IHK-Magazin Ausgabe 1/2025

TIPPS

EHRENAMT I. Wie wird man Ausbilder? Sie unterstützen junge Menschen bei ihrem Weg ins Berufsleben. Was man zu Ausbildern wissen muss.

AUS- BILDUNG

Den Rahmen für die Ausbildung der Aus- bilder setzt die 2009 eingeführte Ausbilder- eignungsverordnung (AEVO). Danach ist der Ausbilder für die Ausbildungsplanung zuständig. Also die Frage, wie viele Auszubil- dende der Betrieb heute benötigt, um in drei, vier Jahren den Fachkräftebedarf decken zu können. Es muss ein betrieblicher Ausbil- dungsplan sowie Kriterien für die Auswahl von Auszubildenden erstellt werden. Bei der Durchführung der Ausbildung muss für eine motivierende Lernumgebung gesorgt werden, es müssen Lern- und Arbeitsauf- gaben erstellt, Leistungen bewertet und Probleme und Konflikte rechtzeitig erkannt und gelöst werden. Ausbilder halten Kontakt zur Berufsschule, kontrollieren das Berichts- heft, das jeder Auszubildende führen muss, und bereiten auf die Prüfung vor. „Ziel ist, dass am Ende jeder die Ausbildung besteht“, betont Praznik. Die IHK Rhein-Neckar bietet die Vorbe- reitung auf die AEVO-Prüfung in sieben verschiedenen Varianten an, die längste umfasst 80 Unterrichtseinheiten, der ver- kürzte Lehrgang geht über 48 Stunden. Es gibt Live-Online-Schulungen, kompakte Wochenendkurse oder Abendlehrgänge, die sich über mehrere Wochen erstrecken. „Mit unseren verschiedenen Formaten finden alle Interessierten eine für sie passende Prü- fungsvorbereitung“, so Praznik. Die schrift- liche Prüfung dauert drei Zeitstunden, der praktische Teil 30 Minuten. Das Bestehen der Ausbildereignungsprüfung berechtigt allerdings nicht automatisch zum Ausbil- den. Sie stellt nur einen Teil der fachlichen Eignung dar. Das Unternehmen muss den Ausbilder offiziell bei der örtlichen IHK benennen, die in einem letzten Schritt die persönliche und fachliche Eignung – das Vorliegen einer entsprechenden Ausbildung, Berufserfahrung und/oder eines Hochschul- studiums –feststellt.

A usbildung bedeutet Fachkräftesicherung, aber auch viel Verantwortung. Wer aus- bilden möchte, für den gilt daher: Nur wer persönlich und fachlich geeignet ist, darf ausbil- den. Denn die Qualität der Ausbilder entschei- det maßgeblich über die Qualität der Auszu- bildenden. Zu den notwendigen Qualifikationen gehört daher auch der Ausbildereignungsschein, kurz AdA genannt. So ist bei manchen Fortbil- dungen, etwa für Personalfachkaufleute oder Industriemeister, der AdA-Schein Vorausset- zung, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden. „Es gehört zum Meisterjob, Auszu- bildende zu betreuen, darum ist der AdA-Schein automatisch Bestandteil der Meisterprüfung“, sagt Nadine Praznik von der IHK Rhein-Neckar. Letztlich kann aber jeder, der Interesse an dem Thema hat, eine Ausbildereignungsprüfung ablegen.

Vieles erklären, gleichzeitig auf Vieles achten: Kernaufgabe von Ausbildern

Wer darf ausbilden? Wie ist die Ausbildung der Ausbilder organisiert? ihk.de/rhein-

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IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2025

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