ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
lenden Emissionen ermittelt werden oder auch indirekte (vorgelagerte) Emissionen. Schließlich muss der CO2-Preisaufschlag je Land mit dem EU-CO2-Preis im Emissionshandel abgeglichen werden. Was sich sonst noch tut Eine gute Nachricht erreicht uns aus der Schweiz: Zum 1. Januar 2024 werden dort die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Damit entfallen mit wenigen Ausnahmen im Bereich der industriell produzierten landwirtschaftlichen Produkte alle Einfuhrzölle (Zolltarifkapitel 25 bis 97). Präferenzerklärungen auf den Rechnungen oder anderen Handelspapieren sowie die Vorlage von Warenverkehrsbescheinigungen EUR-1 für Lieferungen in die Schweiz sind ab 2024 nicht mehr erforderlich. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Die Umsatzsteuer wird von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent erhöht, das gilt auch für die Einfuhrumsatzsteuer in der Schweiz. Aufatmen können Exporteure nach Großbritannien: Laut einer Entschei- dung der britischen Regierung bliebt die europäische CE-Kennzeichnung unbefristet im Vereinigten König- reich gültig. Ein zusätzliches, ver- pflichtendes UK-Label scheint damit vom Tisch. Ursprünglich sollte die Anerkennung der CE-Kennzeichnung in Großbritannien Ende 2024 aus- laufen und durch eine verpflichtende UKCA-Kennzeichnung (UK Confor- mity Assessed) abgelöst werden. Mit
der neuen Regelung können Unter- nehmen künftig zwischen beiden Kennzeichnungen wählen. Dies ist sowohl für Unternehmen in der EU als auch für britische Unternehmen von Vorteil, da sie ihre Produkte nicht doppelt zertifizieren lassen müssen, um sie in den jeweils anderen Wirt- schaftsraum zu exportieren. Schlechte Nachrichten hingegen kommen aus den USA. Hier wächst die Gefahr eines neuen Handelskon- flikts. Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die erhoffte dauerhafte Aussetzung der ameri- kanischen Schutzzölle auf Stahl und Aluminium sind vorerst gescheitert. Es gibt aber Hoffnung, dass die derzeit teilweise ausgesetzten Schutzzölle von 25 Prozent auf Stahl und 10 Prozent auf Aluminium Anfang Januar 2024 nicht automatisch wieder in Kraft treten. Auch ein Rohstoffabkommen zwischen der EU und den USA scheint bislang nicht Sicht. Dieses ist aber zwingend Voraussetzung, wollen europäische Unternehmen einen brei- teren Zugang zu den Milliardensub- ventionen aus dem US-Förderpaket für grüne Technologien, dem Inflation Reduction Act, bekommen. IHK-Experte
Vorfahren bitte: Ab 1. Januar sind Indus- triegüter bei Einfuhr in die Schweiz zollfrei.
die Unternehmen einen erheblichen dokumentarischen und kommuni- kativen Mehraufwand, da über alle eingeführten (Vor-) Produkte einzeln und gesondert nach Bezugsfirma zu berichten ist und Daten bei den Zulieferern in Drittländern beschafft werden müssen. Hinzu kommt die Berechnung der Emissionen, die bei Herstellung im Drittland verursacht wurden. Darin fließen die Emis- sionsangaben ihrer Zulieferer und Stückzahlen der Ware ebenso ein wie der aktuelle CO2-Preis im EU-Emis- sionshandel sowie der CO2-Preis im Drittland (falls vorhanden). Pro Wa- rentyp und Produktionsstätte müssen entweder „nur“ die direkten bei der Herstellung in diesem Werk anfal-
Oliver Falk berät Unternehmen zu
Fragen rund um den Warenexport und das Außenwirtschaftsrecht.
0621 1709-223 oliver.falk@rhein-neckar.ihk24.de
VERANSTALTUNG
Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2023/2024 Im Januar 2024 können Sie sich gleich an mehreren Terminen über alle relevanten Änderungen informieren. Wir bieten die Veranstal- tungen an unseren Standorten in TERMINE WEBINARE: jeweils von 09:00 bis 12:30 Uhr PRÄSENZ-VERANSTALTUNG MOSBACH Donnerstag, 18. Januar 2024, 13:30 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:
Freitag, 5. Januar 2024 Freitag, 12. Januar 2024 Freitag, 19. Januar 2024 Freitag, 26. Januar 2024 Freitag, 2. Februar 2024 HYBRID-VERANSTALTUNG MANNHEIM Mittwoch, 10. Januar 2024, 09:00 bis 12:30 Uhr
150 Euro für IHK-Mitglieder 225 Euro für Nichtmitglieder
Mannheim und Mosbach als Webinar sowie Präsenz-Seminar an. Bei der Hybrid-Veranstaltung in Mannheim können Sie persönlich vor Ort oder online teilnehmen.
PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/international/ veranstaltungen/seminare-export/ 5612940
6
IHK Global Business 12/2023
ihk.de/rhein-neckar
Made with FlippingBook Learn more on our blog