Freiwilligendienste
Freiwilligendienste (ungeregelt, international)
ligendiensten“ geregelt (Jugend freiwilligendienstgesetz / JFDG).
Geregelte Freiwilligendienste in Deutschland » » Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) » » Ökologisches Soziales Jahr (FÖJ)
» » Der Internationale Jugendfrei- willigendienst (IJFD) ist das För - derprogramm des Bundesministe - riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Er wird durch die „Richtlinie zur Umsetzung des Internationalen Jugendfreiwilligen - dienstes“ geregelt. » » Kulturweit. Der aus Mitteln des Auswärtigen Amtes geförder - te und in Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Kommission als Träger durchgeführte Frei - willigendienst basiert auf dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) nach dem Jugendfreiwilligen - dienstgesetz. » » weltwärts ist das Förderpro - gramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen arbeit und Entwicklung (BMZ) für einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst. Basis für die Durchführung des Dienstes ist eine Richtlinie des BMZ.
Ungeregelte Freiwilligendienste sind Freiwilligendienste auf privat - rechtlicher Basis. Sie basieren nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, sondern allein auf einem privat - rechtlichen Vertrag zwischen den Freiwilligen und der vermittelnden Organisation. Sie werden in der Re - gel nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert. Anders als die meisten geregelten Freiwilligendienste sind viele ungeregelte Freiwilligendiens - te offen für Menschen jeden Alters. Differenziert wird zwischen Kurz- und Langzeiteinsätzen. Es handelt sich dabei um individuell gestaltete kurz- und mittelfristige Programme, die von einzelnen Diensten ange - boten werden. Darin enthalten sind z. B. Auslandsvolontariate und Mid- Term-Volunteer-Programme (MTV).
» » Kulturelles Soziales Jahr » » Digitales Soziales Jahr » » Diakonisches Jahr » » Bundesfreiwilligendienst (BFD /BuFDi).
Diese Dienste sind 1. im Jugendfreiwilligendienstgesetz verankert (Ausnahme BFD) 2. kindergeldberechtigt 3. mit öffentlichen Mitteln gefördert Geregelte Freiwilligendienste im Ausland » » Das Europäische Solidaritäts- corps (ESK) ist Teil des Förderpro - gramms „Erasmus+“ der Europäi - schen Union und wird durch eine EU-Richtlinie geregelt. » » Das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr im Ausland (FSJ / FÖJ) ist durch das „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwil -
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