3.22 Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH
Gesellschafter : Land Salzburg Republik Österreich Land Burgenland Land Niederösterreich Land Oberösterreich Land Kärnten
Anteil in Euro Anteil in %
1.750 19.250 1.750
5,00 55,00 5,00
1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750
5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00
Land Steiermark
Land Tirol
Land Vorarlberg
Land Wien
Gesamt
35.000
100,00
66
Die NADA Austria GmbH wurde am 01. Juli 2008 gegründet und ist eine nicht gewinnorientierte, unabhängige Anti-Doping Organisation. Grundlage der präven- tiven und repressiven Tätigkeiten sind das Anti-Doping Bundesgesetz und der Welt-Anti-Doping Code. Sportlerinnen und Sportler sind Vorbilder unserer Kinder und Jugend. Das Land Salzburg ist an der NADA beteiligt, um einen „gesunden, sauberen und fairen“ Sport zu unterstützen. Nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren mit Olympischen und Paralympischen Spielen, fand der Sport 2023 wieder in seine geordneten Bahnen. Im Kontrollbe- reich lagen wir in Summe leicht über dem Vorjahresniveau, während es bei der Präventionsarbeit einen Rekord an Vorträgen gab. Die erfolgreiche Arbeit der ver- schiedenen Abteilungen der NADA Austria führte auch im Rahmen einer Überprü- fung der Code Compliance der NADA Austria durch die World Anti-Doping Agency (WADA) zu einem positiven Ergebnis. Im Rahmen des zweitägigen Audits wurden vor allem die Bereiche Prävention und Intelligence & Investigations als Best Prac- tice Beispiele hervorgehoben. Das erste Halbjahr ist von der Anzahl der Kontrollen her sehr intensiv. Im Hinblick auf das sportliche Jahreshighlight die Olympischen und Paraolympischen Spiele in Paris, werden im Vorfeld dazu natürlich verstärkt Trainingskontrollen durchge- führt. Derzeit werden der Welt-Anti-Doping-Code und die zugehörigen Internationalen Standards überarbeitet, um dann im November 2025 beschlossen zu werden. Der neue Welt-Anti-Doping-Code wird in weiterer Folge mit Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.
Unternehmens- gegenstand und Beteiligungs- grund:
Besondere Ereignisse im Geschäftsjahr 2023:
Ausblick: (2024 + ev. Folgejahre)
Wirtschaftspr.
Nach § 268 UGB keine Verpflichtung zur Abschlussprüfung (kleine Gesellschaft)
Nein, der SCGK wird nicht angewendet. Aufgrund des geringen Beteiligungsanteils, dzt. keine Implementierung priorisiert.
Anwendung SCGK
Geschäfts- Führung:
Mag. Michael Cepic
Mag. Andrea Zarfl (L) SC Philipp Trattner, Bsc,Bsc, LL.M. (Vors.)
Mag. Ilse Stöger Mag. Gerhard Rumetshofer
General- versammlung:
Mag. Anatol Richter Mag. Oliver Ulrich Mag. Sabine Drexler
Mag. Arno Arthofer Mag. Reinhard Eberl Mag. Michael Zangerl
L= Vertreter Land
Made with FlippingBook Digital Proposal Creator