SZ&TZ
WB
Die Freigabe für den Gütesiegel-Prozess ist über die dienstleistungsverantwortliche Stabstelle einzuholen.
Die Einrichtung meldet sich über die Website von Styria vitalis für das Gütesiegel an und nominiert 1 Ansprechperson und 1 oder 2* Gruppentrainer:innen. Wichtig: Verlässt in der Folge ein:e Gruppentrainer:in die Einrichtung, muss eine andere Person nachgeschult werden.**
*2 GT
*1 GT
Eineinhalb- bis zweitätige Einführung vor Ort (Inhouse-Schulung) zur Implementierung des Programms in den Einrich- tungen durch Styria vitalis findet statt.
Jede:r ernannte Gruppentrainer:in absolviert die zweitätige Basisschulung und eine Follow Up Schulung
Die Gruppentrainer:innen setzen mindestens einmal/Jahr 25 Einheiten in ihrem Haus um. Entsprechende Räumlichkei- ten und zeitliche Ressourcen sind dafür bereitzustellen. Sechs von 25 Einheiten müssen von Therapeut:innen im ersten Jahr unterstützt werden. Die Vermittlung der Suppportherapeut:innen erfolgt über Styria vitalis.
Die Erstverleihung: Der Erwerb des Gütesiegels „Mobilität fördern“ ist an die Absolvierung beider Schulungen (Basisschulung & Follow Up) und die Erbringung der Dokumentation über mindestens 25 erbrachte Einheiten gebunden.
Die Wiederverleihung: Die Verlängerung erfolgt auf Antrag durch die Einrichtung. Zu erfüllende Kriterien sind: Jährliche Umsetzung von mindestens 25 Einheiten, davon vier mit therapeutischer Unterstützung (siehe oben) Jährliche Teilnahme der Gruppentrainer:innen an der Follow Up Schulung eine Ansprechperson in der Einrichtung
Für die Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt des Gütesiegels durch die entsprechende Anmeldung zu Fortbil- dungen und die Leistung und Dokumentation der geforderten Bewegungseinheiten ist die jeweilige Einrichtung ver- antwortlich.
** Durch die kleinen bzw. Einzelteams ergibt sich die Verpflichtung für jede:n (neue:n) Wohnbetreuer:in am Programm teilzunehmen.
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