IHK-Global Business Ausgabe 12/2023

Es bleibt viel zu tun: Neuerungen halten Im- und Exporteure auch 2024 auf Trab.

ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

Was ändert sich alles 2024?

Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, die Unternehmen im Auslandsgeschäft beachten müssen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

und Zollrecht bewegt. Bei voller Transparenz über ihre Lieferkette werden sogenannten „Trust & Check"- Händlern besondere Vereinfachungen bei der Zollabwicklung gewährt. Dazu gehören beispielsweise die Einfuhr- abfertigung an ihrem Firmensitz, un- abhängig davon, wo die Waren in der EU eintreffen, oder die Einfuhr, ohne dass der Zoll aktiv tätig wird. Die 150-Euro-Schwelle soll ent- fallen, unter der keine Zölle erhoben werden. Im Gegenzug soll im E-Com- merce ein stark vereinfachter Zolltarif gelten. Die EU-Kommission schlägt nur noch fünf verschiedene Zoll- sätze von 0, 5, 8, 12 und 17 Prozent vor. Welcher im Einzelfall zutrifft, ist abhängig davon, welchem Kapitel des Warenverzeichnisses die importierte Ware zugeordnet wird. Als Zeithorizont zur Umsetzung der Reform sind rund zehn Jahre von 2028 bis 2038 veranschlagt. Auf schnelle und dringend benötigte

schäftigt. Die neuen Pflichtangaben zum Beförderer (Spediteur) und die Kennzeichen des inländischen sowie des grenzüberschreitenden Beförde- rungsmittels, warfen diverse Fragen auf, die der Zoll durch Teilnehmer- informationen klargestellt hat. Auch die Übergangsfrist wurde zweimal bis zum 30. November 2023 verlängert. Im Mai 2023 stellte die EU-Kommis- sion die geplante Reform des EU-Zoll- rechts vor. Eine konsequente Digita- lisierung soll die Zollabwicklung in der EU effizienter und transparenter machen. Durch die bereitgestellten Daten über die gesamte Lieferkette hinweg kann der Zoll Gefahren besser erkennen und ihnen begegnen. Als Weiterentwicklung des Status eines „Zugelassenen Wirtschaftsbe- teiligten“ (AEO) soll eine neue Part- nerschaft mit besonders vertrauens- würdigen Unternehmen entstehen. Der AEO-Status ist ein Nachweis, dass man sich sicher im Außenwirtschafts-

Von Oliver Falk

Verschärfte Bestimmungen bei der Einfuhr von Eisen- und Stahlpro- dukten, der CO2-Grenzausgleichs- mechanismus CBAM oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – das sind nur einige Themen, die Ex- porteure und Importeure aktuell be- schäftigen. Denn sie ziehen eine Flut an Melde-, Nachweis- und Dokumen- tationspflichten nach sich. Und das ist längst nicht alles, womit sich die Zollverantwortlichen in Unternehmen auseinandersetzen müssen. Immer- hin: Gute Nachrichten kommen aus der Schweiz und Großbritannien. Zollrecht: Nach der Reform ist vor der Reform Die Versionen des Ausfuhrverfah- rens ATLAS-Release AES 3.0 und das ATLAS-Release 9.1 haben 2023 die Unternehmen in hohem Maße be-

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IHK Global Business 12/2023

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