Hochfliegende Pläne verbinden die VAE mit einem BRICS-Beitritt. Ihre Rolle als globale Wirtschaftsdrehscheibe könnte sich verstärken (hier Blick auf die geschäftige Sheikh Zayed Road).
MENA/AFRIKA
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Beitritt zu BRICS öffnet neue Türen
„BRICS+" dürfte deren Einfluss erheblich steigern und dazu beitra- gen, ein stärkeres Gegengewicht zur Dominanz des Westens zu schaffen. BRICS+ repräsentiert 37 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts und 46 Prozent der Weltbevölkerung. Für die VAE ist ein Beitritt nicht zuletzt aufgrund ihrer günstigen geostrategi- schen Lage und wirtschaftlichen Rolle als Drehkreuz im internationalen Warenhandel attraktiv.
Deutsche Unternehmen sollten im Blick haben, wie sich die wirtschaft- liche Integration der VAE entwickelt. Die Marktakteure können die Emira- te als globaler Handelsdrehscheibe geschickt nutzen, wenn der Zugang zu Märkten der BRICS-Mitglieder mittel- und langfristig erleichtert wird. Andererseits wächst dann auch die Konkurrenz aus diesen Staaten, besonders aus China und Indien. GTAI/IHK
Die Vereinigten Arabischen Emi- rate (VAE) und fünf weitere Län-
der wollen zum 1. Januar 2024 dem BRICS-Bündnis beitreten. Die fünf Schwellenländer – Brasilien, Russ- land, Indien, China und Südafrika – haben sich zusammengetan, um gemeinsame Interessen besser auf der globalen Bühne zu vertreten. Die Erweiterung der Allianz um die VAE, Iran, Saudi-Arabien, Ägypten, Äthiopien und Argentinien zur
RUANDA Steuern neu geregelt
vorlegen müssen, auf Antrag zunächst nur einen vorläufigen, nicht beglau- bigten abgeben. Dieser ist wie bisher bis zum 31. März des folgenden Steuerjahres vorzulegen. Der beglau- bigte Jahresabschluss kann binnen drei Monaten bei der Steuerverwal- tung nachgereicht werden. Umsatzsteuer Mit dem Gesetz „Law n° 049/2023 establishing value added tax“ wird der Begriff „exported services“ de- finiert und die Liste der Waren und Dienstleistungen ergänzt, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Das neue Gesetz sieht vor: • Online-Lieferungen unterliegen der Umsatzsteuer. Details legt der Finanz- minister in einer Verordnung fest. • Steuerbefreit sind nun verarbeiteter Mais, Reis, Damenbinden und die Beförderung von festen Haushalts- abfällen. Sie werden mit 0 Prozent besteuert („Nullsatz“). • Für importierte sowie lokal montier-
In Ruanda traten jüngst neue Steuergesetze in Kraft. Sie betreffen die Besteuerung von Unternehmen vor Ort sowie die Umsatzsteuer auf Waren und Dienst- leistungen. Zudem wurden neue Verbrauchssteuern eingeführt. Körperschaftssteuer Mit dem neuen Einkommensteuer- gesetz „Law n° 051/2023 amending Law n° 027/2022 establishing taxes on income““ wurde die Körperschafts- steuer von 30 auf 28 Prozent gesenkt. Noch niedrigere Steuersätze gelten für Unternehmen, die eine staatliche Beteiligung erlauben. So wird ein neu an der ruandischen Börse notiertes Unternehmen für fünf Jahre mit 20 Prozent besteuert, wenn es min- destens 40 Prozent seiner Anteile an die Öffentlichkeit verkauft. Verkauft es mindestens 30 Prozent an die Öf- fentlichkeit, fallen 25 Prozent an Zudem können Steuerpflichtige, die einen beglaubigten Jahresabschluss
te Elektro- und Hybridfahrzeuge, deren Batterien und Ladestationen fällt der Nullsatz an. Verbrauchsteuer Das „Law nº 050/2023 establishing the excise duty“ führt unter anderem neue Abgaben für Tabakwaren, E-Ziga- retten und bestimmte Süßwaren ein. Die geänderten Steuergesetze sind mit ihrer Veröffentlichung im Amts- blatt zum 14. September 2023 in Kraft getreten. GTAI/IHK Die neuen Gesetze zum Download: Einkommensteuergesetz: rra.gov.rw/fileadmin/user_upload/LAW_ AMENDING_THE_INCOME_TAX_LAW. pdf Umsatzsteuergesetz: rra.gov.rw/fileadmin/user_upload/LAW_ ESTABLISHING_VALUE_ADDED_TAX. pdf Verbrauchssteuergesetz: rra.gov.rw/fileadmin/user_up - load/LAW__ESTABLISHING_THE_ EXCISE_DUTY.pdf
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IHK Global Business 12/2023
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