Bildungsverständnis, dem auch die Jugendarbeit in Japan folgt, lässt sich auch in Deutschland wiederfnden. Hier ist die Jugendarbeit ein Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe, die im Sozialgesetzbuch VIIIrechtlichverankertist.In§1wirdgrundlegenddasRechtjungerMenschen auf Förderung der Entwicklung und der Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit vorangestellt. Dabei sollen Benachteiligungenabgebaut,dieTeilhabeanderGesellschaftermöglicht,vorGefahrengeschützt und positive Lebensbedingungen für junge Menschen geschafen werden. Jugendarbeit ist darüber hinaus in einem eigenen Paragrafen beschrieben, der insbesondere die umfassende gesellschaftliche Beteiligung junger Menschen als Auftrag formuliert. Die Angebote der Jugendarbeit sollen nach § 11 „an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ In einer nicht abschließenden Aufzählung werden im Folgenden Profle außerschulischer Jugendbildungsangebote, gemeinschaftsorientierte Formen der Jugendarbeit, spezifsche arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Angebote, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen und Jugendberatung als Orientierungspunkte benannt. Wenn sich Jugendarbeit also auf junge Menschen bezieht, sie in ihrer E ntwicklung zu einer eigenständigenundgemeinschaftsfähigenPersönlichkeitunterstützt,ihregesellschaftlicheTeilhabeund Mitbestimmungsfähigkeit fördert und dabei in einem informellen Setting vielfältige Bildungsanlässe schaft, dann stellt sich die Frage, wie und von wem junge Menschen adressiert werden.
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