IHK-Global Business Ausgabe 12/2023

ASIEN-PAZIFIK

Indiens Energie wird grün: So will es die Regierung und fördert den Aufbau riesiger Stromspeicherkapazitäten (im Bild: Solaranlage von Bevinahalli, nördlich von Bangalore).

INDIEN Mehr Stromspeicher für die Energiewende Indien dürfte bis 2050 nach China das Land mit dem höchsten Zubau bei Stromspeicherkapazitäten in der Asien-Pazifik-Region sein, so eine Prognose von Moody's Investor Service. Die indische Regierung hat erst kürzlich ein Förderprogramm für Investitionen in Stromspeicher- anlagen aufgelegt. Das Investitionsvolumen beziffert die staatliche Elektrizitätsbehörde Central Electricity Authori- ty (CEA) bis 2032 auf 58 Milliarden US-Dollar (US$). Davon entfallen 16 Milliarden US$ auf Bau und Betrieb von Pumpspeichern, die restlichen 42 Milliarden US$ auf Batteriespeicherkraftwerke. Indien steht beim Aufbau seiner Stromspeicherinfra- struktur noch ganz am Anfang. Laut CEA gibt es im ganzen Land erst acht Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistung von 4,7 Gigawatt. Der Großteil des Speicherbedarfs soll jedoch durch netzgebundene Batteriespeicherkraftwerke gedeckt werden. Für beide Speicherarten schafft die indi- sche Regierung in den kommenden Jahren Investitions- erleichterungen mittels verbesserter Rahmenbedingungen und Förderprogrammen. GTAI/IHK CHINA Weiter Erleichterungen für Expats Die Option bestimmter steuerfreier Zuwendungen für in China ansässige Expatriates wird erneut bis 31. Dezember 2027 verlängert. Das haben das chinesische Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung bekanntgegeben. So kann der einmalige jährliche Bonus weiterhin separat bei der Einkommenssteuer berechnet werden und muss nicht in das zu versteuernde Einkom- men inkludiert werden. Sobald eine Option ausgewählt ist, kann die Entscheidung innerhalb eines Steuerjahres nicht mehr geändert werden. Die schon einmal verlänger- te Übergangsfrist sollte eigentlich am 31. Dezember 2023 enden. GTAI/IHK

THAILAND Besteuerung von Auslandseinkommen

Einkommen aus ausländischen Quellen, das Steueransässige nach Thailand bringen, unterliegt ab 1. Januar 2024 der thailändischen Einkommensteuer. Wer sich insgesamt mindestens 180 Tage im Steuerjahr in Thailand aufhält, gilt nach thailändischem Steuergesetz (Revenue Code, RC) als ansässig (Sec. 41 Abs. 3 RC). Das RC sieht vor, dass Ansässige für Einkünfte aus einer Arbeits- oder Geschäftstätigkeit im Ausland oder aus dortigen Vermögenswerten beim Transfer des Geldes nach Thailand die thailändische Einkommensteuer zahlen müssen. Bislang unterliegen diese allerdings laut “Revenue Department” (RD) nur der Besteuerung, wenn sie im glei- chen Steuerjahr (Kalenderjahr), in dem man sie erhalten hat, nach Thailand eingeführt werden. Nicht betroffen sind auch Einkommen aus ausländischen Quellen, die für ein Anstellungsverhältnis oder geschäftliche Tätigkeiten in Thailand gezahlt werden. Nun hat das thailändische RD neue Anweisungen zur Besteuerung herausgegeben. Danach sollen Einkünften aus ausländischen Quellen, insbesondere für Tätigkeiten außerhalb Thailands, künftig unabhängig von Ort und Zeit des Erhalts beim Verbringen ins Land der thailändischen Einkommenssteuer unterliegen – also auch dann, wenn solche Einkünfte erst in den Folgejahren nach Thailand gebracht werden. GTAI/IHK

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