IHK-Global Business Ausgabe 12/2023

12 | 2023 IHK Global Business

ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT Das ändert sich 2024 SEITE 4

POLEN „Spitze“ bei Batterieproduktion SEITE 8

USA Investitionen in Life Science SEITE 12

EDITORIAL

wer sich Veränderung wünscht, fasst gute Vorsätze: Abnehmen, Rauchen aufhören, mehr Sport sind da nur die gängigsten. Zum Jahres- wechsel haben sie Konjunktur – auch wenn sich oft überraschend schnell herausstellt, dass sich Gewohnheiten nur schwer ändern lassen. Da haben es verordnete Änderungen leichter. Auch sie haben zum Jahreswechsel Konjunktur. Wie in jeder Dezemberausgabe richten wir in der Titelstory den Blick auf Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschafts- recht. 2024 sind es besonders zwei Themen, die Sie in Ihren Unternehmen beschäftigen werden: der komplexe CO2-Ausgleich und das erweiterte Lieferkettengesetz. Daneben sind die EU-Zollreform und die Russland-Sanktio- nen schon „Dauerbrenner“ auf der Agenda. Und noch in anderen Gesetzesbereichen kom- men zu Neujahr Einschnitte, etwa bei Steuern und Abgaben. 2024 erhöht beispielsweise die Schweiz die Umsatzsteuer und Thailand besteuert Auslandseinkommen. Auch Ruanda führt neue Steuern ein. Darüber informieren wir ebenso wie über gewandelte Vergabekrite- rien für öffentliche Projekte in Großbritannien oder überarbeitete Regeln für die Anstellung von Ausländern in Vietnam. Wir hoffen, wir haben ein Feuerwerk an Wissenswertem und Interessantem für Sie zusammengetragen! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre und kom- men Sie gut ins Neue Jahr! Ihr Liebe Leserinnen und Leser,

10 Zentralasien/Südkaukasus

Raus aus Russlands Schatten

13 Chile:

Bergbau-Modernisierung

Oliver Falk Bereichsleiter Recht International

14 Indien

Mehr Stromspeicher

2

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

INHALT

IHK Global Business 12 | 2023

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, viel Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr!

TITELTHEMA

4 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Was ändert sich alles 2024?

KOMPAKT

7 Kurznachrichten

EUROPA/ZENTRALASIEN

8 Polen „S pitze“ bei Batterieproduktion 9 Großbritannien Neues Vergabegesetzt kommt 9 Schweiz Umsatzsteuererhöhung 2024 10 Zentralasien und Südkaukasus Raus aus Russland Schatten

MENA/AFRIKA

Ihr IHK Global Business-Team

16 VAE Beitritt zu BRICS öffnet neue Türen 16 Ruanda Steuern neu geregelt

ZOLL & RECHT

DATUM DES MONATS

18 EU Warenverzeichnis 2024 18 Zoll Einheitliches Zollportal kommt 18 Hybridveranstaltung Lieferantenerklärungen korrekt erstellen 18 Israel Carnets automatisch verlängert 19 Russland Eisen- und Stahl: Nachweispflicht erklärt 19 Zoll ABC

9. Dezember 2003

AMERIKAS

12 USA Investitionsboom bei Life Sience 13 Chile Bergbau muss modernisieren

Welt-Anti-Korruptionstag vor zwanzig Jahren, unterzeichneten 140 Staaten die UN-Konvention gegen Korruption und legten den 9. Dezember als Welt-Antikorruptionstag fest. Seither erinnert er daran, wie wichtig Korruptionsbekämpfung ist. Sie koste die Welt bis zu 5 Prozent Wachstum, schätzen Studien. Laut der Weltbank muss jeder Mensch im Schnitt rund 7 Prozent seiner Arbeitsleistung für Korruptionsschäden aufbringen.

ASIEN-PAZIFIK

14 Indien Mehr Stromspeicher für die Energiewende 14 China Weiter Erleichterungen für Expats 14 Thailand Besteuerung von Auslandseinkommen 15 Vietnam Neue Regeln für die Anstellung von Ausländern

RUBRIKEN

17 Veranstaltungen 19 Impressum

ihk.de/rhein-neckar

QUELLE: WIKIPEDIA, WORLDBANK

3

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

Es bleibt viel zu tun: Neuerungen halten Im- und Exporteure auch 2024 auf Trab.

ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

Was ändert sich alles 2024?

Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, die Unternehmen im Auslandsgeschäft beachten müssen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

und Zollrecht bewegt. Bei voller Transparenz über ihre Lieferkette werden sogenannten „Trust & Check"- Händlern besondere Vereinfachungen bei der Zollabwicklung gewährt. Dazu gehören beispielsweise die Einfuhr- abfertigung an ihrem Firmensitz, un- abhängig davon, wo die Waren in der EU eintreffen, oder die Einfuhr, ohne dass der Zoll aktiv tätig wird. Die 150-Euro-Schwelle soll ent- fallen, unter der keine Zölle erhoben werden. Im Gegenzug soll im E-Com- merce ein stark vereinfachter Zolltarif gelten. Die EU-Kommission schlägt nur noch fünf verschiedene Zoll- sätze von 0, 5, 8, 12 und 17 Prozent vor. Welcher im Einzelfall zutrifft, ist abhängig davon, welchem Kapitel des Warenverzeichnisses die importierte Ware zugeordnet wird. Als Zeithorizont zur Umsetzung der Reform sind rund zehn Jahre von 2028 bis 2038 veranschlagt. Auf schnelle und dringend benötigte

schäftigt. Die neuen Pflichtangaben zum Beförderer (Spediteur) und die Kennzeichen des inländischen sowie des grenzüberschreitenden Beförde- rungsmittels, warfen diverse Fragen auf, die der Zoll durch Teilnehmer- informationen klargestellt hat. Auch die Übergangsfrist wurde zweimal bis zum 30. November 2023 verlängert. Im Mai 2023 stellte die EU-Kommis- sion die geplante Reform des EU-Zoll- rechts vor. Eine konsequente Digita- lisierung soll die Zollabwicklung in der EU effizienter und transparenter machen. Durch die bereitgestellten Daten über die gesamte Lieferkette hinweg kann der Zoll Gefahren besser erkennen und ihnen begegnen. Als Weiterentwicklung des Status eines „Zugelassenen Wirtschaftsbe- teiligten“ (AEO) soll eine neue Part- nerschaft mit besonders vertrauens- würdigen Unternehmen entstehen. Der AEO-Status ist ein Nachweis, dass man sich sicher im Außenwirtschafts-

Von Oliver Falk

Verschärfte Bestimmungen bei der Einfuhr von Eisen- und Stahlpro- dukten, der CO2-Grenzausgleichs- mechanismus CBAM oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – das sind nur einige Themen, die Ex- porteure und Importeure aktuell be- schäftigen. Denn sie ziehen eine Flut an Melde-, Nachweis- und Dokumen- tationspflichten nach sich. Und das ist längst nicht alles, womit sich die Zollverantwortlichen in Unternehmen auseinandersetzen müssen. Immer- hin: Gute Nachrichten kommen aus der Schweiz und Großbritannien. Zollrecht: Nach der Reform ist vor der Reform Die Versionen des Ausfuhrverfah- rens ATLAS-Release AES 3.0 und das ATLAS-Release 9.1 haben 2023 die Unternehmen in hohem Maße be-

