IHK-Magazin Ausgabe 1/2025

TIPPS

AUSSENWIRTSCHAFT Am seidenen Faden Es droht noch mehr Bürokratie: Auf was sich Unternehmen mit Auslandsgeschäft im neuen Jahr unter anderem einstellen müssen.

INTER­ NATIONAL

Strafzölle Immer mehr westliche Länder verhängen Zölle auf

1.

chinesische Elektroautos. Kanada folgte dem Vorbild der USA und erhebt 100 Prozent Strafzoll auf chinesische E-Autos, zudem Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf chinesische Stahl- und Aluminium-Produkte. Auf einige Produkte treten die Erhöhungen erst zum 1. Januar 2025 oder erst 2026 in Kraft, zum Beispiel für Halbleiter, Per- manentmagnete oder Naturgraphit. Auch die EU hat 2024 Strafzölle auf chinesische E-Autos eingeführt. Mit den „Ausgleichszöllen“ fährt sie dabei aber einen deutlich mo- derateren Kurs als die US-amerikanische Regierung. Mit der erneuten Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten droht zusätzlich eine Spirale von Strafzöllen zwischen den USA und der EU sowie mit anderen Ländern.

Harte Arbeit auf der Baustelle: Der weltweite Warenverkehr mit Stahlprodukten wurde durch Strafzölle erschwert.

Entwaldungsverordnung Ab dem 30. Dezember 2024 sollte eigentlich die

2.

EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation, EUDR) gelten. Diese wird nun erst ab dem 30. Dezember 2025 verpflichtend sein. Ledig- lich eine Atempause für die Unternehmen, um sich auf die neuen Sorgfaltsverpflichtungen umfänglich vorbereiten zu können. Von der EUDR betroffen sind Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und tierische Produkte (Kaffee, Kakao,

Palmöl, Soja, Kautschuk, Holz und Rinder) und daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen und damit handeln. Laut der EUDR dürfen Unternehmen in Zu- kunft bestimmte Produkte und Rohstoffe in die oder aus der EU nur noch ein- oder ausführen, wenn ihnen vom Liefe- ranten eine Sorgfaltserklärung vorliegt, die besagt, dass die Erzeugnisse sowohl „entwaldungsfrei“ als auch „legal“ sind. „Entwaldungsfrei“ bedeutet, dass diese auf nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen erzeugt wurden. „Legal“, dass die Produkte im Einklang mit allen im Erzeu- gerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften – wie etwa Umweltschutzregularien, Arbeits- und Menschenrech- ten sowie Steuer-, Antikorruptions-, Handels- und Zoll- gesetzen – hergestellt wurden. Wichtig: Die Sorgfaltspflich- tenerklärung muss vor einem Import beim Zoll eingereicht werden. Und sie ist Voraussetzung für Einfuhren („Über- lassung zum zollrechtlich freien Verkehr“) und Ausfuhren sowie für den Handel innerhalb des Unionsmarktes INFO: Das Angebot der digitalen IHK-Leistungen für aus- landsaktive Unternehmen wird Anfang 2025 erweitert. Im Bereich des Ursprungszeugnisses wird das volldigitale Ursprungszeugnis eingeführt. Auch das volldigitale Carnet soll kommen. Künftig soll es beispielsweise nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papier- form bei der IHK abzuholen. Was ändert sich 2025 international zusätzlich? Mehr beim IHK-Seminar: ihk.de/rhein-neckar/export-seminare

Veranstaltungs-Tipps: USA: Recht und Steuern 20. Januar, Mannheim, Kathrin Fausel, 0621 1709-226

Indien: Export von Waren und Dienstleistungen 14. Februar, Webinar, Gabriele Borchard, 0621 1709-131

Geschäftsanbahnungsreise „Wasserstoff-Pipeline-Ertüchtigung Niederlande“ 10. bis 12. März, Mirza Karahodža, 0621 1709-142 Rechtsgrundlagen für den Außenhandel: Kaufverträge mit Formulierungen deutsch/englisch 27. Mai, Mannheim, Andrea Förster, 0621 1709-164 Gemeinschaftsstand auf der internationale Bahntechnikmesse TRAKO in Danzig/Polen 23. bis 26. September, Heide Schmidt, 0621 1709-147

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IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2025

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