1.3 Beteiligungsstrategie Bereits 2018 wurde im Zuge von „Salzburg@2022“ eine Beteiligungsstrategie für das Land Salzburg konzipiert. Mit Regierungsbeschluss aus dem Frühjahr 2022 wurde die zwischenzeitlich weiterent- wickelte Strategie formal beschlossen und im gegenständlichen Bericht etwas detaillierter darge- stellt. Definition Beteiligungen: Für die Entwicklung des Referats 8/04 wurde folgender Beteiligungsbegriff herangezogen, der auch die Grundlage für den Anwendungsbereich des SCGK darstellt: „Einrichtungen bzw. Organisationen, mit welchen das Land Salzburg zeitlich längerfristig in rechtlicher oder sonstiger Beziehung steht, und/oder dabei auch in die jeweilige Organisation eingebunden ist, oder Einfluss auf diese Organisationen und/oder deren Tätigkeiten hat.“ Wenn das Land Beteiligungen eingeht, gibt es klare Erwartungshaltungen. Unter Einbeziehung der Erfahrung anderer Bundesländer und mit externer Expertise wurden strategische Grundprinzipien und Erwartungshaltungen für eine Beteiligungsstrategie definiert, die sich im Wesentlichen aus der Beantwortung von zwei Fragestellungen ergeben. Warum geht das Land „Beteiligungen“ ein oder warum gründet es neue Unternehmen? Was erwartet sich das Land von bestehenden „Beteiligungen“? Strategische Grundprinzipien und Erwartungshaltungen: Das Land bemüht sich mit Hilfe von Beteiligungen, Schlüsselinfrastruktur zur Verfügung zu stel- len und/oder diese zu sichern bzw. einem Bildungs-, Forschungs- und Informationsauftrag nach- zukommen. Dies ist insbesondere im Bereich von Wirtschaft und Tourismus (zB. Flughafen, Mes- sezentrum etc.) sowie der Gesundheitsversorgung (Krankenanstalten) von Bedeutung, aber auch im Bereich Kultur (Museen etc.) sowie bei Themen wie der Mobilität (Verkehrsverbund, Regionalstadtbahn, Schiene Salzburg GmbH etc.), Elektrizität und Telekommunikation (zB. Salzburg AG). Beteiligungen kommen einem Versorgungsauftrag des Landes bzw. der Daseinsvorsorge nach. Dies betrifft vor allem den Sozial- und Gesundheitsbereich, aber auch den Bildungs- und For- schungsbereich. Um den Grundprinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bestmöglich gerecht zu werden, ist das Land bemüht, mit Hilfe von Beteiligungen seinen Kernaufgaben ef- fizienter und effektiver nachkommen zu können.
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Ausgliederungen und Beteiligungen erleichtern Kooperationen mit anderen Rechtsträgern bzw. Gebietskörperschaften (zB. mit der Stadt Salzburg oder anderen Gemeinden und Institutionen).
Ein weiterer Grund besteht darin, dass mit Hilfe einer Auslagerung auch bei langfristiger Be- trachtung eine sinnvolle, stabile und nachhaltig effiziente Problemlösung bewerkstelligt wer- den kann.
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