Häufig gestellte Fragen
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z. B. für Mitarbeiter:innen in Verwaltung und Infrastruktur eine Fortbildung zu Demenz, die Sie im Teil „Pflege und Betreuung“ finden. Für eine Pflegekraft, die viel mit Angehöri- gen telefoniert, kann das Telefontraining hilfreich sein. Dieses findet sich im Bereich „Ma- nagement und Verwaltung“. Ein guter Tipp: Blättern Sie die Broschüre durch und entde- cken Sie damit auch die Beiträge auf den Zwischenseiten. Die Teilnahme an einer Fortbildung ist für mich verpflichtend. Kann ich den Besuch dann als Arbeitszeit schreiben? Ja, die tatsächliche Dauer der Veranstaltung, einschließlich der täglichen An- und Ab- fahrtszeiten, gilt als Arbeitszeit. Im Rahmen jeder Fortbildung sind Pausen eingeplant. Pro Tag ist deshalb eine halbe Stunde davon in Ihren Zeitaufzeichnungen als Pause einzutra- gen. In allen anderen Fällen hängt die Anrechnung als Arbeitszeit von Ihrer Berufsgruppe und den geltenden Richtlinien ab. Es gibt einen definierten Gesamtanspruch an Fortbil- dungen, die Sie im Rahmen Ihrer Arbeitszeit pro Jahr besuchen können. Weitere Details bezüglich Ihrer individuellen Ansprüche klären Sie bitte mit Ihrer Führungskraft. Kann ich die Fortbildungen der BIWE nutzen, um meiner gesetzlichen Fortbildungsver- pflichtung nachzukommen? Ja, falls für die Ausübung der eigenen Berufsgruppe (z. B.. DGKP) eine gesetzliche Fortbil- dungspflicht besteht und Sie in dieser Berufsgruppe angestellt sind. Was ist bei den angeführten Zielgruppen von Fortbildungen zu beachten? Pflegepersonal alle meint Pflegekräfte SZ, MD, TZ, BW Betreuungspersonal alle meint Betreuungskräfte SZ, MD, TZ, BW Sind Fortbildungen nur für eine bestimmte Dienstleistung konzipiert, so wird diese extra angeführt, z. B.. Pflegepersonal SZ Sind Fortbildungen nur für eine oder mehrere bestimmte Berufsgruppen konzipiert, so erfolgt ein Hinweis darauf, z. B.. DGKP SZ oder DGKP alle Was ist bei der Angabe der Mindest-TN-Zahl und der Maximal-TN-Zahl zu beachten? Seminare benötigen eine Mindestanzahl an Teilnehmer:innen, um stattzufinden. Falls die Mindest-TN-Zahl nicht erreicht wird, erfolgt eine Absage mit rechtzeitiger Information an die Einrichtung. Jedes Seminar hat auch eine Maximal-TN-Zahl, um die Qualität und Ef- fektivität der Fortbildung zu gewährleisten. Wie hat die An- und Abreise zu erfolgen? Die An- und Abreise zu den Seminaren sollte vorzugsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Dienstautos erfolgen. Falls Sie Ihren Privat-PKW nutzen, gelten die Regelungen ent- sprechend Ihrer Berufsgruppe. Diese erfahren Sie bei Ihrer Führungskraft. Wir empfehlen, Fahrgemeinschaften zu bilden, wenn Sie mit dem PKW anreisen. Informationen zum Parken finden Sie im hinteren Teil der Broschüre bei der Beschreibung der Seminarorte.
Wie lange ist die Bildungswerkstatt 2024/25 gültig und gibt es einen allgemeinen Anmeldeschluss? Die Bildungswerkstatt 2024/2025 ist von 01.04.2024 bis 31.03.2025 gültig. Der offizielle Anmeldeschluss für unser Fortbildungsprogramm ist der 29.02.2024 um 00:00 Uhr. Doch keine Sorge, auch nach diesem Zeitpunkt sind Anmeldungen möglich – vorausgesetzt, es gibt noch freie Plätze. Wie erfolgt die Anmeldung bzw. welche Fortbildung darf ich besuchen? Der erste Schritt zu neuem Wissen ist der Fortbildungsplan. Sie finden ihn auf der Rück- seite des Begleitbriefs der erweiterten Geschäftsführung bzw. erhalten ihn von Ihrer Füh- rungskraft. Mit dieser besprechen Sie dann auch Ihre Fortbildungswünsche. Die Anmel- dung zu den Schulungen wird dann von Ihrer Einrichtung vorgenommen. Keine Anmeldung über das System der BIWE ist für die Treffen von Führungskräften sowie für externe Höherqualifizierungen vorzunehmen. Wie und unter welchen Bedingungen kann ich mich wieder von einer Fortbildung abmelden? Bis 2 Wochen des Vormonats vor einer Veranstaltung kostet es nichts, die Meinung zu ändern. Danach fallen Stornokosten in Höhe von 100% der Kurskosten an, wenn Sie aus privaten Gründen von der Teilnahme zurücktreten. Liegt eine offizielle Dienstverhinderung wie z. B. ein Krankenstand oder eine Pflegefreistellung vor oder werden Sie in Ihrer Ein- richtung gebraucht, trägt diese die Stornokosten.
Wie erkenne ich ein Seminar, dass ich aufgrund meiner Berufsgruppe besuchen muss? Bei der Kursübersicht ist Ihre Berufsgruppe unter „Zielgruppe verpflichtend“ angeführt.
Wie erkenne ich ein Seminar, dass ich bei Interesse besuchen kann? Lesen Sie den Vermerk unter „Zielgruppe nach Verfügbarkeit“. Beachten Sie, dass Sie sol- che Veranstaltungen in unterschiedlichen Bildungsbereichen finden können. So gibt es
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