IHK-Magazin Ausgabe 4/2024

TIPPS

FÖRDERDARLEHEN So klappt es mit der Finanzierung Wenn öffentliche Fördergelder beantragt werden, sind genauso wie für sonstige Kredite „bankübliche“ Sicherheiten erforderlich. Was ist hierunter zu verstehen?

UNTER- NEHMENS- FÜHRUNG

ist das Bedürfnis nach Kredit- absicherung umso größer, je länger der Kredit läuft. Die Bandbreite der banküblichen Sicherheiten reicht von der persönlichen Haftung bis hin zur Übereignung von eindeutig bewertbaren Mobilien oder Immobilien als Pfand an das Kreditinstitut. Als Sicherheiten sind in der Regel die folgenden Vermögensbestandteile bzw. -übertragungen akzeptabel:  Grundschulden  Hypotheken (Belastung von Immobilien)  selbstschuldnerische Bürgschaften  sonstige private Ausfallbürgschaften

Wann wird die Bank bei einem Förderdarlehen zum Eigentümer? Mehr dazu und weitere Tipps: ihk.de/rhein-

 Lebensversicherungen (Kapitallebensversiche-

neckar/foerder- darlehen

rungen mit hohen Rückkaufswerten)  Bausparverträge Sparguthaben  Sparbriefe  festverzinsliche Wertpapiere  Aktien

Geschafft, Förderung in der Tasche! Gerade für Gründer lohnen sich Förderdarlehen.

D ie zinsgünstigen Darle- Förderdarlehen zur Verfügung stehen, sind zwar aus Bundes- oder Landesmitteln gespeist, werden allerdings über Kredit- institute zugeteilt, die teilweise oder vollständig für die ver- gebenen Mittel haften müssen. Daher sind genauso wie für hen, die Existenzgründern und Unternehmern über

normale Kredite „bankübliche“ Sicherheiten erforderlich. Wer ein Förderdarlehen aufnimmt, muss daher Teile seines Ver- mögens bzw. bestimmte Rech- te daran auf die Bank oder Sparkasse übertragen. Je weiter in die Zukunft ge- blickt wird, desto unsicherer sind die Prognosen. Deshalb

 die Sicherungsübereig- nung von Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Fahrzeugen, Warenlager

Bei einer Bürgschaft verpflich- tet sich beispielsweise ein Bür- ge, im Falle eines Kreditaus-

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IHK Magazin Rhein-Neckar 04 | 2024

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