4

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

hinaus tritt 2024 dann das europäi- sche Lieferkettengesetz in Kraft. Im Vergleich zum deutschen LkSG gelten nach EU-Recht niedrigere Schwellen- werte von 500 beziehungsweise 250 Mitarbeitern, welche vermutlich ab 2026 zu beachten sind. Das Thema wird die Unternehmen daher weiter- hin in hohem Maße beschäftigen. Komplexer CO2-Ausgleich startet Die Übergangsphase des CBAM (Carbon Border Adjustment Mecha- nism) hat am 1. Oktober 2023 be- gonnen. CBAM möchte Wettbewerbs- verzerrungen durch international ungleiche CO2-Bepreisung entgegen- wirken. Energieintensiv hergestellte (Vor-) Produkte werden bei Einfuhr in die EU mit einem Aufpreis beim Zoll- verfahren belegt. Unternehmen müssen über ihre in die EU eingeführten Waren, die unter die CBAM-Verordnung fallen, berich- ten. Aktuell zählen zu den betroffe- nen Produktgruppen Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Berichte sind ab Anfang 2024 quartalsweise ein- zureichen. Ab Januar 2026 beginnt die Hauptphase des CBAM, in der umfassender berichtet werden muss. Zusätzlich müssen verpflichtend Zertifikate für die in Drittländern verursachten CO2-Emissionen der im- portierten Waren erworben werden. Der CBAM-Bericht bedeutet für

Ein Importeur in die EU muss seitdem nachweisen, dass die verwendeten Vorleistungsgüter nicht aus Russland stammen. Damit muss, wer beispiels- weise Schrauben oder ein Fertigpro- dukt mit Schrauben oder Aluminium- leisten einführt, nun über seinen Lieferanten einen sicheren Nachweis über das Ursprungsland aller damit verarbeitenden Materialien aus Stahl- und Eisen vorlegen können. Das bringt einen hohen Aufwand für die Unter- nehmen mit sich. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Unternehmen diesen Nachweis auch beim Bezug der Waren innerhalb der EU von ihren Vorliefe- ranten verlangen. Das ist nach Aussage der EU aber nicht notwendig. Lieferkettengesetz geht in die nächste Runde Das erste Jahr Lieferkettensorg- faltspflichtengesetz (LkSG) liegt hinter uns. Es verpflichtete zunächst in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern men- schenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der gesam- ten Lieferkette einzuhalten und dies zu dokumentieren. Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich vom Definieren inter- ner Prozesse und Durchführen einer Risikoanalyse über das Festlegen von Präventionsmaßnahmen und Einrich- ten eines Beschwerdemechanismus bis hin zur regelmäßigen Veröffentli- chung eines Jahresberichts. Dabei müssen sich die vom Gesetz betroffenen Unternehmen von ihren unmittelbaren Zulieferern zusi- chern lassen, dass sie die verlangten menschenrechtlichen und umweltbe- zogenen Erwartungen ihres Kunden einhalten und ihrerseits entlang der Lieferkette angemessen adressieren. Gerade zum Jahresanfang haben Unternehmen deshalb eine Flut von Fragebögen und Verhaltenskodexen (Codes of Conducts, CoC) an Liefe- ranten versandt, die diese beantwor- ten oder unterschreiben mussten. Bei vielen war die Verunsicherung groß, wie damit umzugehen ist. Auch Anfang 2024 ist wieder mit einer Flut von Fragebögen zu rechnen. Denn ab 1. Januar 2024 sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mit- arbeiter vom LkSG betroffen. Darüber

Erleichterungen können die Unter- nehmen daher nicht hoffen. Dabei wäre beispielsweise ein Entschlacken des Zolltarifs eine kurzfristige Maß- nahme, wovon Unternehmen und Verwaltung profitieren würden. Exportkontrolle: Gute und schlechte Nachrichten Zum 1. September 2023 wurden bestehende nationale Allgemeinen Genehmigungen (AGG) grundlegend überarbeitet sowie fünf neue Allgemei- ne Genehmigungen (AGG 33, 34, 37, 38 und 39) eingeführt. Die Änderun- gen betreffen inhaltliche Anpassungen und Erweiterungen, insbesondere zu Rüstungs- und Dual-Use-Güter (Güter mit einem doppelten Verwendungs- zweck) sowie Sicherheitstechnologie. Außerdem wurde der Länderkreis auf bestimmte NATO- und NATO-gleich- gestellte Länder ausgeweitet. Die Bundesregierung versucht dadurch den unternehmerischen Aufwand beim Export von sensiblen Gütern zu verringern. Erleichterung bringen soll auch die auf zwei Jahre verlängerte Gültigkeit von Nullbescheiden, von Auskünften zur Güterliste und der Er- klärung des Ausfuhrverantwortlichen. Ab 1. Januar 2024 werden dagegen diverse Leistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gebührenpflichtig, darunter Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use- Güter. Für sie fallen künftig Genehmi- gungsgebühren in Höhe von 159 bis 315 Euro an. Bestimmte Leistungen bleiben allerdings gebührenfrei. Dazu gehören zum Beispiel „Nullbescheide“. 2023 wurde der Handel mit Russ- land weiter eingeschränkt. Betroffen sind immer mehr Waren. Auch die Fi- nanzsanktionen gegenüber Personen, Organisationen und Einrichtungen wurden erweitert. Mit dem 11. Sank- tionspaket hat die EU erstmals einen Rechtsrahmen gegen die Umgehung der Sanktionen über Drittstaaten ge- schaffen. Die EU kann damit künftig Maßnahmen gegen einzelne Unter- nehmen aus Drittstaaten, aber auch Exportbeschränkungen gegenüber Drittstaaten selbst verhängen. Zum 30. September 2023 wurde die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeug- nissen wesentlich strenger geregelt:

Aufpreis bei Einfuhr: Für importierte ener- gieintensive (Vor-) Produkte wie Stahl wird ein Aufschlag fällig.

