IHK-Magazin Ausgabe 07/2022

TIPPS

Produktion auf dem Prüfstand: Forschung und Entwicklung sind teuer – dennoch verzichten gerade viele kleinere Unternehmen auf staatliche Förderung.

RECHT & STEUERN

GELD FÜR NEUE PROJEKTE Steuerliche Forschungsförderung beantragen Mit der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Förderung will die Bundesregierung themenübergreifend gezielte Anreize setzen, damit Unternehmen in Forschung und Entwicklung investieren. Die wichtigsten Fakten zur Forschungsförderung im Überblick:

Verluste schreiben, können von der Forschungszulage profitie- ren. Vom Finanzamt wird eine Steuergutschrift ermittelt und ein eventuelles Guthaben wird an das Unternehmen ausge- zahlt. Es sind nur Aufwendungen förderfähig, die nicht bereits anderweitig staatlich gefördert wurden. Wann und wo stellt man den Antrag? Der Antrag kann kostenfrei bei der Bescheinigungsstelle For- schungszulage gestellt werden. Eine Frist, bis wann der Antrag auf Bescheinigung gestellt werden muss, gibt es nicht. Wichtig ist, dass mit dem For- schungs- und Entwicklungs- vorhaben nach Inkrafttreten des Gesetzes – also nach dem 1. Januar 2020 – begonnen wurde.

anfallenden Lohnkosten, wobei maximal zwei Millionen Euro pro Jahr angesetzt werden kön- nen. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Bemessungs- grundlage, aber maximal 500.000 Euro. Im Zuge der Coronakrise wurde die Bemes- sungsgrundlage zudem für för- derfähige Aufwendungen von zwei Millionen Euro pro Jahr auf vier Millionen Euro erhöht. Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten FuE-Vorhaben. Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungs- tätigkeiten beschäftigt ist, sind 40 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeits- stunden pro Woche als förder- fähige Aufwendungen anzu- setzen. Auch Unternehmen, die im jeweiligen Wirtschaftsjahr

Wer kann von der Forschungs- zulage profitieren? Förderfähig sind Unterneh- men jeder Größe mit Sitz in Deutschland – egal, ob Einzel- unternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft. Was wird gefördert? Grundsätzlich sind alle Vorha- ben aus den Bereichen Grund- lagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung förderfähig. För- derkriterien für das FuE-Vorha- ben sind unter anderem: • Neuartige (Lösungs-) Kon- zepte werden im Rahmen des FuE-Projekts entwickelt • Neue Erkenntnisse bzw. neues Wissen für Ihr Unter- nehmen wird durch das FuE- Vorhaben gewonnen Wie wird gefördert? Gefördert werden die im Rahmen von FuE-Projekten

Nur vier von zehn Betrieben nutzen die steuerliche For - schungszulage. QUELLE: DIHK- UMFRAGE AUGUST 2022

Mehr zur Forschungszulage unter

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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2022

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