Ehrenamt und Herzenssache: Türkei und Deutschland

Freiwilligendienste

Freiwilligendienste (ungeregelt, international)

ligendiensten“ geregelt (Jugend­ freiwilligendienstgesetz / JFDG).

Geregelte Freiwilligendienste in Deutschland » » Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) » » Ökologisches Soziales Jahr (FÖJ)

» » Der Internationale Jugendfrei- willigendienst (IJFD) ist das För - derprogramm des Bundesministe - riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Er wird durch die „Richtlinie zur Umsetzung des Internationalen Jugendfreiwilligen - dienstes“ geregelt. » » Kulturweit. Der aus Mitteln des Auswärtigen Amtes geförder - te und in Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Kommission als Träger durchgeführte Frei - willigendienst basiert auf dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) nach dem Jugendfreiwilligen - dienstgesetz. » » weltwärts ist das Förderpro - gramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen­ arbeit und Entwicklung (BMZ) für einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst. Basis für die Durchführung des Dienstes ist eine Richtlinie des BMZ.

Ungeregelte Freiwilligendienste sind Freiwilligendienste auf privat - rechtlicher Basis. Sie basieren nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, sondern allein auf einem privat - rechtlichen Vertrag zwischen den Freiwilligen und der vermittelnden Organisation. Sie werden in der Re - gel nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert. Anders als die meisten geregelten Freiwilligendienste sind viele ungeregelte Freiwilligendiens - te offen für Menschen jeden Alters. Differenziert wird zwischen Kurz- und Langzeiteinsätzen. Es handelt sich dabei um individuell gestaltete kurz- und mittelfristige Programme, die von einzelnen Diensten ange - boten werden. Darin enthalten sind z. B. Auslandsvolontariate und Mid- Term-Volunteer-Programme (MTV).

» » Kulturelles Soziales Jahr » » Digitales Soziales Jahr » » Diakonisches Jahr » » Bundesfreiwilligendienst (BFD /BuFDi).

Diese Dienste sind 1. im Jugendfreiwilligendienstgesetz verankert (Ausnahme BFD) 2. kindergeldberechtigt 3. mit öffentlichen Mitteln gefördert Geregelte Freiwilligendienste im Ausland » » Das Europäische Solidaritäts- corps (ESK) ist Teil des Förderpro - gramms „Erasmus+“ der Europäi - schen Union und wird durch eine EU-Richtlinie geregelt. » » Das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr im Ausland (FSJ / FÖJ) ist durch das „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwil -

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