5

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

lenden Emissionen ermittelt werden oder auch indirekte (vorgelagerte) Emissionen. Schließlich muss der CO2-Preisaufschlag je Land mit dem EU-CO2-Preis im Emissionshandel abgeglichen werden. Was sich sonst noch tut Eine gute Nachricht erreicht uns aus der Schweiz: Zum 1. Januar 2024 werden dort die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Damit entfallen mit wenigen Ausnahmen im Bereich der industriell produzierten landwirtschaftlichen Produkte alle Einfuhrzölle (Zolltarifkapitel 25 bis 97). Präferenzerklärungen auf den Rechnungen oder anderen Handelspapieren sowie die Vorlage von Warenverkehrsbescheinigungen EUR-1 für Lieferungen in die Schweiz sind ab 2024 nicht mehr erforderlich. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Die Umsatzsteuer wird von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent erhöht, das gilt auch für die Einfuhrumsatzsteuer in der Schweiz. Aufatmen können Exporteure nach Großbritannien: Laut einer Entschei- dung der britischen Regierung bliebt die europäische CE-Kennzeichnung unbefristet im Vereinigten König- reich gültig. Ein zusätzliches, ver- pflichtendes UK-Label scheint damit vom Tisch. Ursprünglich sollte die Anerkennung der CE-Kennzeichnung in Großbritannien Ende 2024 aus- laufen und durch eine verpflichtende UKCA-Kennzeichnung (UK Confor- mity Assessed) abgelöst werden. Mit

der neuen Regelung können Unter- nehmen künftig zwischen beiden Kennzeichnungen wählen. Dies ist sowohl für Unternehmen in der EU als auch für britische Unternehmen von Vorteil, da sie ihre Produkte nicht doppelt zertifizieren lassen müssen, um sie in den jeweils anderen Wirt- schaftsraum zu exportieren. Schlechte Nachrichten hingegen kommen aus den USA. Hier wächst die Gefahr eines neuen Handelskon- flikts. Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die erhoffte dauerhafte Aussetzung der ameri- kanischen Schutzzölle auf Stahl und Aluminium sind vorerst gescheitert. Es gibt aber Hoffnung, dass die derzeit teilweise ausgesetzten Schutzzölle von 25 Prozent auf Stahl und 10 Prozent auf Aluminium Anfang Januar 2024 nicht automatisch wieder in Kraft treten. Auch ein Rohstoffabkommen zwischen der EU und den USA scheint bislang nicht Sicht. Dieses ist aber zwingend Voraussetzung, wollen europäische Unternehmen einen brei- teren Zugang zu den Milliardensub- ventionen aus dem US-Förderpaket für grüne Technologien, dem Inflation Reduction Act, bekommen.  IHK-Experte

Vorfahren bitte: Ab 1. Januar sind Indus- triegüter bei Einfuhr in die Schweiz zollfrei.

die Unternehmen einen erheblichen dokumentarischen und kommuni- kativen Mehraufwand, da über alle eingeführten (Vor-) Produkte einzeln und gesondert nach Bezugsfirma zu berichten ist und Daten bei den Zulieferern in Drittländern beschafft werden müssen. Hinzu kommt die Berechnung der Emissionen, die bei Herstellung im Drittland verursacht wurden. Darin fließen die Emis- sionsangaben ihrer Zulieferer und Stückzahlen der Ware ebenso ein wie der aktuelle CO2-Preis im EU-Emis- sionshandel sowie der CO2-Preis im Drittland (falls vorhanden). Pro Wa- rentyp und Produktionsstätte müssen entweder „nur“ die direkten bei der Herstellung in diesem Werk anfal-

Oliver Falk berät Unternehmen zu

Fragen rund um den Warenexport und das Außenwirtschaftsrecht.

0621 1709-223 oliver.falk@rhein-neckar.ihk24.de

VERANSTALTUNG

Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2023/2024 Im Januar 2024 können Sie sich gleich an mehreren Terminen über alle relevanten Änderungen informieren. Wir bieten die Veranstal- tungen an unseren Standorten in TERMINE WEBINARE: jeweils von 09:00 bis 12:30 Uhr PRÄSENZ-VERANSTALTUNG MOSBACH Donnerstag, 18. Januar 2024, 13:30 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:

Freitag, 5. Januar 2024 Freitag, 12. Januar 2024 Freitag, 19. Januar 2024 Freitag, 26. Januar 2024 Freitag, 2. Februar 2024 HYBRID-VERANSTALTUNG MANNHEIM Mittwoch, 10. Januar 2024, 09:00 bis 12:30 Uhr

150 Euro für IHK-Mitglieder 225 Euro für Nichtmitglieder

Mannheim und Mosbach als Webinar sowie Präsenz-Seminar an. Bei der Hybrid-Veranstaltung in Mannheim können Sie persönlich vor Ort oder online teilnehmen.

PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/international/ veranstaltungen/seminare-export/ 5612940

6

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

KOMPAKT

INDIEN Nation „aus dem Häuschen“

Cricket wird olympisch. Das hat das IOC vor wenigen Wochen beschlossen. Schon bei den Sommer- spielen 2028 in Los Angelos soll der Teamsport dabei sein. In Indien, wo Cricket Nationalsport ist, wurde die erneute Aufnahme in die olympi- schen Disziplinen (Cricket war schon 1900 dabei) begeistert aufgenommen. Die Inder wollen sich jetzt sogar als Ausrichter der Spiele 2036 bewerben. Der Ballsport entstand im mittelalter- lichen Großbritannien und ist in den Commonwealth-Staaten sehr populär. Früher dauerten Spiele mehrere Tage, seit 2000 gibt es auch Ein-Tages-Spiele und die Twenty20-Variante von etwa drei Stunden. Allein unter 1,4 Mil- liarden Indern und 240 Millionen Pakistanis hat der Sport jede Menge Fans. Duelle der Erzrivalen sind immer ein Publikumsmagnet wie die WM im November 2023 zeigte. IHK

Apokalyptische Waldbrände: Umwelt-Katastrophen nehmen infolge der Klimaerwärmung dramatisch zu. Die wirtschaftlichen Schäden sind enorm (hier in Colorado, USA).

Früh übt sich: Cricket ist in Indien Ball- sportart Nummer 1 und sehr beliebt bei Alt und Jung.

VAE COP28: Wohin steuert das Weltklima? Dürre, Hitze, Waldbrände, Überschwemmungen, Unwetter, Stürme: 2023 brachte erneut viele Wetterextreme. Allein in Europa war „eine beispiellose Serie von Naturka- tastrophen-Einzelschäden über der Milliardengrenze zu verzeichnen“, so Clarissa Kopff, Vorstandsmitglied des Rückversicherers Munich Re im Oktober. Die internationale Staatengemein- schaft muss weit mehr tun, will sie das selbst gesteckte Ziel von 1,5 Grad an Erwärmung erreichen und Auswir- kungen des Klimawandels begrenzen. Vom 30. November bis 12. Dezember treffen sich 198 Vertragsparteien und Beobachter von über 3.000 Organi- sationen in Dubai zur 28. Weltklima- konferenz (Conference of the Parties, COP28), um nächste Schritte zu vereinbaren. Dass mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ein Erdöl- Förderland Gastgeber ist, dämpft bei vielen die Erwartungen. IHK

INDONESIEN Verkauf über Social Media verboten

etwa Additive für Zement benötigt, kann sie dort erwerben. Vordergründig soll das Verbot den stationären Handel schützen. Doch die Regierung will auch die Kontrolle über den Import behalten. Deshalb hat sie gleichzeitig E-Commerce- Anbietern eine Preisuntergrenze für Importprodukte von 100 US-Dollar gesetzt. Diese fallen dadurch unter die Zollregeln. GTAI/IHK

Die indonesische Regierung hat sozialen Medien den Onlinehan- del untersagt. TikTok musste deshalb im Oktober 2023 seinen indonesi- schen Shop schließen. Das schlug hohe Wellen, denn Millionen Indone- sier kaufen und verkaufen über TikTok Speisen, Kosmetik oder Bekleidung. Das Verbot trifft auch traditionelle Industriebetriebe. Gerade sie nutzen TikTok für Werbung und Verkauf. Wer

7

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

EUROPA/ZENTRALASIEN

Hohe Kompetenz für Elektrobatterien: Nicht nur Mercedes- Benz produziert Batterien für E-Fahr- zeuge in Polen.

