region 3 +49 2821 994 243 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com
10
11
Marketing
Kevin Menting Marketing Communications Specialist +49 1722 026 370 kevin.menting@syngenta.com
12
Timm Herget
14
+43 664 881 02739 timm.herget@syngenta.com
6
7
Maché Mix
8
9
Neu im Sortiment
Digitale Hilfsmittel
Erhalten Sie noch heute Online-Unterstützung!
Viola x wittrockiana F1 Colossus ® White 24
Viola x wittrockiana F1 Colossus ® Marina 25
• Produktverfügbarkeit • Online Bilderdatenbank • Webinars & Videos • Kataloge & Broschüren • Kulturanleitungen • Technische Dokumente
Viola x wittrockiana F1 Colossus ® True Blue 25
Viola x wittrockiana F1 LTD Colossus ® Deep Blue with Blotch 25
Viola x wittrockiana F1 Delta ® Pro Fire André Rieu 17
Viola x wittrockiana F1 Cats ® Plus Mix 29
Viola cornuta F1 Rocky Marina Sunrise 36
Viola cornuta F1 Deltini Lavender Pink Face 30
Viola cornuta F1 Deltini Yellow Jump Up Imp. 30
Primula acaulis Candy Rose 55
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syngentaflowers.com
Primula elatior Merlin Rose 59
Merlin Golden Yellow Merlin Cottage
Merlin Violet Pink Merlin Lemon
10
11
VIOLA CORNUTA F1 UND VIOLA WITTROCKIANA F1
Endurio ® Lavender
12
13
Ihre erste Wahl
Herbst
Frühjahr
Anzahl Farben
Serienname
Topfgröße Ampeln Pack
Einzigartigkeit
Topf- wochen
Blüte- zeit
Topf- wochen
Blüte- zeit
Große Blüten
9 - 12 cm
19
Sehr hitzetolerant
27 - 33
32 - 38
-
-
Colossus ®
Standard
✓
Delta ® Pro
9 - 10.5 cm
17
Sehr uniforme Serie
32 - 37
37 - 44
40 - 45
8 - 13
✓
Delta ®
9 - 10.5 cm
19
Sehr uniforme Serie
32 - 37
37 - 44
40 - 45
8 - 13
✓
✓
Freefall
10.5 - 12 cm
8
Sehr uniforme Serie
32 - 37
37 - 44
40 - 45
8 - 13
Spezialitäten
✓
Select
9 - 10.5 cm
10
Sonderfarben
32 - 37
37 - 44
40 - 45
8 - 13
✓
Frizzle Sizzle
9 - 10.5 cm
Mix
Gewellte Blüten |
32 - 36
38 - 44
41 - 46
9 - 14
✓
Cats ®
9 - 10.5 cm
Mix
Gestreifte Blüten
32 - 36
38 - 44
41 - 46
9 - 14
✓
Deltini
9 cm
15
Programmierbar
27 - 37
31 - 44
40 - 48
7 - 13
Kleine
✓
Rocky
9 - 10.5 cm
44
Extrem große Farbauswahl
27 - 37
32 - 44
40 - 45
9 - 13
✓
✓
Endurio ®
9 - 12 cm
10
Sehr gut für Ampeln geeignet
32 - 37
32 - 44
40 - 45
7 - 14
14
15
VIOLA X WITTROCKIANA F1
Viola x wittrockiana F1 Delta ® Pro
Hergestellt für präzision • Die am besten programmierbare, großblumige Violen-Serie für das Frühjahr und den Herbst. • Die früheste und dichteste Blütezeit aller großblumigen Violen- Serien. • Die robuste basale Verzweigung reduziert den Bedarf an Wachstumsreglern und sorgt für vollere und kräftigere Pflanzen, die Verbraucher überzeugen. • Die kurzen Blütenstiele sorgen für einen einfachen Transport ohne Verlust der Blüten.
3 9-10.5 cm 10–15 cm
PRODUCED FOR PRECISION
WUCHSFORM kompakt
BLÜTEZEIT Herbst und Frühjahr
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
All Colours Mix
Delta ® Pro White with Blotch
Delta ® Pro Clear Yellow
Delta ® Pro Clear Lemon
Delta ® Pro Clear White
Delta ® Pro Clear Violet
Delta ® Pro Neon Violet
Delta ® Pro Violet & White
Delta ® Pro Lavender Blue Shades
Delta ® Pro Yellow with Blotch
Delta ® Pro Yellow with Red Wing
Delta ® Pro Clear Orange
Delta ® Pro Rose with Blotch
LTD Delta ® Pro Andre Rieu
LTD Delta ® Pro Citrus Mix
Delta ® Pro All Colors Mix
Delta ® Pro Blotch Mix
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
Delta ® Pro Red With Blotch
Delta ® Pro Clear Light Blue
Delta ® Pro Clear True Blue
Delta ® Pro Deep Blue with Blotch
Delta ® Pro Clear Colors Mix
16
17
Régis Benoist - EARL Benoist Horticulture, France
“
Wir produzieren seit über 30 Jahren Stiefmütterchen und waren mit Delta ® von Anfang an sehr erfolgreich. Wir suchen nach einem Produkt, das unter Kurztagbedingungen gut blüht, eine gute Haltbarkeit hat und einfach zu kultivieren ist. Die neue Delta ® Pro-Serie macht es uns mit ihrer einheitlichen Frühzeitigkeit noch einfacher, wobei sie gleichzeitig alle Vorteile der Delta-Serie mitbringt, die uns bereits vertraut sind.
Cristina Llorente Diente - Valoriza, Spain
Heinrich Hecker - Gärtnerei Hecker, Germany
“
“
Wir sind für die Überwachung der Gärten in Madrid zuständig, um dieser schönen Hauptstadt im Winter Farbe zu verleihen, und wir wählen Delta ® schon seit vielen Jahren. Wir haben uns für diese Genetik entschieden, weil sie uns eine gute und starke Verzweigung mit kontinuierlicher Blüte von Oktober bis März bietet, auch bei Frost und wenig Licht. Auch wenn Sie in der Umgebung von Madrid Stiefmütterchen suchen, werden Sie Delta ® sehr leicht finden, da die Anbauer großes Vertrauen in diese Sorte haben.
Die Uniformität und der Pflanzenwuchs haben sich mit Delta ® Pro verbessert, so können wir unsere Produktion noch gezielter steuern.
Gabrieli Luciano - Italy
Hans Lösslin - Gärtnerei Lösslin, Germany
“
“
Gärtner schätzen Delta ® (Pro), weil die Serie sehr einfach zu handhaben ist. Die Pflanzen blühen unaufhörlich und dank ihrer großen Blüten reichen schon ein paar wenige, um direkt etwas Farbe in Gärten und Beete zu bringen.
Wir haben mit Delta ® Pro nur äußerst positive Erfahrungen gemacht. Die Serie ist sehr kompakt, hat eine sehr stabile Wuchsform und kurze Blütenstiele.
Verena Rath - Gärtnerei Gärtner, Germany
Koen Bouten - Kwekerij Bouten, The Netherlands
“
“
Was wir an der neuen Delta ® Pro-Genetik schätzen, ist die hohe Uniformität. Der Pflanzenaufbau ist sehr gut und die Serie hat sich unter verschiedenen Wetterbedingungen bewährt.
Im Herbst war diese Serie die mit der schnellsten und gleichmäßigsten Blüte überhaupt. Die Sätze waren in nur acht Wochen gleichzeitig fertig kultiviert und hatten einen guten Pflanzenaufbau. Die attraktive Verkaufspräsentation macht Delta ® Pro zu einer großartigen Serie, die stets besser wird.
