IHK-Magazin Ausgabe 4/2024

falls gegenüber der Bank anstelle des Kreditnehmers für den Schaden aufzukommen. Die sogenannte selbstschuld- nerische Bürgschaft führt zur gleichrangigen Inanspruch- nahme des Bürgen neben dem Schuldner; die Ausfallbürg- schaft begründet eine nachrangige Inanspruchnahme des Bürgen (d. h. der Schuldner muss zunächst bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit aufkommen). Bürgschaften werden von Kreditinstituten häufig dafür ge- nutzt, beschränkte Haftungsverhältnisse zu erweitern. So werden zum Beispiel Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH zumeist für einen Kredit an die GmbH bürgen müssen. ACHTUNG: Seien Sie generell vorsichtig, wenn Ihnen ein Kredit vornehmlich auf der Grundlage guter Sicherheiten trotz insgesamt unbefriedigender Zahlenwerke gewährt wird – unabhängig davon, ob es sich um ein Förderdar- lehen oder eine andere vertragliche Vereinbarung handelt. Beurteilt Ihre Bank die Sicherheiten aufgrund des schlech- ten Geschäftsverlaufs und der dadurch möglicherweise entstehenden Wertveränderungen einiger Sicherheiten später schlechter, so kann es zu Sicherheitsnachforde- rungen oder zu einer Einengung Ihres Kreditrahmens kommen, der Ihr Unternehmen möglicherweise in Schwie- rigkeiten bringt. Mangelt es bei einem insgesamt aus- sichtsreichen Vorhaben an ausreichenden Sicherheiten, so kann unter Umständen eine Bürgschaft der Bürgschafts- bank Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Viele Kreditlinien der öffentlichen Förderbanken räumen allerdings auch die Möglichkeit einer partiellen Haftungs- freistellung ein.

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