POLEN „ Spitze “ bei Batterieproduktion

Dank internationaler Investoren hat sich Polen zu einem führen- den Batteriehersteller in Europa entwickelt. Neue Anlagen entstehen auch mit deutschem Know-how. Jüngstes Erfolgsbeispiel ist das ge- plante Werk von Ionway, einem Joint Venture von Volkswagen und Umicore. Ionway wird bis 2025 in Nysa ein Werk für aktives Kathodenmaterial (CAM) errichten. Das Großprojekt hat einen Gesamtwert von fast 1,7 Milliar- den Euro, wovon Polens Staatskasse rund 350 Millionen Euro übernimmt. Das Werk entsteht in direkter Nach- barschaft zu einer bestehenden Umicore-Kathodenfabrik. Beide Fab- riken sollen Materialien für die Batte- rieproduktion im deutschen Salzgitter liefern, um den steigenden Bedarf von VW zu decken. Die Wolfsburger wol- len bis 2027 elf neue Elektromodelle auf den Markt bringen.

dere Zulieferer, wie eine Tochter der SK Gruppe, investieren ebenfalls in Polen, darunter in eine 1,3 Milliarden Euro teure Fabrik bei Katowice für Separato- ren von Lithium-Ionen-Akkus ab 2024. Ein weiteres SK-Unternehmen will in Stalowa Wola Kupferfolie produzieren, mit Northvolt als festem Abnehmer. Maschinenbau beobachtet Entwicklung Die neuen Batteriestandorte in Polen bieten deutschen Unternehmen zusätzliche Absatzmöglichkeiten. Der Branchenverband VDMA erwartet, dass der steigende globale Bedarf an Batterie- und Komponentenfertigun- gen das Wachstum des Maschinen- und Anlagenbaus in Deutschland und Europa positiv beeinflusst. Neben internationalen Investoren er- weitert auch der polnische Batterieher- steller Impact seine Produktionskapa- zitäten. Sie sollen von derzeit 0,6 GWh pro Jahr bis 2024 auf 1,2 GWh steigen. Das langfristige Ziel liegt bei 4 GWh. Die erforderliche Montagelinie stammt von Teamtechnik Production Technology, einem Joint Venture der Investment- gesellschaft TDJ aus Polen und der deutschen Dürr-Gruppe. Das Projekt gilt als das größte Batterielinien-Projekt von Teamtechnik in Polen. Impact be- liefert schwerere Fahrzeuge mit Akku- systemen; laut Unternehmensangaben verwenden 90 Prozent der Elektrobusse in Polen Batterien von Impact, darunter auch Bushersteller Solaris. GTAI/IHK

Neue Wertschöpfungsketten entstehen

Umgekehrt beziehen Automobilwer- ke in Polen Vorprodukte aus Deutsch- land. Mercedes-Benz produziert Elektrobatterien in Jawor und wird ab 2026 das benötigte batteriefähige Lithiumhydroxid aus dem deutschen Guben beziehen. Zudem errichtet der Konzern in Jawor für 1,3 Milliarden Euro eine Produktion von Elektro-Kas- tenwagen. Das kanadisch-deutsche Unternehmen Rock Tech Lithium baut dort einen Lithiumhydroxid-Konverter, die erste Anlage dieser Art in Europa. In Wrocław führt der südkoreanische LG-Konzern eines der weltweit größten Batteriewerke für Elektrofahrzeuge, das bis 2025 mit 370 Millionen Euro aufge- rüstet und dessen Produktionskapazität von derzeit 70 Gigawattstunden (GWh) auf 115 GWh erhöht werden soll. An-

Lithium-Ionen-Akkus: Deutschland nimmt die meisten ab Wichtigste Zielländer polnischer Exporte von Lithium-Ionen-Akkus (in Mio. Euro, 1. Hj. 2023)

3.419,6 685,2 639,4 290,8 259,3

Deutschland Frankreich Mexiko Belgien Tschechien

QUELLE: EUROSTAT 2023 (HS CODE 85076000)

8

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

EUROPA/ZENTRALASIEN

GROSSBRITANNIEN Neues Vergabegesetz kommt

Großbritannien hat den Procurement Act 2023 verabschiedet, der ab Oktober 2024 in Kraft treten wird. Mit dem neuen Gesetz erhofft sich Großbritannien mehr Flexibilität und Effizienz bei der jährlichen Vergabe von etwa 300 Milliarden Pfund für öffentliche Aufträge. Wichtige Änderungen betreffen die Bewertung einzelner Angebote. Im Mittelpunkt steht nun nicht mehr aus- schließlich das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot, sondern es wird verstärkt auf Aspekte wie Nachhaltigkeit geachtet. Auch die Verfahren werden sich ändern: Waren es bis- her sechs verschiedene, wird es zukünftig nur noch zwei Verfahrensarten geben: ein einfaches, offenes Verfahren und ein flexibles, wettbewerbsfähiges Verfahren. Letzteres ermöglicht es der ausschreibenden Stelle, individuelle Ab- läufe zu gestalten und auf die spezifischen Anforderungen des Einzelfalls einzugehen. Hierbei ist stets sicherzustel- len, dass das gewählte Verfahren ein angemessenes Mittel für die Beschaffung darstellt, besonders was Natur, Kom- plexität und Kosten des zu vergebenden Auftrags angeht. Durch Berücksichtigung eines breiteren Spektrums von Faktoren bei der Angebotsbewertung und der Einführung moderner Instrumente soll das Gesetz den Herausforde- rungen der Post-Brexit-Ära besser gerecht werden. Das neue Gesetz gilt ab sofort, wird aber erst ab Oktober 2024 angewandt und muss noch durch viele Durchfüh- rungsbestimmungen ergänzt werden, bevor es endgültig wirksam werden kann. Bis dahin eingeleitete Vergabever- fahren werden noch nach dem bisherigen Gesetz abgewi- ckelt. IHK

Straßenbau gehört zu den vielen Infrastruktur-Projekten, die die öffentliche Hand ausschreibt. Das neue Vergabegesetz will spe- zifische Anforderungen und Nachhaltigkeit stärker berücksichtigen.

