Richtlinie zur Errichtung einer Beschwerdestelle der Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) 15.12.2022
Ausgangslage und Anliegen Wie das Leitbild der KAS festhält, pflegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stiftung einen wertschätzenden Umgang miteinander. Ebenso sind nach dem Selbstverständnis der Begabtenförderung der KAS bei allen erwünschten kontroversen Diskussionen Transparenz, Respekt und Fairness im Verhalten aller die Basis für die Aktivitäten der Begabtenförderung. Diskriminierung, Belästigung und Gewalt haben darin keinen Platz. Aus diesem Grund richtet die KAS eine Beschwerdestelle ein, an die sich Personen für den Fall, dass sie im Rahmen des Auswahlverfahrens oder der ideellen Förderung Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt erleben, wenden können. Geltungsbereich Die Richtlinie gilt für alle Bewerberinnen und Bewerber, aktuell oder ehemals Geförderten der KAS, sowie für Personen, die an Veranstaltungen oder Formaten der Begabtenförderung der KAS (z.B. Seminare) teilnehmen oder mitwirken, soweit sie nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Stiftung stehen. Personen, die zu diesen Gruppen zählen, können sich an die Beschwerdestelle wenden, wenn sie sich aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen (s. §1 des AGG). Darüber hinaus können sie sich an die Beschwerdestelle wenden, wenn sie sich sexuell belästigt oder Mobbing ausgesetzt fühlen oder Gewalt erfahren haben. Stipendiatinnen und Stipendiaten können sich mit ihren Anliegen auch jederzeit vertrauensvoll an ihre betreuende Referentin/ ihren betreuenden Referenten wenden. Fragen, die den Ablauf des Auswahlverfahrens (jenseits der hier aufgelisteten Benachteiligungsgründe) betreffen, sind an die Abteilung Bewerbung und Auswahl zu richten (BK.Bewerbung@kas.de). Unabhängigkeit und Aufgaben Die Beauftragte der KAS für die Beratungs- und Beschwerdestelle ist unabhängig. Sie nimmt die Beschwerde an, berät und begleitet Ratsuchende und Beschwerdeführer/innen (im oben genannten Sinne). Sie nimmt Beschwerden auf, prüft sie und verfährt dann wie unten beschrieben. Sie ist zu erreichen unter BK.Beschwerdestelle@kas.de und steht nach Vereinbarung zum Gespräch zur Verfügung. Eine vertrauliche Behandlung ist garantiert. Die Beschwerdestelle achtet zudem auf die Durchführung adäquater Präventionsmaßnahmen durch die Hauptabteilung Begabtenförderung und Kultur.
Verfahren a.
Erstgespräch Nach Eingang der Beschwerde führt die Beauftragte ein vertrauliches Erstgespräch, in dem der Vorfall aufgenommen und das weitere Vorgehen vereinbart wird. b. Dokumentation Die Beschwerde wird schriftlich dokumentiert, wenn auf Wunsch der betroffenen Person ein weiteres Vorgehen der KAS angestrebt wird. Die Dokumentation erfolgt durch die Beauftragte in Zusammenarbeit mit der betroffenen Person.
c.
Maßnahmen
In einem Gespräch wird die angeschuldigte Person – sofern dies mit der betroffenen Person vereinbart wurde – mit den Vorfällen konfrontiert und erhält Gelegenheit, sich zur Beschwerde zu äußern und die eigene Perspektive mitzuteilen. In dem Gespräch wird auf die Richtlinie der KAS und das Verbot von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt hingewiesen. Wenn eindeutige, intersubjektiv nachvollziehbare und entsprechend dokumentierte Vorfälle von Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt vorliegen, wird die KAS entsprechende Maßnahmen ergreifen, die von der Verwarnung bis zur Erstattung einer Strafanzeige reichen können. Ob und ggf. welche Maßnahmen im Einzelfall getroffen werden und welche weiteren Instanzen eventuell zu involvieren sind, entscheidet die Hauptabteilungsleiterin unter Einbeziehung der Beauftragten und ggf. in Rücksprache mit dem Generalsekretär.
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