TIPPS
KEFF+: mit Effizienz punkten
Markt bereitstellt oder importiert, muss sich seit Jahresanfang beim Umweltbundesamt registrieren. Die dabei angegebene Menge dient später der Festlegung einer Sonderabgabe auf die betroffe - nen Einwegkunststoffe.
UMWELT & ENERGIE
Unternehmen, die Energie und Materialien effizienter einsetzen, gewinnen an mehreren Stellen gleichzeitig:
www.umweltbundesamt.de/ewkf
Produktions- und Energiekosten verringern
Abhängigkeit vom globalen Rohstoffmarkt vermindern
NELEV-Verordnung: Vorgaben gelockert
Krisen-Resilienz und Zukunftsaussichten verbessern
Neue Marktchancen, beispielsweise durch Refurbished-Produkte, entwickeln Qualität durch längeren Lebenszyklus der Produkte steigern
Unter Vorbehalt der laufenden Notifizierung in Brüssel wur - de die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Ver- ordnung (NELEV) für das Jahr 2024 überarbeitet. Dadurch werden Betreiber von Erzeugungsanlagen bis 500 Kilowatt installierte Gesamtleistung und bis zu einer Einspeisung von 270 Kilowatt von der aufwendigen Anlagenzertifizie - rung befreit. Dabei spielen die Spannungsebene und der Verknüpfungspunkt mit dem Netz der allgemeinen Ver - sorgung keine Rolle.
Abfall und klimaschädliche Emissionen reduzieren
Zu Umwelt- und Klimaschutz beitragen
Die Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) Rhein-Neckar, die unter anderem von der IHK Rhein- Neckar getragen wird, ist die regionale Anlaufstelle für Energie- und Materialeffizienz. Hier erhalten Unterneh - men einen kostenfreien und individuellen Ressourcen- effizienz-Check vor Ort im Betrieb. Im ersten Schritt geht es darum, beim KEFF+Check vor Ort in den Unter - nehmen mögliche Einsparpotenziale in den Bereichen Energie, Material und Rohstoffe zu identifizieren. Die Unternehmen erhalten im zweiten Schritt Informationen zu wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz, verbunden mit Hinweisen zu passenden Fördermitteln und in Frage kommenden Be - ratern. Der kostenlose Ressourceneffizienz-Check ist für Betriebe aller Branchen verfügbar.
www.bmwk.de (Stichwort „NELEV”)
Abwärme: Neue Frist in Kraft
Die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz ist seit dem 15. April 2024 zur Regis - trierung und Dateneintragung online verfügbar. Zu - dem wurde die Frist für die erstmalige Datenmeldung über diese Plattform bis zum 1. Januar 2025 verlängert. Hintergrund: Nach § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Giga - wattstunden (GWh) verpflichtet, Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA zu übermitteln. Die Informationen müssen jährlich bis 31. März übermittelt bzw. bestätigt werden, und sind aktuell zu halten. Nach den Über - gangsvorschriften aus § 20 EnEfG war die erstmalige Frist zur Übermittlung der Abwärmedaten zunächst bereits der 1. Januar 2024. Diese Frist war jedoch auf Mitte 2024 verschoben wurden, da die entsprechende Plattform noch nicht verfügbar war.
Jetzt Termin vereinbaren unter
ihk.de/rhein-neckar/keffplus
Einwegkunststoffe: jetzt registrieren
Wer in Deutschland bestimmte Einwegkunststoff-Produkte – beispielsweise Lebensmittelbehälter, Tüten, Getränkebe - cher, Feuchttücher oder Luftballons – erstmals auf dem
https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/pfa
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IHK Magazin Rhein-Neckar 04 | 2024
ihk.de/rhein-neckar
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