Jan Gärtner - Gartenbaubetrieb Moosinning, Germany
Robbie Gieslink (breeder Wittrockiana) - The Netherlands
“
“
Die Delta-Genetik ist unschlagbar und präsentiert sich jetzt mit Delta ® Pro noch besser. Die Uniformität ist extrem hoch, die Kulturzeit ist sehr verlässlich und damit ist die Serie sehr einfach zu planen. Die Haltbarkeit der Pflanzen ist ausgezeichnet, so dass meine Kunden sehr zufrieden sind.
Delta ® Pro bietet eine unübertroffene Einheitlichkeit, die die Arbeitsabläufe für unsere Produzenten vereinfacht: Der aufeinander abgestimmte, gleichmäßige Wuchs garantiert bei allen Farben eine gute Befüllung der Töpfe. Hinzu kommt das sehr enge Blühfenster aller Sorten, was bei Delta ® Pro eine präzise und problemlose Auslieferung der Violen im Herbst, Spätherbst und Frühjahr ermöglicht. Der verzweigte Wuchs und die Toleranz gegenüber schlechten Lichtverhältnissen ermöglichen eine reiche und anhaltende Blüte, die man im Garten und im Rahmen einer landschaftlichen Gestaltung genießen kann.
18
19
VIOLA X WITTROCKIANA F1
Viola x wittrockiana F1 Delta ®
• Erweitern Sie Ihr Viola-Angebot für das Frühjahr oder den Herbst mit diesen äußerst beliebten Farben und Mischungen. • Obwohl die Delta ® Classic-Sorten ein etwas breiteres Spektrum bzgl. der Blütezeit und des Pflanzenaufbaus aufweisen, bieten sie dennoch eine erstklassige Leistung in jeder Farbklasse.
WUCHSFORM Kompakt
BLÜTEZEIT Herbst und Frühjahr PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
3 9-10.5 cm 10–15 cm
Orange with Blotch
Delta ® Yellow with Purple Wing
Delta ® Yellow with Blotch
Delta ® Orange with Blotch Imp.
Delta ® Pink Shades
Delta ® Summer Skies Mix
Delta ® Sweetlight Mix
Delta ® Rhythm and Blues Mix
Delta ® Fruits of the Forest Mix
Delta ® Pure Rose
Delta ® Pure Red
Delta ® Blue Morpho
Delta ® Deep Blue
Delta ® Inferno Mix
Delta ® Monet Mix
Delta ® Apple Cider Mix
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
Delta ® Marina
Delta ® Beaconsfield
Delta ® Rose Surprise
Delta ® Purple Surprise
20
21
Garten- und Landschaftsgestalter können sich darauf verlassen, dass auf Grund der einheitlichen Blüte, alle großblumigen Violen aus dem Delta ® Pro-Sortiment in Beeten und Rabatten halten, was sie versprechen. Delta ® Pro-Violen haben die Wüchsigkeit, die Verzweigung und die nötige Blüten-Power, um im Garten selbst bei den schwierigen Wetterbedingungen im zeitigen Frühling und Herbst gut zu gedeihen.
Qualität in der Beet- und Landschafts- gestaltung
22
23
VIOLA X WITTROCKIANA F1
Viola x wittrockiana F1 Colossus ®
• Großblütige Viola für den Verkauf im Spätsommer und Herbst. • Die zuverlässigste Kultur unter schwierigen Bedingungen: Die Pflanzen bleiben kompakt, zeigen kein übermäßiges Streckenwachstum und kommen mit nur geringen Mengen an Wachstumsregulatoren aus.
WUCHSFORM gut verzweigt
BLÜTEZEIT Herbst
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
3 9-12 cm 15–25 cm
Colossus White with Blotch
Colossus ® Marina
Colossus ® True Blue
Colossus ® Deep Blue with Blotch
LTD Colossus ® Deep Blue with Blotch
Colossus ® White
Colossus ® White with Blotch
Colossus ® White with Purple Wing
Colossus ® Pure Golden Yellow
Colossus ® Purple with Blotch
Colossus ® Lavender Surprise
Colossus ® Rose Surprise
Colossus ® All Colors Mix
Colossus ® Lemon Shades
Colossus ® Tricolor
Colossus ® Yellow with Blotch
Colossus ® Fire Surprise
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Colossus ® Blotched Mix
Colossus ® Rose with Blotch
Colossus ® Neon Violet
Colossus ® Red with Blotch
Colossus ® Ocean
24
25
VIOLA X WITTROCKIANA F1
VIOLA X WITTROCKIANA F1
Viola x wittrockiana F1 Select
Viola x wittrockiana F1 Freefall
• Eine besondere Auswahl großblütiger Violen in verschiedenen Farben, die sich als Ergänzung zur Delta ® Pro Kollektion eignen. • Diese Sorten zeigen einen individuellen vielfältigen Pflanzenaufbau und unterschiedliche Stadien der Frühzeitigkeit.
• Blütenreiche Viola für den Frühling und den Herbst, ideal für Blumenampeln & Schalen. • Blüht im Frühling zeitiger als andere Hängeviolen und lässt sich einfacher kultivieren und transportieren. • Die Witterungstoleranz macht sie zu einer perfekten Wahl für Regionen mit schwierigen Klimabedingungen.
WUCHSFORM kompakt
BLÜTEZEIT Vorfrühling–Herbst PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
WUCHSFORM hängend
BLÜTEZEIT Mitte Frühling–Herbst PRODUKTFORMEN Xtray ® 264
3 9-10.5 cm 10–20 cm
3 10.5-12 cm 25–35 cm
Select Strawberry cream
Freefall Mix
Freefall XL Yellow Blotch
Freefall XL Red Wing
Freefall XL Bright Yellow
Select Copperfield
Select Strawberry Cream
Select Sangria Punch
Select Orange Queen
Freefall White
Select Pink with Blotch
Select Violet & Yellow
Select Vanilla Sky
Freefall XL Scarlet Blotch
Freefall Morpho
Freefall XL Purple Face
Freefall XL Victoriana
Herbst Produktion und Verkauf
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
26
27
VIOLA X WITTROCKIANA F1
VIOLA X WITTROCKIANA F1
Viola x wittrockiana F1 Frizzle Sizzle
Viola x wittrockiana F1 Cats ® Plus Mix
• Eine einzigartige Viola mit gefransten Blüten als unwiderstehlicher Blickfang für Konsumenten im Handel. • Eine echte Besonderheit innerhalb der Reihe der Viola x wittrockiana F1 - Hybriden.
• Großblütige Stiefmütterchen mit deutlich sichtbaren „Schnurrhaaren“. • Kräftiger und später blühend als Delta ® . • Sehr gut geeignet für den Verkauf im Frühjahr und Herbst.
WUCHSFORM Aufrecht
BLÜTEZEIT Vorfrühling–Mitte Frühling
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264
WUCHSFORM Aufrecht
BLÜTEZEIT Mitte Frühling–Herbst PRODUKTFORMEN Xtray ® 480
9-10.5 cm 15–25 cm
Frizzle Sizzle Formula Mix
4 9-10.5 cm 15–25 cm
Cats ® Plus Mix
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
Herbst Produktion und Verkauf
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
28
29
VIOLA CORNUTA F1
Viola cornuta F1 Deltini
• Kürzester Kulturzyklus und beste Haltbarkeit von allen erhältlichen Cornuta-Serien. • Gut steuerbare Kulturführung bei zuverlässiger kurzer Kulturdauer. • Die einzige Serie, die im Frühling in sieben Wochen mit einem vier Tage langem Blütenfenster kultiviert werden kann, sogar unter Kurztagbedingungen. BLÜTEZEIT WUCHSFORM Vorfrühling–Winter kompakt und sehr gut ver z weigend
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
3
9 cm 10–20 cm
Deltini Purple with golden center
Deltini Cuty
Deltini Yellow
Deltini Yellow Jump Up Early
Deltini White
Deltini Violet Face
Deltini Purple with Golden Center
Deltini Violet Blue
Deltini Blue Purple Wing
Deltini Yellow Jump Up
LTD Deltini Yellow Jump Up Imp.
