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gegenüber dem Industriestrom-Niveau in Frankreich und den USA nicht ausgleichen. Nach Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Industrie ab 2030 in den Genuss eines langfristi- gen „Transformationsstrompreises“ von günstigem Strom aus erneuerbaren Energien kommen. Bis dahin soll nur eine kleine Gruppe energieintensiver Wirtschaftszweige von einem „Brückenstrompreis“ profitieren, der sechs Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Verbrauchs umfasst. Am generellen Preisniveau ändert ein Industriestrompreis nämlich nichts. Um dieses wirksam zu senken, wäre es zum einen notwendig, Steuern und Zusatzkosten zu redu- zieren. Eine solche Abgabenreduktion würde nicht nur die Elektrifizierung der Wirtschaft unterstützen, sondern auch alle Unternehmen und darüber hinaus die Haushalte ent- lasten. Zum anderen gilt es, die Erzeugung regenerativen Stroms vor allem im Süden Deutschlands rasch auszubau- en sowie das Stromnetz zu ertüchtigen, um die schwan- kende Produktion aus erneuerbaren Energien im Norden und den Konsum im Süden auszugleichen bzw. zu puffern. Hier wären Pumpspeicher- und Reservekraftwerke sowie sogenannte Stromautobahnen notwendig, die noch nicht existieren.
Gewerbestrompreis: Das schlägt die IHK-Organisation vor 1. Ausweitung des Stromangebots (insbesondere erneuerbare Energien) 2. Staat reduziert Steuern, Umlagen und Entgelte auf Strom 3. Langfristig: Erleichterung von Stromlieferverträ - gen zwischen Anbietern erneuerbarer Energien und Stromverbrauchern („Power Purchase Agree - ments“ oder Direktstromlieferverträge) 4. Bei Härtefällen, unabhängig von Branche: direkte Hilfen; begrenzt bis ausreichend Energie zur Verfügung und ein Level Playing Field zumindest in Europa erreicht ist
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