SCHWEIZ Umsatzsteuererhöhung 2024

100.000 Schweizer Franken (CHF). Ausgenommen von der Steuerpflicht sind lediglich reine Dienstleistungen wie Beratungen und elektronische Dienstleistungen im B2B-Bereich. Deutsche Unternehmen, die in der Schweiz steuerpflich- tig sind, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Schweizer Steuerbehörde melden und eine Steuernummer beantragen. Dazu müssen sie einen Fiskalvertreter benennen, sofern sie nicht einen Ge- schäftssitz oder eine Betriebsstätte in der Schweiz haben. Darüber hinaus müssen sie eine Sicherheit leisten, entwe- der über eine Bankbürgschaft oder in Form einer Barein- zahlung. ESTV/IHK

Die Schweiz erhöht zum 1. Januar 2024 die Mehr- wertsteuer von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent. Der ermäßigte Satz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent angehoben und der Sondersatz für Beherbergung steigt von 3,7 auf 3,8 Prozent. Welcher Steuersatz gilt, hängt vom Zeitpunkt der Leis- tungserbringung ab. Bis 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen noch den alten Steuersätzen. Ab 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen fallen unter die neuen Steuersätze. Seit 1. Januar 2018 sind Arbeitsleistungen, die in der Schweiz ausgeführt werden, grundsätzlich steuer- pflichtig, wenn der jährliche Weltumsatz höher ist als

9

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

EUROPA/ZENTRALASIEN

ZENTRALASIEN UND SÜDKAUKASUS Raus aus Russlands Schatten

sie den Konsum in ihrer Heimat, auch wenn sich 2023 eine Normalisierung bei den Geldtransfers abzeichnet. Starker Handel unterstützt den Aufschwung Zudem lässt sich beobachten, wie die verarbeitende Industrie schrittweise ausgebaut wird. Neben Kasachstan wollen regionale und internationale Unternehmen vor allem Usbekistan als Werkbank nutzen und von dort aus den immer stärker zusammenwach- senden Markt Zentralasiens bedienen. Aufgrund ihrer Lage zwischen Europa und Asien sind Zentralasien und der Südkaukasus als Handelsdrehscheiben prädestiniert und werden ihrem Poten- zial zunehmend gerecht. Exporte wie Importe florieren aktuell, nur die Roh- stoffausfuhren leiden unter sinkenden Preisen. Was die Länder gemeinsam haben: Sie schließen keinen Handels- partner aus. Was sie unterscheidet: Wohin sich ihre Handelsströme ver- lagern. So haben sich 2022 die Exporte Kasachstans und Aserbaidschans in die Europäische Union gegenüber den Vorjahren wertmäßig etwa verdoppelt, was auf die gestiegenen Rohstofflie- ferungen zurückzuführen ist. Bemer- kenswert ist, dass auch Usbekistan seine Ausfuhren in das westliche Staa- tenbündnis 2022 um 150 Prozent stei- gern konnte, wie die Zahlen vom IWF belegen. Dabei profitiert das Land von besonderen Zollpräferenzen der EU (APS+), die 2021 die Ausfuhrzölle für 6.300 Tarifpositionen ausgesetzt hat. Kirgisistan und Armenien hingegen haben ihre Exporte nach Russland um ein Mehrfaches gesteigert. Einerseits kompensieren Russlands südliche Nachbarn weggebrochene westliche Lieferungen, etwa bei Agrarerzeug- nissen, Nahrungsmitteln, Metallen, Textilien sowie Haushaltselektronik. Anderseits spielen wohl Re-Exporte zuvor importierter westlicher Waren wie Autos und Konsumgüter eine Rolle, so die EBRD in ihrer Herbstpro- gnose. GTAI/IHK

Auf-Streber im Stadtzentrum: Usbekistans Hauptstadt Taschkent boomt – ebenso wie der Handel mit der EU.

Eine Reihe von Ländern an Euro- pas Peripherie besticht mit hohen Wachstumsraten – trotz oder gerade wegen der globalen Krisen. Laut internationalen Beobachtern deutet alles darauf hin, dass die Länder in Zentralasien und im Südkaukasus ihren soliden Wachstumskurs 2023 und 2024 fortsetzen. Dabei wirkte es Anfang 2022 noch so, als würden die wirtschaftlichen Turbulenzen in Folge des Ukrainekriegs auch diese Region in eine Rezession abdriften lassen. Doch die Länder profitieren auf unterschiedliche Weise davon, dass Russland vom Westen boy- kottiert wird. Die geostrategische Zeitenwende ist eine Chance, um aus Moskaus Schatten herauszu- treten und sich verstärkt in das globale Wirtschaftsgeschehen ein- zuklinken.

Zahlreiche Sondereffekte beflügeln Wachstum Öl- und Gasexporteure wie Ka- sachstan und Aserbaidschan werden verstärkt nach Rohstoffen gefragt, nachdem russische Energielieferun- gen in Europa nicht mehr gewünscht sind. Profiteure der sprudelnden Devisen sind unter anderem das Bau- und Dienstleistungsgewerbe. So leben in den Kaukasusrepubliken Georgien und Armenien mittlerweile zehntau- sende Exilrussen, die zum Teil Unter- nehmen gründen und die Nachfrage nach Dienstleistungen sowie das Finanzwesen ankurbeln. Lücken im russischen Arbeitsmarkt füllen mehr als zuvor Gastarbeiter aus zentralasia- tischen Ländern wie Usbekistan und Tadschikistan. Mit den Rekord-Rück- überweisungen von 2022 befeuern

10

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

Wie werden wir erfolgreich nachhaltig und nachhaltig erfolgreich?

Gemeinsam finden wir die Antworten für morgen. Machen Sie den Wandel zur Chance: mit umfassender

Beratung und der passenden Finanzierung. Mehr dazu: sparkasse.de/unternehmen

In Partnerschaft mit:

Weil’s um mehr als Geld geht.

AMERIKAS

USA Investitionsboom bei Life Science

Die US-amerikanischen Biopharma-Cluster erleben einen Bauboom. In den vergangenen fünf Jahren wuchs die von Life Science-Unternehmen genutzte Laborfläche um 47 Prozent auf 16,9 Millionen Quadratmeter. Weitere 3,7 Millionen Quadratmeter befinden sich im Bau – ein Rekord- wert. Bis 2025 steigt die Laborfläche insgesamt um weitere 22 Prozent, so Prognosen des Immobiliendienstleis- ters CBRE Research. Im Mittelpunkt steht der Großraum Boston, Massachusetts. Mit mehr als 1.600 Unternehmen sowie universitä- ren Aushängeschildern wie Cambridge, Harvard und dem Massachusetts Insti- tute of Technology (MIT) ist die Region der größte Life Science-Cluster in den USA. Hier befinden sich bereits rund 1,4 Millionen Quadratmeter Fläche im Bau. Dazu sind mehr als 2,4 Millionen in Planung. Auch die San Francisco Bay Area weist mit rund 900.000 Qua- dratmetern Fläche, die gebaut wird, einen beachtlichen Wert auf. Branche unter Innovationsdruck Die Entwicklungen spiegeln den Innovationsdruck in der Branche. Ursache ist das „patent cliff": Für rund 200 Medikamente läuft bis 2030 in den USA der Patentschutz aus, darunter sind viele umsatzstarke Blockbuster. Neben klassischen Arz- neimitteln sind auch viele biologische Präparate betroffen, darunter mit Humira von Abbvie und Keytruda von Merck die meistverkauften Medika- mente weltweit. Durch den wegfallenden Schutz vor Generika und Biosimilaren droht den Branchengrößen bis 2030 ein jähr- licher Umsatzeinbruch von über 200 Milliarden US-Dollar (US$). Als Ausweg bleibt nur die Entwicklung neuer Medikamente, um frische Ein- nahmequellen zu erschließen.