Deltini Rose Pink
LTD Deltini Lavender Pink Face
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
Deltini Mix
Deltini Honeybee
Deltini Copperfield
Deltini Blue
Deltini Violet
30
31
VIOLA CORNUTA F1
Viola cornuta F1 Endurio ®
• Vereint eine effiziente Kultur und hervorragende Haltbarkeit im Geschäft mit einem einzigartigen, dichten, halbrunden Pflanzenaufbau, der zu schnellem Bestandsschluss in Töpfen und Blumenampeln führt. • Einzigartige Gartenleistung. • Die nahezu tagneutrale Blüte sorgt für Farbe im Frühling und Herbst.
WUCHSFORM Halbhängend
BLÜTEZEIT Vorfrühling–Winter PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
2 9-12 cm 10–20 cm
Endurio ® Yellow
Endurio ® Yellow with Red Wing
Endurio ® Pink Shades
Endurio ® White
Endurio ® Red Flare
Endurio ® Lavender
Endurio ® Sky Blue Martien
Endurio ® Violet
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
Endurio ® Blue Face
Endurio ® Blue Yellow with Purple Wing
Endurio ® Complete Mix
32
33
VIOLA CORNUTA F1
VIOLA CORNUTA F1
Viola cornuta F1 Rocky
• Kollektion weltweit führender Cornuta-Genetik zusammengeführt in einer Serie. • Die Rocky-Serie bietet eine Vielzahl aufregender Farben und ein einheitliches Angebot im Herbst und im Frühling. • Überaus zuverlässig bei der Kultur und auch im Garten.
BLÜTEZEIT Mitte Frühling–Herbst
WUCHSFORM kompakt
PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, Xtray ® 264, Xtray ® 480
Rocky Yellow with Red Wing
Rocky Red with Yellow Face
Rocky Yellow with Purple Wing
Rocky Orange
3 9-10.5 cm 15–25 cm
Rocky Yellow with purple wing
Rocky Tangerine
Rocky Orange with Purple Wing
Rocky Rose with Blotch
Rocky Pineapple Crush
Rocky White
Rocky White Spring
Rocky Sunny Side Up
Rocky White with Blotch
Rocky Blue for You
Rocky Red with Blotch
Rocky Wine Red with Face
Rocky Denim Jump Up
Rocky White with Purple Wing
Rocky White with Rose Wing
Rocky Yellow
Rocky Golden Yellow
Rocky Delft Blue
Rocky Light Marina
Rocky Blue Picotee
Rocky Deep Blue
Rocky Yellow with Blotch
Rocky Hello Yellow
Rocky Yellow With Blotch Early
Rocky Yellow Blue Wing
34
35
VIOLA CORNUTA F1
Rocky Golden Blues
LTD Rocky Marina Sunrise
Rocky Violet
Rocky Plum Antique
Rocky Beaconsfield
Rocky Mickey
Rocky Purple Picotee
Rocky Violet Tiger Face
Rocky Complete Mix
Rocky Special Mix
Rocky Uni Mix
Rocky All Seasons Mix
Rocky Violet Blue
Rocky Violet Face
Rocky Pink Lavender
Rocky Peach Jump Up
Rocky Plum Mix
Rocky Lime Mix
Herbst Produktion und Verkauf
= Topfwochen
= Blütezeit
Rocky Jolly Face
Rocky Lilac with Purple Wing
Rocky Black
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
Frühjahr Produktion und Verkauf
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314
36
37
VIOLA CORNUTA F1
Viola cornuta F1 MultiColours Mix
• Sorgfältig geprüfte Kombinationen mit drei Samen pro Jungpflanzen-Plug, was Mischpflanzungen einfach macht. • Herausragende Uniformität in Bezug auf Wachstum und Blütezeit.
BLÜTEZEIT Herbst und Frühjahr PRODUKTFORMEN Xtray ® 128
Produktform Jungpflanzen aus unserem Xtray ® System garantieren einen schnellen und ge- sunden Start. Aus diesem Grund ist dieses wiederverwendbare Tray-System die Standard-Produktform in unserem Sortiment. Der Xtray ® ist leicht zu reinigen, somit gibt es keine Probleme mit Krankheiten. Das glatte Material verhindert Wurzelschäden an den Jungpflanzen. Die stapelbaren Trays sind sehr praktisch für den Transport und vollständig recycelbar. Unser Kulturverfahren und der Xtray ® sorgen für höchste Qualität im Endprodukt.
4
Crazy Tropical MultiColours Mix
Xtray ® 480
Xtray ® 264
MultiColours Mix Pacific Sunset
MultiColours Mix Rembrandt
MultiColours Mix Crystal Fire
MultiColours Mix Lady Sunshine 3
MultiColours Mix Heaven’s Gate
MultiColours Mix Sunrise Deluxe
MultiColours Mix Bay Breeze 3
38
39
PRIMULA
Dania Mix
40
41
Primula
Blütezeit Segment
Früh
Mittelfrüh
Spät
Sehr Spät
Primeln sind ein wichtiger Bestandteil im zweijährigen Sortiment. In der Tabelle können Sie sehen, dass wir Serien für spezielle Blühtermine und spezielle Marktsegmente anbieten: Für hohe Flächenbelegung, für das Premiumsegment und Sondertypen: Durch unsere langjährige Erfahrung in der Produktion qualitativ hochwertiger Jungpflanzen können wir Ihnen versichern, dass Syngenta ® Flowers Ihr bevorzugter Lieferant für Primeln ist.
Sehr kompakt
Mitra
Mitra late Minor
Kompakte Serien
Primera Early Dania
Orion Danique
Paradiso Late
Premiumsegment Gessi
Tiara
Trento
Sondertypen
Sirococco Harlequin Marli ®
Elatior und Veris
Stieletto Prominent
Merlin
Topf- und Verkaufswochen
= Topfwochenn
= Blütezeit
3031323334353637383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 101112131415
Sehr kompakt
Mitra Minor Mitra late
Kompakte Serien
Primera Dania Orion Danique Paradiso Late
Premiumsegment
Gessi Tiara Trento
Sondertypen
Harlequin Marli ® Sirococco
Elatior und Veris
Stieletto Prominent Merlin
Average s, regional differences may occur
42
43
PRIMULA ACAULIS
PRIMULA ACAULIS
Primula acaulis Primera
Primula acaulis Dania
• Primera Mix eignet sich sehr gut für die Kultur mit engem Pflanzenstand. • Kann am Ende der Kultur zur Blüte getrieben und daher während der gesamten Saison kultiviert werden bei einer Blütezeit von Oktober/November bis Februar. • Uniforme Pflanzen mit großen, auffälligen Blüten.
• Geringerer Kältebedarf, wodurch sich die Serie für eine frühe Aussaat und Blüte eignet. • Der natürlich kompakte Wuchs und die hohe Uniformität machen die Serie zu einer zuverlässigen Wahl für die Produktion in der Frühsaison.
WUCHSFORM kompakt
BLÜTEZEIT Dezember bis Februar PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
WUCHSFORM kompakt
BLÜTEZEIT Dezember bis Februar PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
3 9-12 cm 10–15 cm
3 9-11 cm 10–15 cm
South Mix
Mix
Dania Golden Yellow
Dania Rose
Dania Rose Bicolor
Dania White with Eye
Primera North Mix
Primera South Mix
Primera East Mix
Dania Scarlet
Dania Red Bicolor
Dania Blue
Dania Mix
44
45
PRIMULA ACAULIS
PRIMULA ACAULIS
Primula acaulis Danique
Primula acaulis Sirococco
• Diese neuere Serie blüht mittelfrüh und vereint attraktive große Blüten mit einem natürlich kompakten Pflanzenaufbau, was weniger Wachstumsregulatoren erforderlich macht. • Wunderschön geformte Blüten auf einer kompakten Pflanze mit ausgeprägter Einheitlichkeit innerhalb der Serie.
