Zur Erfüllung der Erwartungshaltungen werden folgende Zielsetzungen und Anforderungen in der Umsetzung des Beteiligungsmanagements definiert: Gewährleistung des operativen Einflusses und der Kontrolle des Landes Neben der Sicherstellung des operativen Einflusses auf die jeweilige Beteiligung ist auch eine aus- reichende Kontrolle der Beteiligungen durch das Land zu gewährleisten. Damit gehen die Beach- tung der strategischen Zielsetzungen sowie die Sicherstellung der budgetären Abstimmung zwi- schen Politik, Verwaltung und Gesellschaft und ein gewisser Informationstransfer vom Land zur Beteiligung und vice-versa einher. Beteiligungen sind nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Ver- mögensverwaltung, sondern auch im Licht eines umfassenden Finanz Monitorings und -controllings zu sehen, welches auch außerbudgetäre Einheiten miteinschließt. Risikomanagement und Reporting Ein adäquates Risikomanagement und regelmäßiges Reporting an den Gesellschafter Land Salzburg werden erwartet; interne Kontrollsysteme müssen etabliert sein und sowohl die Vorgaben des ÖStP 2012 als auch jene des Haushaltsrechts müssen im Verhältnis Land – Beteiligung beachtet werden. Auch diverse rechtliche Konstruktionen (Bestandverträge, sonstige langfristige Vereinbarungen etc.) oder Veranlagungen – insbesondere im Finanzbereich – sind von Interesse für den Gesellschaf- ter Land Salzburg und sollen regelmäßig evaluiert und überprüft werden. Verwaltungsvereinfachungen Nachdem ein strategisches Grundprinzip die möglichst ökonomische Erledigung der Aufgaben vor- sieht, sind auch eine klare Aufgabenzuweisung sowie eine nachvollziehbare Letztverantwortung der jeweiligen Beteiligungen vonnöten. Eine „Rückdelegation“ von Aufgaben an das Land sollte den Ausnahmefall darstellen. Hohe Qualität Bei der Leistungserbringung sollten im Rahmen der Finanzierbarkeit bestmögliche Qualität und Qualitätssicherung im Vordergrund stehen. Auch die Beteiligungsunternehmen erbringen ihre Leis- tungen letztlich – wie das Land selbst auch – für die Bürgerinnen als Kunden. Wirtschaftliche Synergien und Effizienzsteigerungen Im Rahmen der Erledigung von Aufgaben in einen ausgelagerten privatrechtlichen Bereich ist auch darauf zu achten, ob wirtschaftliche Synergien – insbesondere infolge Aufgabenerfüllung mit wei- teren Partnern – erzielt werden können. Durch die Kooperation von Verwaltung und Politik mit den Beteiligungen und den Beteiligungen untereinander sollten Effizienzsteigerung erzielt werden. Aufgabenbewältigung im Rahmen der Budgets Die Aufgaben der Beteiligungen müssen im Rahmen der vom Anteilseigner Land (vertreten durch Politik bzw. Verwaltung) genehmigten Budgets bewältigt werden. Dies umfasst auch die Ausstat- tung mit den notwendigen personellen Ressourcen. Klare Zuständigkeiten Innerhalb der Landesverwaltung sollen die Zuständigkeiten und die Verantwortlichkeiten im Hin- blick auf die Beteiligungen besser (durch strukturelle und prozessuale Maßnahmen auch zwischen den allenfalls betroffenen Dienststellen) geregelt werden. Andererseits müssen auch die Beteili- gungen ihre Pflichten gegenüber den zuständigen Stellen beim Land erfüllen, damit ein notwen- diges Monitoring und Controlling erfolgen kann.
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