ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss
Für die gelisteten Waren sind zusätzliche Zölle bis zu 30 Prozent festgelegt, die nach und nach in Kraft treten sollten. Anhang 14 enthält eine Liste der Waren, für die ein Ausfuhrverbot gilt. Die Ausfuhrbeschränkungen betreffen Stahl- und Aluminiumschrott. DIHK/IHK USA Aufhebung von Zusatzzöllen für Indien Die USA hatten am 27. August 2025 zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf indische Ursprungswaren eingeführt, um auf Indiens anhaltende Ölimporte aus Russ- land zu reagieren. Da Indien inzwischen zugesichert hat, den direkten wie auch indirekten Bezug von russischem Öl einzustel- len, haben die USA am 7. Februar 2026 den zuvor verhängten Zoll wieder aufgehoben. Der reziproke Zoll für Indien wird zudem von 25 Prozent auf 18 Prozent gesenkt. GTAI/IHK
EU / INDIEN Freihandelsabkommen unterzeichnet
Die Europäische Union und Indien haben am 27. Januar
2026 ein weitreichendes Freihandels- abkommen abgeschlossen, das Zölle auf über 96 Prozent der EU-Exporte senkt oder abschafft. Indische Import- zölle für Kraftfahrzeuge sollen beispiels- weise schrittweise von 110 auf bis zu 10 Prozent gesenkt, während sie für Autoteile nach fünf bis zehn Jahren vollständig abgeschafft werden. Auch Zölle von bis zu 44 Prozent für Maschinen, 22 Prozent für Chemikalien und 11 Pro- zent für Arzneimittel werden größten- teils abgeschafft. Darüber hinaus werden die indischen Importzölle für bestimm- te landwirtschaftliche Verarbeitungser- zeugnisse wie zum Beispiel Süßwaren und alkoholische Getränke gesenkt. Das Abkommen muss nun noch vom Europäischen Rat und Parlament sowie dem indischen Parlament angenom- men werden, damit es in Kraft treten kann. Damit wird für Anfang 2027 ge- rechnet. EU/IHK
jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Endriß + Prüfer Verlags-GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 verlag@endriss-pruefer.com www.endriss-pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 48 von Januar 2026 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de
ÄGYPTEN „Revised Rules“ auf Präferenznachweisen
IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt.
Während einer Übergangsphase verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Waren aus der EU ausdrücklich darauf hinweisen, dass die neuen, überarbeiteten Ursprungsregeln angewendet wurden. Deshalb sollten auf Ursprungsnachweisen für Exporte nach Ägypten der Hinweis „REVISED RULES“ stehen, um eine präferenzielle Zollbehandlung in Ägypten zu erhalten. Falls ein Ursprungs- nachweis ohne diesen Hinweis bereits in Ägypten abgelehnt wurde, kann er nachträg- lich mit dem Vermerk „REVISED RULES“ erneut ausgestellt werden. Zoll/IHK
EU Handelsbeziehung zu den USA
Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de
Die EU hat mit der DVO 2026/295 vom 4. Februar 2026 die geplan- ten Europäischen Gegenmaßnahmen gegen die USA um weitere sechs Monate bis zum 6. August 2026 ausgesetzt. Die geplanten Gegenmaß- nahmen im Wert von 93 Milliarden Euro können laut Kommission bei Eskalationsmaßnahmen der USA jederzeit aktiviert werden. Als Reaktion auf die Zollerhöhungen der US-Regierung hatte die EU im ver- gangenen Jahr ein Paket mit Gegen- maßnahmen verabschiedet und mit der DVO 2025/1564 in einer einzigen Verordnung konsolidiert. Die Gegen- maßnahmen umfassen zusätzliche Zölle auf Einfuhren aus den USA sowie Exportbeschränkungen. Die Verordnung enthält 13 Anhänge mit Warenlisten.
IHR ANSPRECHPARTNER:
Oliver Falk
0621 1709-223 oliver.falk@ rhein-neckar.ihk24.de
Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung
PEFC/04-31-1957
www.pefc.de
19
IHK Global Business 03/2026
ihk.de/rhein-neckar
Made with FlippingBook Learn more on our blog