• Eine Serie besonderer Primula-Typen mit fransigem Blütenrand als echter Blickfang. • Mit aufrechter Blattstruktur und in mehreren Sonderfarben erhältlich. • Blütezeit von Januar bis März.
WUCHSFORM kompakt
BLÜTEZEIT Februar - März
WUCHSFORM kompakt
BLÜTEZEIT Januar - Februar
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264
9-12 cm 10–15 cm
4 10-12 cm 10–15 cm
Yellow
Blue
Danique Yellow
Danique Orange
Danique Rose
Sirococco Rose potpourri
Sirococco Rose
Sirococco Red Flame
Danique Pure White
Sirococco Yellow
Danique Scarlet
Danique Cherry with Edge
Danique Blue
Danique Light Violet
Sirococco Blue
Sirococco Sky Blue
Sirococco Lilac
Sirococco Mix
Danique Bicolor Purple
Danique Mix
Danique East Mix
46
47
PRIMULA ACAULIS
PRIMULA ACAULIS
Primula acaulis Mitra
Primula acaulis Orion
• Aufgrund der sehr kompakten Wuchsform geeignet für die Kultur mit hoher Pflanzendichte. • Bei Bedarf kann sie erfolgreich bei Kulturende zu früherer Blüte getrieben werden. • Blütezeit von Dezember bis Februar.
• Perfekte Mischungen für den Massenanbau mit enger Standdichte bei kompaktem Pflanzenaufbau und engem Blühfenster. • Geeignet für den Verkauf im Einzelhandel im Januar/Februar.
WUCHSFORM buschig
BLÜTEZEIT Vorfrühling
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
WUCHSFORM sehr kompakt
BLÜTEZEIT Dezember - Januar PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
3 9-11 cm
2 9-10.5 cm 10–15 cm
Mix
Mix
Mitra Yellow
Mitra Lemon
Mitra Orange
Orion Mix
Orion South Mix
Orion North Mix
Mitra White
Orion East Mix
Primula acaulis Minor
Mitra Rose
Mitra Pink Red Eye
Mitra Scarlet
Mitra Blue
• Minor ist eine kompakte Spezialserie mit perfekt geformten Miniblüten.
WUCHSFORM sehr kompakter Wuchs
BLÜTEZEIT Januar
PRODUKTFORMEN Xtray ® 480
9-10.5 cm
Mitra Purple
Mitra Lilac Flame
Mitra Mix
LTD Minor Mix
48
49
PRIMULA ACAULIS
Primula acaulis Tiara
• Eine breite und hochinteressante Farbpalette. • Riesige Blüten im Februar als perfekter Artikel für Impulsverkäufe. • Bestens für die Kultur in größeren Premium-Töpfen geeignet.
WUCHSFORM kräftig
BLÜTEZEIT Januar - Februar
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264
4 10-12 cm 15–20 cm
Sky Blue
Tiara Golden Yellow
Tiara Yellow with Orange
Tiara Appleblossom
Tiara White
Tiara Rose Bicolor
Tiara Red
Tiara Red Flame
Tiara Blue
Tiara Blue Flame
Tiara Purple with Red Eye
Tiara Purple Yellow Bicolor
Tiara Deep Lilac
Tiara Lilac Bicolor
Tiara East Mix
Tiara Formula Mix
50
51
PRIMULA ACAULIS
PRIMULA ACAULIS
Primula acaulis Marli
Primula acaulis Mitra Late
• Eine attraktive gefülltblühende Primula-Serie in modischen Farben und mit speziellen, doppelt gefüllten Blüten. • Verbesserte Uniformität. • Ideal für die Produktion großer Premium-Töpfe.
• Mit ihrem sehr kompakten Pflanzenaufbau ist Mitra Late ideal für die intensive Kultur mit hoher Standdichte ohne oder nur geringem Bedarf an Wachstumsregulatoren. • Die Farbsorten sind sehr uniform und haben mittelgroße Blüten. • Geeignet für den Verkauf in der Spätsaison, Ende Februar/März/ April.
WUCHSFORM kompakt
BLÜTEZEIT Februar - März
WUCHSFORM kompakt
BLÜTEZEIT Februar - März
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
3 10-12 cm 10–20 cm
2 9-10.5 cm 10–15 cm
Rose Shades
Mix
Marli Candy Corn
Marli Yellow
Marli Orange
Mitra Late Lemon
Mitra Late Golden Yellow
Mitra Late Yellow
Marli White
Mitra Late White
Marli Rose Shades
Marli Deep Red
Marli Lilac
Marli Mix
Mitra Late Appleblossum
Mitra Late Rose
Mitra Late Red
Mitra Late Blue
Mitra Late Purple
Mitra Late East Mix
Mitra Late Mix
52
53
PRIMULA ACAULIS
PRIMULA ACAULIS
Primula acaulis Paradiso Late
Primula acaulis Starfever & Candy
• Kompakt wachsend und sehr uniform. • Mittelgroße Blüten. • Blüht später als Mitra Late und ist daher die beste Wahl für die Spätsaison.
• Attraktive dreifarbige und außergewöhnlich geformte Blüten. • Die intensive Farbkombination macht diese Sorte ideal für Impulsverkäufe.
WUCHSFORM sehr kompakt
BLÜTEZEIT Dezember - Januar PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
STANDORT Halbschatten–Volle Sonne
BLÜTEZEIT Vorfrühling
WUCHSFORM kompakt
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
3 10-12 cm 10–15 cm
3 10-12 cm 10–15 cm
Mix
Starfever White
Paradiso Late Yellow
Paradiso Late Orange
Paradiso Late Pink
Paradiso Late White
LTD Candy Rose
Candy Cottage
Starfever White
Paradiso Late Red
Paradiso Late Blue
Paradiso Late Dark Blue
Paradiso Late Mix
Paradiso Late East Mix
54
55
PRIMULA ACAULIS
PRIMULA ELATIOR
Primula elatior Stieletto
Primula acaulis Trento
• Eine uniform blühende Serie mit kräftigen Farben. • Sie hat sehr kräftige Stiele mit wunderschönen Blütendolden. • Blüht von Ende November bis Januar.
• Riesige Blüten im März. • Ein Premium-Produkt, ideal für größere Töpfe und perfekt für Impulskäufe seitens der Kunden.
WUCHSFORM kräftig
BLÜTEZEIT März
WUCHSFORM kräftig
BLÜTEZEIT E. November - Januar PRODUKTFORMEN Xtray ® 264
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264
4 10-12 cm 15–25 cm
10-12 cm 15–25 cm
Mix
East Mix
Stieletto White
Stieletto Clear Yellow
Stieletto Sunset Orange
Stieletto Pink
Trento Golden Yellow
Trento Rose
Trento Appleblossom
Trento White
Stieletto Red
Stieletto Red Flame
Stieletto Blue
Stieletto Mix
Trento Red
Trento Blue
Trento Lilac with Rose Star
Trento Formula Mix
Trento East Mix
56
57
PRIMULA ELATIOR
PRIMULA ELATIOR
Primula elatior Prominent
Primula elatior Merlin
• Merlin ist eine dunkelblättrige Primula-Serie mit attraktiven Blüten auf kräftigen Stielen. • Diese Spezialserie hebt sich durch die Kombination dunklem Laub und besonderen Blütenfarben von jeder anderen Primel ab. • Blüht in der Mitte der Frühsaison.
• Einzelpflanze mit langanhaltender Blüte von Ende November bis Januar.
