ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
5. Die der IHK Rhein-Neckar, der IHK Südlicher Oberrhein und der IHK Region Stuttgart durch die Übernahme der Aufgaben ent- stehenden Kosten decken diese drei IHKen durch Gebühren und Auslagenersatz, die die übernehmende IHK selbst erhebt. 6. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung wechseln die Zuständigkeiten für die Aufgabenwahrnehmung von den übertragenden IHKen auf die jeweils genannte übernehmende IHK. 7. Diese Vereinbarung tritt zum 01.07.2024 in Kraft, wenn und soweit diese Vereinbarung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens zuvor sowohl von den übertragenden als auch von den überneh- menden IHKen unter Hinweis auf die Genehmigung des Ministe- riums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ausgefertigt und bekannt gemacht wurde. 8. Die Vereinbarung gilt unbefristet. In den ersten drei Jahren ist sie unkündbar. Danach kann sie von den vertragsschließenden IHKen unter Einhaltung einer einjährigen Frist zum Jahresende ganz oder aufgabenbezogen in Teilen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 9. Die Vertragsparteien erheben, verarbeiten und nutzen personen- bezogene Daten auf der Grundlage und unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 10. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Änderungen des Schriftformerfordernisses bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung wurden nicht getroffen.
gez. durch die Präsident/innen und Hauptgeschäftsführer/innen der
IHK Rhein-Neckar
IHK Südlicher Oberrhein
IHK Region Stuttgart
IHK Bodensee-Oberschwaben
IHK Ostwürttemberg
IHK Ulm
IHK Reutlingen
IHK Hochrhein-Bodensee
IHK Karlsruhe
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
IHK Heilbronn-Franken
IHK Nordschwarzwald
Präsident Manfred Schnabel und Hauptgeschäftsführer Dr. Axel Nitschke der IHK Rhein Neckar wurden durch Beschluss der Vollversammlung der IHK Rhein-Neckar am 13.12.2023 ermächtigt, die vorstehende Vereinbarung abzuschließen. Ausgefertigt: Mannheim, den 30.04.2024 IHK Rhein-Neckar gez. Manfred Schnabel Dr. Axel Nitschke Präsident Hauptgeschäftsführer Die Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erfolgte am 23.04.2024 unter dem Az. WM42-42-361/80.
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