Neue Präparate dringend gesucht: Aufgrund auslaufender Patente in den USA investieren Biotech- und Pharmafirmen kräftig in Forschung und Entwicklung.

Forschungsbudgets steigen Bei den Forschungsausgaben im Bereich Life Science gab es in den vergangenen fünf Jahren bereits ein Plus von etwa 40 Prozent. 2022 be- liefen sie sich auf rund 154 Milliarden US$. Branchenkenner erwarten einen weiteren Anstieg. Vor allem große und mittlere Unternehmen haben in den vergangenen Jahren hohe Gewinne eingefahren. Dadurch verfügt die Branche über Rücklagen von 200 Mil- liarden US$, welche in die Entwick- lung neuer Geschäftssparten fließen könnten. Pfizer erhöhte den Forschungsetat für 2023 gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Prozent. Bei Gilead wird sogar ein zweistelliges Plus erwartet. Moderna will bis 2028 insgesamt 15 neue Produkte auf den Markt bringen und dafür rund 25 Milliar- den US$ in die Forschung stecken. In Seattle entsteht ein Campus für den Einsatz von KI bei der Medikamen- tenwicklung, South San Francisco

wird Standort für die Forschung an Gentherapien. Potenzial bei Gentherapien Auf Zell- und Gentherapien als Zugpferd für die Zukunft setzen auch viele andere Unternehmen. Mit ihnen sollen nicht nur Symptome gelin- dert, sondern Ursachen angegangen werden, etwa bei Erberkrankungen. Hier könnten Fortschritte die Medizin revolutionieren und Unternehmen hohe Einnahmen sichern. Über 30 Therapien haben bereits eine Zulassung der US-Regulierungs- behörde Food and Drug Administra- tion (FDA). Zudem laufen in den USA mehr als 1.500 klinische Studien. Die FDA rechnet ab 2025 mit jährlich etwa 10 bis 20 neu zugelassenen Zell- und Gentherapien. GTAI/IHK

12

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

AMERIKAS

CHILE Bergbau muß modernisieren

In Chile lagern die größten bekannten Kupfervorkommen der Welt. Bis 2026 soll die Kupfergewinnung laut chilenischer Kupferkommission Cochilco auf 6,73 Millio- nen Tonnen hochgefahren werden. Dafür sollen neue Projekte und Effizienzsteigerun- gen in bestehenden Minen sorgen. Nach Recherchen des Informationsdienstleisters BNAmericas werden in Chile derzeit 15 Großprojekte entwickelt, die bis 2026 in Betrieb gehen sollen. Die Investitionen belaufen sich auf mehr als 34 Milliarden US-Dollar (US$). Ziel ist eine Förderkapazi- tät von 3,3 Millionen Tonnen Kupfer pro Jahr. Bei der staatlichen Gesellschaft Enami geht man indessen davon aus, dass der Trend weg von Großbergwerken hin zu Minen mit mittlerer Größe geht. Wegen ihres geringe- ren ökologischen Fußabdrucks erhielten sie schneller die notwendigen Genehmigungen; zudem genössen sie eine höhere Akzeptanz unter der lokalen Bevölkerung, auch weil sie mehr Wertschöpfung schafften, so die Experten. Automatisierungsbedarf ist hoch Insgesamt modernisiert sich Chiles Kupfer- bergbau. Das macht ihn auch für deutsche Anlagenbauer und Anbieter von Verfahrens- technik zum interessanten Kunden. Auch im Umweltbereich investieren die Unterneh- men. Dazu gehören unter anderem Meer- wasserentsalzungsanlagen, um den enormen Wasserverbrauch der Minen nicht über das vor Ort knappe Süßwasser decken zu müs- sen. Gelder fließen zudem in Technologien zur Staubvermeidung beim Abbau sowie die Installation von Feinstaubfiltern in der Kup- ferverarbeitung. Hierfür bedarf es moderner Mess- und Analysetechnik zum Monitoring und zur Auswertung der Daten. Viele Bergbaufirmen treiben freiwillig die Dekarbonisierung voran, darunter über die Elektrifizierung von Prozessen (zum Bei- spiel Transportbänder statt Autos) und die Umstellung auf nicht-fossile Kraftstoffe (E-Fahrzeuge, grüner Wasserstoff, Hybrid- Fahrzeuge).

Neue Technologien gefragt: Chiles Kupfer- bergbau soll effizienter und umweltverträg- licher werden. Deutsche Anbieter können mit Know-how, Anlagen und Verfahren punkten. Im Bild: Kupfergewinnung durch Elektrolyse

Potenziale im Sekundär- und Nachbergbau Ein ganz großes Thema ist ferner der Nach- bergbau. Im Andenstaat wurden bis 2019 lan- desweit Spülhalden mit einem Volumen von 10,5 Milliarden Tonnen aufgetürmt, schreibt der chilenische geologische Dienst Sernageo- min. Jedes Jahr kommt eine weitere halbe Milliarde Tonnen Abraum dazu. Laut Cochilco gibt es in Chile 173 verlasse- ne, 466 inaktive und 94 aktive Halden. "In Zukunft wird es darum gehen müssen, diese Halden ordnungsgemäß zu schließen, um die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimie- ren", so Achim Constantin von der Bundes- anstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Zum Nachbergbau könne Deutschland enormes Know-how beitragen. Zunehmend in den Blick gerät auch der Se- kundärbergbau. Dahinter stecken riesige Volu- men. "Das in Chile geförderte Erz enthält zwi- schen 0,3 und 0,5 Prozent Kupfer. Das heißt, 99,5 Prozent des geförderten Gesteins geht auf Halde – und alles wurde vorher gemahlen und aufbereitet. Diese Bergbaurückstände zu reduzieren und langfristig verantwortungsvoll zu sichern, wird neue innovative Lösungsan- sätze erfordern“, sagt Constantin. GTAI/IHK

10% DER KUPFERPRODUKTION weltweit entfallen auf den Staatskonzern Codelco, den weltweit größten Kupferproduzenten. QUELLE: GTAI

13

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

ASIEN-PAZIFIK

Indiens Energie wird grün: So will es die Regierung und fördert den Aufbau riesiger Stromspeicherkapazitäten (im Bild: Solaranlage von Bevinahalli, nördlich von Bangalore).