WUCHSFORM kräftig
BLÜTEZEIT E. November - Januar PRODUKTFORMEN Xtray ® 264
WUCHSFORM kompakt
BLÜTEZEIT März
4 10-12 cm 15–25 cm
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264
Prominent Pacific Gold
4 10-12 cm 15–25 cm
Merlin Rose
LTD Merlin Lemon
LTD Merlin Rose
LTD Merlin Violet Pink
LTD Merlin Golden Yellow
LTD Merlin Cottage
LTD Merlin Mix
Stieletto Mix
58
59
WEITERE KULTUREN
Maché Yellow
60
61
BELLIS PERENNIS
Bellis perennis Bam Bam
• Einzigartig große Blüten bei natürlich kompaktem Wuchs und kurzen Blütenstielen. • Benötigt sehr wenig bis keinen Hemmstoff. • Diese winterharte Sorte benötigt keine Vernalisation und kann im Herbst und im Frühjahr zusammen mit anderen Pflanzen wie Violen & Primeln verkauft werden. • Schön in Packs, kleinen Töpfen & bunt bepflanzten Schalen.
BLÜTEZEIT Herbst und M. Februar - März
WUCHSFORM sehr kompakt
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
3 9-10.5 cm 5–15 cm
White Blush
Bam Bam Rose
Bam Bam Red
Bam Bam White Blush
Kulturplan Bellis Perennis
BELLIS PERENNIS
= Topfwochenn
= Produktion
= Delivery to Retail
353637383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Herbst
Frühling
Bam Bam Mix
62
63
BELLIS PERENNIS
BELLIS PERENNIS
Bellis perennis Belladaisy
Bellis perennis Habanera
• Sehr früh blühend, daher ideal für den Verkauf im Herbst und im zeitigen Frühjahr.
• Große, dichtgefüllte Blüten und wüchsige Pflanzen. • Daher geeignet für etwas größere Töpfe.
• Kompakt mit runden, gesunden Blättern. • Benötigt keine Kälteperiode für die Blüte.
WUCHSFORM kräftig
BLÜTEZEIT März - April
PRODUKTFORMEN Xtray ® 480
BLÜTEZEIT PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
WUCHSFORM kompakt
3 10-12 cm 15–25 cm
1 9-12 cm
White
White
Belladaisy Rose
Belladaisy Red
Belladaisy Mix
Habanera White with Red Tips
Habanera Rose
Habanera Red
Belladaisy White
Habanera White
64
65
BELLIS PERENNIS
BELLIS PERENNIS
Bellis perennis Planet
Bellis perennis Speedstar Plus
• Große Blüten und kompakter Wuchs. • Durch die auffällige Blütenfarben perfekt für Impulskäufe.
• Dank der sehr frühen Blüte ideal für den Verkauf im zeitigen Frühjahr. • Sehr kompakt, kann ohne Kälteperiode kultiviert werden.
WUCHSFORM kräftig
BLÜTEZEIT März - April
WUCHSFORM kompakt
BLÜTEZEIT Februar - März
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
3 10-12 cm 10–20 cm
1 9-10.5 cm 10–15 cm
Strawberry And Cream
Mix
Planet Rose
Planet Red
Planet Strawberry and Cream
Planet White
Speedstar Plus White
Speedstar Plus Carmine
Speedstar Plus Mix
Bellis perennis Ruby
Cheiranthus cheiri Sugar Rush
• Große gefüllte Blüten.
• Blüht ohne Vernalisation im Herbst und Frühjahr. • Blüht bei einer Pflanzung im Sommer innerhalb von sechs Wochen. • Sehr uniform, wüchsig und frosttolerant (bis zu -10 °C).
WUCHSFORM kräftig
BLÜTEZEIT März - April
PRODUKTFORMEN Xtray ® 480
WUCHSFORM buschig, Aufrecht
BLÜTEZEIT frühe Blüte
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264
3 10-12 cm
4 9-11 cm 40–50 cm
Ruby Salmon Pink
Sugar Rush Formula Mix
66
67
MYOSOTIS SYLVATICA
MYOSOTIS SYLVATICA
Myosotis sylvatica Nina
Myosotis sylvatica Laura
• Nina kombiniert einen kompakten Pflanzenaufbau, früher Blüte mit Vernalisationsbedarf. • Zarte blaue Blüten bedecken die leicht kultivierbaren Pflanzen viele Monate lang.
• Eine kompakt wachsende Myosotis mit hübschem runden Pflanzenaufbau und früher Blüte. • Laura benötigt keine Vernalisation und kann auch für die Herbstblüte verwendet werdenIn drei Farben erhältlich: Deep Blue, White und Deep Rose. • Sie ist besonders tolerant gegen Echten Mehltau und die beste Alternative zu Mon Amie.
WUCHSFORM buschig
BLÜTEZEIT frühe Blüte
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
BLÜTEZEIT Herbst blüte und sehr frühe Blüte im Frühjahr
WUCHSFORM buschig
PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480
2 9-10.5 cm 10–15 cm
2 9-10.5 cm 10–15 cm
Early Blue
Deep Rose
Nina Early Blue
Nina Indigo
Laura Deep Rose
Laura Deep Blue
Laura Blue
Laura White
68
69
RANUNCULUS ASIATICUS
RANUNCULUS ASIATICUS
Ranunculus asiaticus Maché
• Große, dichtgefüllte Blüten in ansprechenden Farben. • Leicht zu kultivieren und einfach im Handling, mit hoher Uniformität und kräftigen, stabilen Blütenstielen. • Dank ihrer Wüchsigkeit eignet sich diese Serie besonders gut für das Premium-Segment mit größeren Töpfen und Kübeln.
Maché Yellow
Maché Vanilla Bicolor Medley
Maché Lemon Rose Bicolor
Maché White
WUCHSFORM kräftig
BLÜTEZEIT siehe Kulturplan
PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, Xtray ® 264
4 10.5-13 cm 20–30 cm
Purple
Maché Orange
Maché Fire
Maché Rose
Maché Pink
Maché Scarlet
Maché Red
Maché Purple
Maché Chocolate
Kulturplan
= Topfen
= Produktion
= >10ºC
= Blütezeit
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 101112131415
Kalt
Maché Bicolor Mix
Beheizt
Maché Mix
70
71
RANUNCULUS ASIATICUS
Ranunculus asiaticus Magic
• Ansprechende Farben und große Blüten auf kurzem Stiel erleichtern den Transport. • Durch den kompakten Wuchs und den geringen Bedarf an Wachstumsregulatoren eignet sich die Serie gut für die Kultur mit
engem Pflanzenstand in kleineren Töpfen und Packs. • Eine gute Wahl für den Verkauf in der Frühsaison.
