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HINWEISGEBERSCHUTZ Neue Vorschriften in Kraft
Industrie | Gewerbe | Stahl
RECHT & STEUERN
SEIT JULI MÜSSEN UNTERNEHMEN mit 250 und mehr Beschäf- tigten eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Mitarbei- ter wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu
machen. Diese Stellen sind dann verpflichtet, entsprechenden Hinweisen auch nachzugehen. Wer den internen Meldeweg nicht rechtzeitig ein- richtet, hat noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2023 – erst ab diesem Stichtag können Bußgelder verhängt werden. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht zur Einrichtung von internen Meldestellen erst ab dem 17. Dezember 2023, für sie besteht dann aller- dings auch keine „Schonfrist“ mit Blick auf Bußgelder. Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss konnte das Gesetzgebungs- verfahren zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie nach langem Ringen abgeschlossen werden. Bundestag und Bundesrat verständigten sich dabei auf eine Reihe von Änderungen, die auch dem entsprechen, wo- für sich die IHK-Organisation sowohl auf Landes- wie auch Bundesebene eingesetzt hatte Die IHK-Organisation konnte unter anderem folgenden Verbesserungen erreichen: 1. Der Hinweisgeberschutz bezieht sich nur auf Meldungen von Verstößen aus dem beruflichen Umfeld. 2. Der Bußgeldrahmen wurde von 100.000 auf 50.000 Euro abgesenkt. Zudem wird für eine Übergangszeit von sechs Monaten kein Bußgeld wegen der fehlenden Einrichtung von Meldekanälen verhängt. 3. Hinweisgebenden Personen steht kein Schmerzensgeld für immate- rielle Schäden zu.
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Was müssen betroffene Unternehmen nun konkret beachten? Alle Vorgaben sind abrufbar unter ihk.de/rhein-neckar/hinweisgeberschutz
07221/2119-17
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IHK-Seminar zum Hinweisgeberschutzgesetz
02651
96200
Die Online-Veranstaltung greift die für alle Unternehmen geltenden Pflichten zum Hinweisgeberschutz auf. Teilnehmer erhalten neben den Hintergründen zum Gesetz auch Praxishinweise für die konkrete Umsetzung im Unternehmen. Dabei spielen vor allem Schnittstel - lenbereiche zur Compliance wie das Arbeitsrecht und der Daten - schutz eine bedeutende Rolle. Die Teilnehmer lernen so, wie sie die Anforderungen des Hinweisgeber - schutzgesetzes umsetzen können. Zudem kennen sie die Anforde -
rungen, um sichere Meldekanäle im Unternehmen zu gestalten. Weiterhin rüstet das Seminar für den fachlichen Austausch zur Compliance, zum Arbeitsrecht und zum Datenschutz. Die nächsten Termine: 26. SEPTEMBER 24. OKTOBER 14. NOVEMBER 15. DEZEMBER ihk.de/rhein-neckar/hinweis- geberschutzgesetz
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IHK Magazin Rhein-Neckar 06 | 2023
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