INDIEN Mehr Stromspeicher für die Energiewende Indien dürfte bis 2050 nach China das Land mit dem höchsten Zubau bei Stromspeicherkapazitäten in der Asien-Pazifik-Region sein, so eine Prognose von Moody's Investor Service. Die indische Regierung hat erst kürzlich ein Förderprogramm für Investitionen in Stromspeicher- anlagen aufgelegt. Das Investitionsvolumen beziffert die staatliche Elektrizitätsbehörde Central Electricity Authori- ty (CEA) bis 2032 auf 58 Milliarden US-Dollar (US$). Davon entfallen 16 Milliarden US$ auf Bau und Betrieb von Pumpspeichern, die restlichen 42 Milliarden US$ auf Batteriespeicherkraftwerke. Indien steht beim Aufbau seiner Stromspeicherinfra- struktur noch ganz am Anfang. Laut CEA gibt es im ganzen Land erst acht Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistung von 4,7 Gigawatt. Der Großteil des Speicherbedarfs soll jedoch durch netzgebundene Batteriespeicherkraftwerke gedeckt werden. Für beide Speicherarten schafft die indi- sche Regierung in den kommenden Jahren Investitions- erleichterungen mittels verbesserter Rahmenbedingungen und Förderprogrammen. GTAI/IHK CHINA Weiter Erleichterungen für Expats Die Option bestimmter steuerfreier Zuwendungen für in China ansässige Expatriates wird erneut bis 31. Dezember 2027 verlängert. Das haben das chinesische Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung bekanntgegeben. So kann der einmalige jährliche Bonus weiterhin separat bei der Einkommenssteuer berechnet werden und muss nicht in das zu versteuernde Einkom- men inkludiert werden. Sobald eine Option ausgewählt ist, kann die Entscheidung innerhalb eines Steuerjahres nicht mehr geändert werden. Die schon einmal verlänger- te Übergangsfrist sollte eigentlich am 31. Dezember 2023 enden. GTAI/IHK

THAILAND Besteuerung von Auslandseinkommen

Einkommen aus ausländischen Quellen, das Steueransässige nach Thailand bringen, unterliegt ab 1. Januar 2024 der thailändischen Einkommensteuer. Wer sich insgesamt mindestens 180 Tage im Steuerjahr in Thailand aufhält, gilt nach thailändischem Steuergesetz (Revenue Code, RC) als ansässig (Sec. 41 Abs. 3 RC). Das RC sieht vor, dass Ansässige für Einkünfte aus einer Arbeits- oder Geschäftstätigkeit im Ausland oder aus dortigen Vermögenswerten beim Transfer des Geldes nach Thailand die thailändische Einkommensteuer zahlen müssen. Bislang unterliegen diese allerdings laut “Revenue Department” (RD) nur der Besteuerung, wenn sie im glei- chen Steuerjahr (Kalenderjahr), in dem man sie erhalten hat, nach Thailand eingeführt werden. Nicht betroffen sind auch Einkommen aus ausländischen Quellen, die für ein Anstellungsverhältnis oder geschäftliche Tätigkeiten in Thailand gezahlt werden. Nun hat das thailändische RD neue Anweisungen zur Besteuerung herausgegeben. Danach sollen Einkünften aus ausländischen Quellen, insbesondere für Tätigkeiten außerhalb Thailands, künftig unabhängig von Ort und Zeit des Erhalts beim Verbringen ins Land der thailändischen Einkommenssteuer unterliegen – also auch dann, wenn solche Einkünfte erst in den Folgejahren nach Thailand gebracht werden. GTAI/IHK

14

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

ASIEN-PAZIFIK

VIETNAM Neue Regeln für die Anstellung von Ausländern

Provinz oder Stadt (DOLISA), in der die ausländischen Arbeitskräfte beschäftigt werden sollen, einen Antrag auf Einsatz ausländischer Arbeitskräfte vorlegen. Die Frist für die Einreichung wurde auf mindestens 15 Tage vor Beginn des Arbeitsverhältnisses verkürzt; zuvor waren es 30 Tage. Nachweise für Ausländereinsatz Damit die zuständigen Stellen den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte genehmigen können, muss das Unterneh- men belegen (etwa mit Diplomen, Ausbildungsnachweisen oder eine Unternehmenssatzung), dass der ausländische Arbeitnehmer unter die geforderten Bedingungen erfüllt. Spezialisten oder Fachkräfte, die bereits im Einsatz sind, müssen die für einen Erst-Antrag erforderlichen Unterla- gen nicht erneut vorlegen. Eine beglaubigte Kopie der vor- herigen Genehmigung reicht aus, neben einigen anderen Dokumenten. Damit hat sich das Verfahren zur Erneue- rung einer Genehmigung für den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte vereinfacht. GTAI/IHK

Das allgemeine Verfahren zur Beantragung des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte ist geändert

worden. Die neuen Regeln sind obligatorisch. Vietnamesen bevorzugt

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Vietnam tätige Unter- nehmen, die ausländische Arbeitskräfte für eine bestimm- te Stelle anwerben wollen, zunächst eine Stellenanzeige veröffentlichen, in der sie vietnamesische Arbeitskräfte für die Stelle suchen. Die Anzeige muss auf dem Online-Portal des Arbeitsministeriums (MOLISA) veröffentlicht werden und eine Aufgabenbeschreibung, Bildungs- und Erfah- rungsanforderungen, Gehalt, Arbeitszeiten und Arbeitsort enthalten. Nur wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass es nicht in der Lage war, Vietnamesen für die ausgeschrie- bene Stelle zu finden, kann es einen offiziellen Antrag auf den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte stellen. Unternehmen müssen MOLISA oder der Behörde der

Erfahren Sie mehr im Internet www.pmz-bw.de

Informieren Sie sich bei uns kostenlos und unabhängig über Patent , Gebrauchsmuster , Marke und eingetragenes Design .

oder rufen Sie uns an 0711 123-2558

Hochfliegende Pläne verbinden die VAE mit einem BRICS-Beitritt. Ihre Rolle als globale Wirtschaftsdrehscheibe könnte sich verstärken (hier Blick auf die geschäftige Sheikh Zayed Road).

MENA/AFRIKA

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Beitritt zu BRICS öffnet neue Türen

„BRICS+" dürfte deren Einfluss erheblich steigern und dazu beitra- gen, ein stärkeres Gegengewicht zur Dominanz des Westens zu schaffen. BRICS+ repräsentiert 37 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts und 46 Prozent der Weltbevölkerung. Für die VAE ist ein Beitritt nicht zuletzt aufgrund ihrer günstigen geostrategi- schen Lage und wirtschaftlichen Rolle als Drehkreuz im internationalen Warenhandel attraktiv.