WUCHSFORM buschig
BLÜTEZEIT Vorfrühling
PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, Xtray ® 264
2 10.5-12 cm 15–25 cm
Magic Rose
Magic White
Magic Golden Yellow
Magic Yellow
Magic Orange
Magic Rose Delight
Magic Rose
Magic Pink & Peach
Magic Red
Kulturplan
= Topfen
= Produktion
= Blütezeit
37383940414243444546474849505152 1 2 3 4 5 6 7 8 9 101112131415
Kalt
Magic Fireball
Magic Purple
Magic Chocolate
Magic Mix
72
73
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON SYNGENTA SEEDS B.V.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich und Vertragsschluss 1. Die Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch soweit sie die Lieferung von Gemüsesaatgut nach dem Saatgutver- kehrsgesetz betreffen. 2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten grundsätzlich sowohl gegenüber Landwirten, Kaufl bzw. Unternehmern i. S. v. § 14 BGB als auch im nicht-kaufmännischen Verkehr. Sofern eine Klausel nur für den kaufmännischen oder nur für den nicht-kaufmännischen Verkehr gilt, ist diese Geltungsbestimmung ausdrücklich in der Klausel enthalten. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 4. Alle Angebote und Preislisten sind in Euro und für die Schweiz in Schweizer Franken ausgestellt und umfassen den reinen Warenwert ohne Mehrwertsteuer. Alle Angebote, insbesondere die der Preislisten und Kataloge, sind freibleibend und ohne Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Geschäfte. Frühere Preise verlieren mit Erscheinen dieser Bedingungen ihre Gültigkeit. 5. Wenn mündliche oder fernmündliche Kaufverträge vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungs- schreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Folge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen. § 2 Lieferung 1. Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit (z. B. bei ausstehender endgültiger Anerkennung durch die zuständigen Anerkennungsbe- hörden) aus eigener Vermehrung oder bestimmter Herkunft brauchen wir nicht zu liefern, soweit wir, ohne dieses vertreten zu müssen, keine Ware haben. 2. Der Kunde ist verpfl Teillieferungen abzunehmen, soweit die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn zumutbar ist, es sei denn, der Verkäufer hat die nur teilweise Lieferungsfähigkeit zu vertreten. Dann kann der Kunde im kaufmännischen Verkehr bei grobem Verschulden unserer gesetzlichen Ver- treter oder leitenden Angestellten - im nichtkaufmännischen Verkehr, wenn der Verkäufer die schuldhafte Pfl zu vertreten hat - Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wobei bei Rechts- geschäften unter Kaufl Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen ist, oder vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung kein Interesse hat. 3. Ist eine Circa-Lieferung vereinbart, so darf bis zu 10 v.H. der vereinbarten Menge mehr oder weniger geliefert werden, wobei der zu zahlende Kaufpreis entsprechend der Mengenabweichung berechnet wird. Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verkäufer weniger als 10 vom Hundert der vereinbarten Menge nicht geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pfl des Verkäufers unerheblich. § 3 Preisberechnung Die Preise gelten netto für Lieferung ab Lager. Mit dem Liefervertrag vereinbarte Preise können später vom Verkäufer nach den von ihm gesetzten Preis- listen erhöht werden, wenn ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist oder die Auslieferung vertragsgemäß mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Die Erhöhung fi statt, wenn die bei den Preisvereinbarungen zu Grunde gelegten Bemessungsverhältnisse sich verändert haben, insbesondere wenn uns inzwischen höhere Kosten an Vorfracht oder staat- lichen Abgaben zur Beschaffung anfallen. Bei Änderung der Bemessungsverhältnisse sind Preiserhöhungen bei Lieferungen an Unternehmer i.S. des § 14 BGB immer - auch ohne die oben gezeichneten Einschränkungen - innerhalb einer angemessenen Frist zulässig. § 4 Lieferfristen 1. Lieferung erfolgt ab Werk, es sei denn etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Bindende Lieferzeitbestimmungen müssen ausdrücklich schriftlich als solche gekenn- zeichnet sein. Nach Zeiträumen bemessene Lieferfristen beginnen 2 Tage nach Absendung der Lieferzusage oder der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpfl setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpfl des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll ist. 3. Ist ein Liefertermin vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert spätestens fünf Werktage vor dem Termin mitzuteilen, an welchen Ort die Lieferung zu erfolgen hat (Ver- sandverfügung).Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein und hat der Käufer auf eine angemessene Nachfristsetzung nicht reagiert, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Liefertermine und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfristsetzung verlängert; bei Teillieferungsver- fügungen gilt Entsprechendes für den nicht verfügten Teil. 4. Bei Vereinbarung eines bestimmten Liefertermins oder einer Lieferwoche ist der Liefertermin eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb von 5 Werktagen nach dem Termin erfolgt, vorausgesetzt, der Verkäufer hat die Versandverfügung rechtzeitig erhalten. Bei verspäteter Versendung der Versandverfügung gilt der Liefertermin als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb von 10 Werktagen erfolgt, nachdem der Verkäufer die Versandverfügung erhalten hat. Solange der Verkäufer keine Versandverfügung erhalten hat, ist die Lieferpfl ausgesetzt. 5. Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. 6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspfl so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließ- lich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 7. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 6 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 8. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie durch höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen, Maschinenschaden, Rohstoffmangel oder sonstige Betriebs- und Transportstörungen, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hin- dernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder die Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfl sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden durch uns baldmöglichst mitgeteilt. 9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspfl beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 10. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrläs- sigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Ver- tragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. § 5 Beizung Wird Saatgut entgegen der Üblichkeit ungebeizt oder unbehandelt bestellt, geht das daraus entstehende Risiko aus einer nachträglichen Behandlung auf den Kunden über. Will der Kunde sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten Beiz- oder sonstigen Behandlung auf einen Mangel an ungebeizt oder unbehandelt gelieferter Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der Beiz- oder sonstigen Behandlung bestanden hat. Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes Sicherungsmuster gemäß § 10 in Betracht. § 6 Versand und Verpackung 1. Versand und Verpackung erfolgen nach unserem besten Ermessen, es sei denn der Kunde gibt eine ausdrückliche Weisung. Die Verpackungskosten sind nicht im Preis inbegriffen. 2. Gegen Transportschäden, auch Frostschäden und Beförderungsverzögerungen, werden die Lieferungen nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und auf dessen Kosten versichert. Zusatzkosten für Eilversand gehen zu Lasten des Kunden. 3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. § 7 Zahlung 1. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz unserer Firma. Dies gilt auch für den Fall, dass UN- Kaufrecht für den internationalen Warenkauf Anwendung fi (Be- stimmung des Erfüllungsortes im Sinne d. Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO). 2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsda- tum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Unternehmer i.S. d. § 14 BGB hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszins zu verzinsen. 3. Grundsätzlich werden keine Wechsel angenommenen. Scheckzahlungen werden grundsätzlich erst ab einem Betrag von 10.000,-- € entgegen- genommen. Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit der Gutschrift auf dem vorgegebenen Konto und nur in Höhe des im Scheck angegebenen Betrages erlischt 4. Wird dem Verkäufer eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt, so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Schecks, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 5. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. 6. Zahlungen können nur an solche Personen wirksam geleistet werden, die kraft Gesetzes oder ausdrücklicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt sind. Auch mehrfache, stillschweigende Duldung begründet keine Inkassovollmacht. Etwaige zusätzliche Kosten, die durch eine andere Art der Zahlung als durch Überweisung auf das genannte Konto oder in bar in Inlandswährung entstanden sind, trägt in jedem Fall der Kunde. § 8 Beschaffenheitsvereinbarung; Gentechnische Einträge für Saatgut 1. Die Beschaffenheit des Saatgutes ist art- und sortengerecht. 2. Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit anderes nicht ausdrücklich vereinbart – klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden. 3. Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, welche die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenfl Es ist des- halb nicht möglich, das zufällige Vorhanden- sein von GVO’s völlig auszuschließen und sicherzustellen, dass das gelieferte Saatgut frei von jeglichen GVO-Spuren ist. § 9 Mängelrüge 1. Ist der Kunde Kaufmann bzw. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, hat er das Saat- oder Pfl unverzüglich, wenn er Verbraucher ist, hat er das Saat- oder Pfl spätestens rechtzeitig vor der Verwendung zu überprüfen und hierbei offensichtliche Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. 2. Wird das Saatgut in verschiedenen Verpackungen zum Zweck des Weiterverkaufs erworben, besteht die Untersuchungs- und Rügepfl nur, wenn die Verpackung geöffnet wird oder wenn Anzeichen, z. B. an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen offensichtlichen Mangel hindeuten. 3. Alle nicht offensichtlichen Mängel sind vom Kunden ebenfalls unverzüglich nach Erkennbarkeit uns gegenüber zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Ver- käufer. Der Kunde hat die Identität des gerügten Saat-/Pfl mit der von uns gelieferten Ware durch geeignete Beweismittel darzulegen. Als Beweismittel können z.B. die vom Kunden aufbewahrte Kennzeichnung, Verpackung und Saatgutmengen in Betracht kommen. 4. Ist der Kunde Verbraucher des Saat- und Pfl und rügt er das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und erkennen wir den Mangel nicht unverzüglich an, so ist umgehend eine Besichtigung durch einen geeigneten Sachverständigen unter Anwesenheit beider Parteien durchzuführen. Der Sach- verständige soll von der nach Länder- recht zuständigen Anerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfi soll. Ziel der Besichtigung ist das Festlegen der Tatsachen und die Ursachenermittlung. 5. Reklamationen, die offen zutage liegende Mängel, wie Größe, Sortierung oder gelieferte Stückzahlen der Jungpfl betreffen, werden nur berücksich- tigt, wenn die Reklamation bei Stecklingen innerhalb von 24 Stunden, bei Jungpfl innerhalb von 3 Tagen schriftlich oder telefonisch eingeht. Telefo- nische Reklamationen müssen vom Kunden innerhalb von 3 Tagen schriftlich nachgereicht werden. Reklamationen, die Mängel betreffen, die bei der Lieferung nicht sichtbar sind – wie Sortenver- mischungen – müssen, sofort bei Auftreten schriftlich reklamiert werden. Gegenüber Unternehmern wird die Haftung auf vom Verwender nicht vorhersehbare oder vom Vertragspartner beherrschbare Schäden bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für alle zeitig und korrekt reklamierten Mängel dieses Paragraphen begrenzt. § 10 Musterziehung bei Mängelrüge, Einholung eines Sachverständigengutachtens 1. Erkennen wir eine Mängelrüge nicht unverzüglich an, so ist ein Muster zu ziehen, und zwar bei einem offensichtlichen Mangel in jedem Fall und bei einem nicht offensicht- lichen Mangel, sofern noch Saat-/Pfl vorhanden ist. 2. Es ist ein Durchschnittsmuster zu ziehen, und daraus sind drei gleiche Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine Untersuchungsan- stalt zwecks Unter- suchung einzusenden, ein anderes an die Vertragspartei. Ist der Kunde Kaufmann, so hat er bei Mitteilung der Nichtanerkennung des Mangels durch uns, uns abschließend zu unterrichten, ob er ein Durchschnittsmuster selbst ziehen lässt. Er hat uns in jedem Fall die Muster- ziehung zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde die Musterziehung, bzw. wenn er kein Kaufmann ist die Mitteilung an uns, oder ermöglicht er uns die Musterziehung nicht, so geht dies zu Lasten des Kunden. 3. Die Muster müssen gemäß den Probenahmevorschriften des Verbandes deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (ISTA-Regeln) von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und Handelskammer oder von einer zuständigen Behörde bestell- ten oder verpfl Person gezogen und gebildet werden. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der ersten Probe an, so ist die bei ihr ver- bliebene letzte Teilprobe unverzüglich an eine andere (also bisher noch in keiner Weise mit einer Untersuchung befasste), von uns und dem Kunden gemeinschaftlich festgelegte oder bei Nichteinigung an eine andere von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgutanerkennungsstel- le bestimmte Samenprüfstelle oder bei Pfl durch uns bestimmte Prüfstelle zur Untersuchung zu übersenden. Die tatsächlichen Feststellungen dieser zweiten Analyse sind für beide Seiten verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der vorherigen Prüfstellen übereinstimmt. Liegt eine solche Übereinstimmung nicht vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als endgültig. 4. Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine Mängelrüge nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen, wobei Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach Landesrecht zuständigen Saatgutanerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfi soll. Ziel der Besichtigung ist die Feststellung der Tatsachen und Ermittlung möglicher Ursachen des behaupteten Sachmangels. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum Zweck des Wiederverkaufs erworben wurde. § 11 Gewährleistung 1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 2. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegen- heit einzuräumen. Anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. In diesen Fällen ist der Kunde jedoch verpfl uns unverzüglich zu verständigen. Die
gleichen Rechte stehen dem Kunden zu, wenn wir uns mit der Beseitigung des Mangels in Verzug befi 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 4. Der Kunde ist verpfl die Ware unverzüglich gemäß § 9 zu untersuchen und anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungs- anspruchs aus- geschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchs- voraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadens- ersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 6. Als Beschaffenheit der Ware gilt – neben § 8, soweit anwendbar – grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 7. Syngenta Seeds GmbH hat diese Informationen mit größter Sorgfalt und Genauigkeit zusammengestellt.Alle Daten zu den Sortenbeschreibungen sind nur für den generellen Gebrauch bestimmt und können je nach Klima, Anbauort, Anbaujahr und Sorte variieren. Muster und Katalogbeschreibun- gen stellen nur auf die Durchschnittsbeschaf- fenheit ab; der Benutzer sollte sie unter Berücksichtigung eigener Kenntnisse und Erfahrungen mit den lokalen Gegebenheiten nutzen. In Zweifelsfällen empfehlen wir, durch einen kleinen Versuchsanbau den Einfl der örtlichen Gegebenheiten auf die Kultur zu prüfen. Eine Gewähr für angegebene Kulturdaten wird nicht übernommen. 8. Bei evtl. abgedruckten Pfl (inkl. Hemmstoffhinweisen etc.) ist unbedingt die jeweils aktuelle Zulassungssituation genau zu beachten. Weitere An- gaben zu diesem Thema erhalten Sie ausschließlich von ihrem zuständigen Pfl tungsdienst. § 12 Haftungsbeschränkungen 1. Unsere Haftung bestimmt sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspfl im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspfl ist jedoch auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden (z.B. Schäden an ursprünglich nicht mangelhaften Pfl oder anderen Sachen) sind jedoch ganz ausgeschlossen. Wir haften gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspfl nicht. 2. Die Haftungsbeschränkungen des Satzes 3 und 4 der vorangegangenen Ziffer 1 dieser Bestimmung gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden. 3. Die Regelungen der Ziffer 1 und 2 dieser Bestimmung erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Pfl aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung hinsichtlich von uns oder von Dritten ge- lieferter Ware. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. § 13 Verjährung 1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, gegenüber Verbrauchern zwei Jahre. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. 2. Die Verjährungsfristen der Ziffer 1 dieser Bestimmung gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden auf die § 12 Ziffer 2 Anwendung fi sowie nach dem Produkthaftungsge- setz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetz- lichen Verjährungsfristen. § 14 Schadensminderungspfl Der Kunde muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen. § 15 Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und vollständigen Erledigung aller aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden resultierenden Forderungen ausdrücklich vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist (erweiterter Eigentumsvorbehalt mit Kontokorrentvorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück- zunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. 