IHK-Global Business Ausgabe 3/2026

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

Für eine zeitnahe Umsetzung der Regimeentscheidung des Wassenaar Plenary vom 5. Dezember 2025 zur Entlistung bestimmter Laser vom Anhang I EU-Dual-Use-Verordnung und einer damit verbundenen möglichen Verfahrenser- leichterung wird bis zum Inkrafttreten des überarbeiteten Anhangs I der Verordnung in 2026 der Güterkreis der AGG Nr. 17 um diese Laser erweitert. BAFA/IHK

EXPORTKONTROLLE Änderung bei Allgemeinen Genehmigungen

Zum 1. Februar 2026 sind Maßnahmen zur Vereinfa- chung und Beschleunigung der Exportkontrollverfah- ren in Kraft getreten. Als Teil des Maßnahmenbündels werden weitere Allgemeine Genehmigungen (AGGs) eingeführt und bestehende AGGs aktualisiert. Die Erleichterungen betreffen unter anderem europäische Rüstungskooperationen sowie die Cloud-Nutzung zum Technologieaustausch. Hierfür gibt es zwei neue AGGs: AGG Nr. 45 für nichtsensitive elektronische Verbringun- gen von Software und Technologie und die AGG Nr. 46 für Ausfuhren im Rahmen von Projekten des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF). Die AGG Nr. 21 wird dahin- gehend erweitert, dass sie stärker für Schutzausrüstung nutzbar ist. Mit dem Beitritt des Vereinigten Königreich zum Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüs- tungsbereich wird die korrespondierende AGG Nr. 28 auch für entsprechende Ausfuhren in das Vereinigte Königreich nutzbar. Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen (AGG Nr. 24) sind künftig in zusätzliche Länder möglich.

EU Zugelassener CBAM-Anmelder

Importeure, deren jährliche Importmenge von CBAM-Gütern über 50 Tonnen liegt, müssen

sicherstellen, dass sie als zugelassener CBAM-Anmelder registriert sind. Andernfalls dürfen Sie keine CBAM-Waren mehr importieren. Wer noch nicht über die Zulassung verfügt, muss den Antrag dafür bis spätestens Ende März 2026 stellen. Der Bescheid soll dann spätestens zum 27. September 2026 vorliegen. Die Zulassung ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zu beantragen. Unternehmen mit einer jährlichen Importmenge von CBAM-Gütern unter 50 Tonnen (Eigenmasse) fallen 2026 nicht mehr unter CBAM. DEHSt/IHK

WEBINAR

15. APRIL 2026 Praxiswissen für Zollbeauftragte – Organisation des betrieblichen Zollwesens

Einreihung von Waren in den Zolltarif, EZT-Online und Statistisches Warenverzeichnis Ausfuhrverfahren, vorübergehende Ausfuhren (zum Beispiel Messegüter, Veredelungsverfahren und andere), Ausführer, zollrechtlicher Empfänger, Rechnungswert und statistischer Warenwert in der Zollanmeldung, Geschäftsarten bei der Ausfuhr, Ausgangsvermerk und alternative Nachweise Einfuhrverfahren, Ermittlung von Zollwert, Zollsatz und Zollbetrag, Zollschuldner nach UZK Rückwarenverfahren (etwa bei Reklamationen, Rücksendungen) Aktiver und Passiver Veredelungs- verkehr, Anwendungsbereiche Warenursprung/Präferenzen, Übersicht über die Zollpräferenzab- kommen der EU Präferenzkalkulationen erstellen und dokumentieren Lieferantenerklärungen prüfen und erstellen Typische Fehlerquellen und

Feststellungen bei zollrechtlichen Präferenzprüfungen Exportkontrolle, Länderembargos, personen- und güterbezogene Exportkontrolle Prüf ungsverfahren bei EU-Dual- Use-VO, Ausfuhrliste, Anti-Folter-VO und Klassifizieren von Gütern gegen Güterlisten, Dokumentation Hinweise zur Organisation der firmeninternen Exportkontrolle 320 Euro für IHK-Mitglieder 480 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/webinar- zollbeauftragte IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164  andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de TERMIN UND UHRZEIT: Mittwoch, 15. April 2026, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:

Die zollverantwortlichen Mit- arbeiter stehen im Spannungs- feld zwischen komplexen gesetzlichen Anforderungen und den Forderungen und Wünschen von Exportkunden, Kollegen und Vorgesetzten. Außerdem wird die tägliche Arbeit durch verschie- dene Auflagen und Bestimmungen der Zollverwaltung, des BAFA, des Luftfahrt- bundesamtes sowie durch diverse ausländische Vorschriften (etwa US-Re-Exportkontrolle) zusätzlich erschwert. Nicht selten hört man deshalb Aussagen wie „Ich stehe immer mit einem Bein im Gefängnis.“ Und tatsächlich können Feststellungen während einer Zollbetriebsprüfung mitunter gravierende finanzielle, bußgeldrechtliche und sogar straf- rechtliche Konsequenzen haben. Inhalt: Anforderungen an die Export- und Zollabteilung / Compliance im Zollrecht Organisation der Schnittstellen zu anderen Abteilungen (wie Einkauf, Produktion, Konstruktion, Finanzbuch- haltung)

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IHK Global Business 03/2026

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