Verfahren a.
Erstgespräch Nach Eingang der Beschwerde führt die Beauftragte ein vertrauliches Erstgespräch, in dem der Vorfall aufgenommen und das weitere Vorgehen vereinbart wird. b. Dokumentation Die Beschwerde wird schriftlich dokumentiert, wenn auf Wunsch der betroffenen Person ein weiteres Vorgehen der KAS angestrebt wird. Die Dokumentation erfolgt durch die Beauftragte in Zusammenarbeit mit der betroffenen Person.
c.
Maßnahmen
In einem Gespräch wird die angeschuldigte Person – sofern dies mit der betroffenen Person vereinbart wurde – mit den Vorfällen konfrontiert und erhält Gelegenheit, sich zur Beschwerde zu äußern und die eigene Perspektive mitzuteilen. In dem Gespräch wird auf die Richtlinie der KAS und das Verbot von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt hingewiesen. Wenn eindeutige, intersubjektiv nachvollziehbare und entsprechend dokumentierte Vorfälle von Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt vorliegen, wird die KAS entsprechende Maßnahmen ergreifen, die von der Verwarnung bis zur Erstattung einer Strafanzeige reichen können. Ob und ggf. welche Maßnahmen im Einzelfall getroffen werden und welche weiteren Instanzen eventuell zu involvieren sind, entscheidet die Hauptabteilungsleiterin unter Einbeziehung der Beauftragten und ggf. in Rücksprache mit dem Generalsekretär.
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