2. Der Kunde ist verpfl die Kaufsache pfl zu behandeln; insbesondere ist er verpfl diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschä- den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag im Voraus an uns abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. 3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder zur Aussaat zu verwenden. Er tritt uns jedoch be- reits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung unserer Eigentumsvorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung bezieht sich auf den vollen Verwertungserlös aus dem Verkauf des Vorbehaltsgutes bis zur Tilgung unserer Lieferantenansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpfl uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsver- pfl aus den verein- nahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Diese Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. 5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht ge- hörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbei- teten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. 7. Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderun- gen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom Käufer unentgeltlich verwahrt. 8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch Über- sicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpfl § 16 Verwendung des Saatgutes (Pfl 1. Der Kunde verpfl sich, das Saatgut nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung zu nutzen. Der Kunde darf insbesondere ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Sortenschutzinhabers die natürliche Beschaffenheit des Saatgutes zwecks gewerbemäßigen Saatgutvertriebs nicht verändern, z.B. aus Reinsaatgut Pillensaatgut herstellen. 2. Saatgut und Pfl von geschützten Sorten, sowie von Sorten, deren Bezeichnungen als Warenzeichen eingetragen sind, darf der Käufer nur unter den geschützten Bezeichnungen anbieten und weiterveräußern. Auf die Bestimmungen des Saatgutverkehrsgesetzes und des Sortenschutzgesetzes weisen wir unsere Kunden ausdrück- lich hin. 3. Verletzt der Kunde eine Verpfl nach Ziffer 1, hat er auf Verlangen unsererseits oder des Sortenschutzinhabers an den Sortenschutzinhaber, an die von uns, bzw. dem Sortenschutzinhaber bestimmten Stellen, eine Vertragsstrafe in Höhe des sechsfachen Kaufpreises des Saatguts zu entrichten, den er für die veränderte oder verbrauchte Ware gezahlt oder zu zahlen hat. Hiervon unberührt bleibt die Verpfl des Kunden zum weitergehenden Schadensersatz und die Möglichkeit des Kunden, einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen. § 17 Besondere Lieferbedingungen für Pfl aller Art Lieferpfl Durch höhere Gewalt z. B. Frost-, Sturm-, Unfall- und Überschwemmungsschäden oder andere ungewöhnliche Witterungsverhältnisse wird der Verkäufer von der Lieferpfl entbunden. Dies erstreckt sich auf besondere Misserfolge oder Ausfälle bei der Anzucht der Stecklinge bzw. Jungpfl die eine Lieferung unmöglich machen, so dass in diesen Fällen keinerlei Ersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung an den Verkäufer ge- stellt werden können. Steckzwiebeln und Pflwerden nach eingewogenem Gewicht verkauft und berechnet. Ein Gewichtsschwund während des Transportes bis zu drei Prozent geht zu Lasten des Käufers. § 18 Besondere Lieferbedingungen für landwirtschaftliche Saaten und Grassamen: Es gelten die allgemeinen Bedingungen, sofern nicht zu besonderen Bedingungen, wie z.B. VDF, Hamburger Usancen oder anderer, verkauft wird. § 19 Besondere Lieferbedingungen für pilliertes Saatgut: Für die Herstellung der Topfpillen verwenden wir nur die besten, hochkeimfähigsten Sämereien. Da der Erfolg bei der Kultur mit Samenpillen von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist, können wir keine Garantie für einen Kulturerfolg übernehmen. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung darf Saatgut unserer geschützten Sorten, Spezialzuchten, nicht zu Pillensaatgut verarbeitet werden. § 20 Besondere Lieferbedingungen für Gemüsejungpfl Für Gemüsejungpfl sind wir nur der Vermittler der Aufträge, die aus dem Jungpfl geliefert und auch von dort berechnet werden. Es gelten die Bedingungen der Lieferanten. Wir können keinerlei Gewähr übernehmen, da wir auf den Auftragsablauf keinen Einfl haben. § 21 Besondere Lieferbedingungen für vegetative, geschützte und patentierte Pfl Die gelieferten Stecklinge und Pfl insbesondere von geschützten und patentierten Sorten, dürfen nur für die Blütenzucht bzw. für die Produktion von Fertigware verwendet werden. Die Vermarktung der geschützten Sorten soll ausschließlich mit dem von Syngenta Seeds GmbH mitgelieferten Lizenzetikett erfolgen. Jede Weitervermehrung und jeder Nachbau für die Pfl und Züchtung, auch für den Eigenbedarf, ist illegal. Für den Fall, dass bei der Kultur von vegetativen, geschützten oder patentierten Sorten Mutationen (Sports) entdeckt werden, ist der Anbauer dazu verpfl den Sortenschutz- oder Patentinhaber oder den Lizenznehmer davon unmittelbar zu unterrichten. Dieser kann selbst oder durch bevollmächtigte Dritte im Betrieb des Anbauers die Mutation in Augenschein nehmen und prüfen, sowie auf Wunsch Stecklinge und anderes Pfl - material dieser Mutation (Sports) anfordern. Der Kunde kennt diese Be- dingungen ohne Einschränkungen voll an und gestattet einer vom Originalzüchter oder Lizenzinhaber oder Lizenznehmer beauftragten Person jederzeit die Kontrolle der Einhaltung dieser Bedingungen in seinen gesamten Produktionsräumen.Verletzung des Sortenschutzes führt automatisch zu einer sofortigen Strafe von Euro 0,60 pro illegal abgenommenem und bewurzeltem Steckling. Unbenommen davon behält der Verkäufer sich das Recht vor, weitergehende Schadensersatzansprüche beim Verletzer des Sortenschutzes geltend zu machen. § 22 Besondere Lieferbedingungen für Jungpfl Jungpfl von Zierpfl werden in Mehrweg-Xtray ® -Systemkisten ausgeliefert. Kisten und Transportpaletten bleiben Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist verpfl die Xtray ® s pfl zu behandeln und nach Benachrichtigung zur Abholung zur Verfügung zu halten. Bei Beschädigung oder Verlust ist der Verkäufer berechtigt, pro Xtray ® einen Betrag von EUR 10,00 und pro Transportpalette einen Betrag von EUR 25,00 in Rechnung zu stellen. § 23 Besondere Lieferbedingungen für Gaultherien Bei Gaultherien (Gaultheria procumbens) ist ein latenter Befall durch Colletotrichum-Stängelfäule weit verbreitet. Symptome eines Befalls sind bei typischen Anbau- und Witterungs- bedingungen typischerweise binnen wenigerWochen sichtbar. Im Falle einer Lieferung von Gaultherien (Gaultheria procumbens) fi daher § 9 Ziffer 3 Satz 1 mit der MaßgabeAn- wendung, dass die dort genannte Rüge innerhalb von 3 Tagen nach Erkennen von Colletotrichum-Stän- gelfäule, spätestens aber 6 Wochen nach Ablieferung der Ware erfolgen muss. § 24 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im internationalen Warenverkehr gelten die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es bleibt uns aber unbenommen, den Kunden auch an seinem (Wohn-)Sitz zu verklagen. 3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 4. Dies gilt für alle Verpfl (auch für sogen. Sekundärpfl wie Nachbesserung/-lieferung, Schadenersatz u. Rückabwicklung etc.). Für den internationalen Waren- kauf entspricht diese Vereinbarung den üblichen Gepfl zwischen den Vertragsparteien und dem Handelsbrauch im internationalen Geschäfts- verkehr (Art. 5, Nr. 1 lt. b, 23 EuGVVO). 5. Abweichend von den Bestimmungen der Ziffern 1. bis 3. und der Regelung in § 7 Ziffer 1 wird für österreichische Kunden als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichts- stand Eferding vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Sind einzelne der vorgenannten Vertrags- bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertrags bestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In diesem Falle richtet sich die unwirksame bzw. zu ersetzende Bestimmung nach den gesetzlichen Vorschriften 6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten im Rahmen des § 28 BDSG zur zweckentsprechenden Abwicklung des Vertragsverhältnisses ge- speichert und – soweit der Kunde nicht ausdrücklich widersprochen hat – innerhalb des Firmenverbundes zu Informations- zwecken verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen und einer etwaigen Weitergabe im Rahmen des Konzernverbundes beim Datenschutzbeauftragten der Syngenta Seeds GmbH widersprechen. Über die von Syngenta erfolgte Datenverarbeitung und zum Schutz der Daten etc. veranlassten Maßnahmen kann der Kunde sich jederzeit, auch über Internet unter www.Syngenta. de/Datenschutz, informieren. Syngenta Seeds GmbH, Zum Knipkenbach 20, 32107 Bad Salzufl Die Preisliste verliert bei Neuerscheinen derselben ihre Gültigkeit. Alle Preise dieser Liste sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
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