Deutsche Unternehmen sollten im Blick haben, wie sich die wirtschaft- liche Integration der VAE entwickelt. Die Marktakteure können die Emira- te als globaler Handelsdrehscheibe geschickt nutzen, wenn der Zugang zu Märkten der BRICS-Mitglieder mittel- und langfristig erleichtert wird. Andererseits wächst dann auch die Konkurrenz aus diesen Staaten, besonders aus China und Indien. GTAI/IHK

Die Vereinigten Arabischen Emi- rate (VAE) und fünf weitere Län-

der wollen zum 1. Januar 2024 dem BRICS-Bündnis beitreten. Die fünf Schwellenländer – Brasilien, Russ- land, Indien, China und Südafrika – haben sich zusammengetan, um gemeinsame Interessen besser auf der globalen Bühne zu vertreten. Die Erweiterung der Allianz um die VAE, Iran, Saudi-Arabien, Ägypten, Äthiopien und Argentinien zur

RUANDA Steuern neu geregelt

vorlegen müssen, auf Antrag zunächst nur einen vorläufigen, nicht beglau- bigten abgeben. Dieser ist wie bisher bis zum 31. März des folgenden Steuerjahres vorzulegen. Der beglau- bigte Jahresabschluss kann binnen drei Monaten bei der Steuerverwal- tung nachgereicht werden. Umsatzsteuer Mit dem Gesetz „Law n° 049/2023 establishing value added tax“ wird der Begriff „exported services“ de- finiert und die Liste der Waren und Dienstleistungen ergänzt, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Das neue Gesetz sieht vor: • Online-Lieferungen unterliegen der Umsatzsteuer. Details legt der Finanz- minister in einer Verordnung fest. • Steuerbefreit sind nun verarbeiteter Mais, Reis, Damenbinden und die Beförderung von festen Haushalts- abfällen. Sie werden mit 0 Prozent besteuert („Nullsatz“). • Für importierte sowie lokal montier-

In Ruanda traten jüngst neue Steuergesetze in Kraft. Sie betreffen die Besteuerung von Unternehmen vor Ort sowie die Umsatzsteuer auf Waren und Dienst- leistungen. Zudem wurden neue Verbrauchssteuern eingeführt. Körperschaftssteuer Mit dem neuen Einkommensteuer- gesetz „Law n° 051/2023 amending Law n° 027/2022 establishing taxes on income““ wurde die Körperschafts- steuer von 30 auf 28 Prozent gesenkt. Noch niedrigere Steuersätze gelten für Unternehmen, die eine staatliche Beteiligung erlauben. So wird ein neu an der ruandischen Börse notiertes Unternehmen für fünf Jahre mit 20 Prozent besteuert, wenn es min- destens 40 Prozent seiner Anteile an die Öffentlichkeit verkauft. Verkauft es mindestens 30 Prozent an die Öf- fentlichkeit, fallen 25 Prozent an Zudem können Steuerpflichtige, die einen beglaubigten Jahresabschluss

te Elektro- und Hybridfahrzeuge, deren Batterien und Ladestationen fällt der Nullsatz an. Verbrauchsteuer Das „Law nº 050/2023 establishing the excise duty“ führt unter anderem neue Abgaben für Tabakwaren, E-Ziga- retten und bestimmte Süßwaren ein. Die geänderten Steuergesetze sind mit ihrer Veröffentlichung im Amts- blatt zum 14. September 2023 in Kraft getreten. GTAI/IHK Die neuen Gesetze zum Download: Einkommensteuergesetz: rra.gov.rw/fileadmin/user_upload/LAW_ AMENDING_THE_INCOME_TAX_LAW. pdf Umsatzsteuergesetz: rra.gov.rw/fileadmin/user_upload/LAW_ ESTABLISHING_VALUE_ADDED_TAX. pdf Verbrauchssteuergesetz: rra.gov.rw/fileadmin/user_up - load/LAW__ESTABLISHING_THE_ EXCISE_DUTY.pdf

16

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

VERANSTALTUNGEN Infos finden Sie auch unter: ihk.de/rhein-neckar/international/veranstaltungen

LÄNDERVERANSTALTUNGEN

EXPORTSEMINARE

5./12./19./26. JANUAR 2024, WEBINAR Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2023/2024 10. JANUAR 2024, HYBRID-VERANSTALTUNG Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2023/2024 18. JANUAR 2024, MOSBACH Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2023/2024

Ansprechpartnerin für alle Exportseminare: Andrea Förster, Tel. 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

7. DEZEMBER 2023, WEBINAR Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen im Vereinigten Königreich Ansprechpartner: Mirza Karahodža, Tel. 0621 1709-142 mirza.karahodza@rhein-neckar.ihk24.de

7. NOVEMBER 2023, HYBRID- VERANSTALTUNG Innerbetriebliche Vorbereitung für bevorstehende Zoll- Betriebsprüfungen und Auditierungen (AEO, bekannter Versender) 9. NOVEMBER 2023, HYBRID- VERANSTALTUNG Warenbegleitpapiere im Export 15. NOVEMBER. 2023, HYBRID- VERANSTALTUNG Lieferantenerklärungen korrekt erstellen 16. NOVEMBER 2023, MOSBACH Lieferantenerklärungen korrekt erstellen

25. JANUAR 2024, WEBINAR Export nach Indien –

BIS-Zertifizierung Ansprechpartnerinnen:

30. JANUAR 2024, HYBRID-VERANSTALTUNG Lieferantenerklärung korrekt erstellen

Gabriele Borchard, Tel. 0621 1709-131 gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de Sabrina Weigold, Tel. 0621 1709-130 sabrina.weigold@rhein-neckar.ihk24.de

2. FEBRUAR 2024, WEBINAR Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2023/2024

12. FEBRUAR 2024, MANNHEIM Beratungstag USA Ansprechpartnerin:

6. FEBRUAR 2024, MANNHEIM Vertriebsverträge:

Gestaltungsspielräume nutzen! – mit Formulierungen Deutsch/ Englisch

Kathrin Fausel, Tel. 0621 1709-226 kathrin.fausel@rhein-neckar.ihk24.de

11. BIS 13. MÄRZ 2024 Geschäftsanbahnungsreise „Offshore Windkraftprojekte in Dänemark“ Ansprechpartner: Mirza Karahodža, Tel. 0621 1709-142 mirza.karahodza@rhein-neckar.ihk24.de 7. BIS 10. MAI 2024 Geschäftsanbahnungsreise mit Kooperationsbörse „Gesundheitswirtschaft Vietnam“ Ansprechpartnerin: Sandra Schorrer, Tel. 07121 201-221 schorrer@reutlingen.ihk.de 24. MAI 2024 Geschäftsanbahnungsreise mit Kooperationsbörse „Marktchancen Brasilien“ Ansprechpartnerin: Fulvia Scarioni, Tel. 0711 2005-1473 fulvia.scarioni@stuttgart.ihk.de

28. FEBRUAR 2024, HYBRID- VERANSTALTUNG Basiswissen Zoll

21. NOVEMBER 2023, HYBRID- VERANSTALTUNG Basiswissen Zoll

28. NOVEMBER 2023, HYBRID- VERANSTALTUNG Kostenersparnis durch Zolllager und vorübergehende Verwahrung 28. NOVEMBER 2023, HYBRID- VERANSTALTUNG Zollwert – Mehr als nur Einkaufspreis und Fracht

KENNEN SIE SCHON UNSEREN VERANSTALTUNGS-NEWSLETTER?

Als Abonnent erhalten Sie einmal pro Woche per E-Mail einen Überblick über das aktuelle IHK-Veranstaltungs- angebot. Sie möchten zu außenwirtschaftlichen Themen up-to-date bleiben? Dann melden Sie sich jetzt an unter ihk.de/rhein-neckar/newsletter

29. NOVEMBER 2023, MANNHEIM Verträge mit Partnern im Ausland

17

IHK Global Business 12/2023

ihk.de/rhein-neckar

Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Page 16 Page 17 Page 18 Page 19 Page 20

Made with FlippingBook Learn more on our blog