IHK-Magazin Ausgabe 07/2022

 IHK-BESTANDSTEAM: PFLEGE DER BESTANDSDATEN UND ERINNERUNG AN PFLICHTEN

Im Bestandsteam kümmert sich Ernst Wiegel-Münchmeyer um sämtliche Veränderungen bei den von der IHK nachgehaltenen Daten. So gilt es, Registerdaten anzupassen, wenn sich zum Beispiel eine Anschrift ändert, ein Gewerbe in einen anderen IHK-Bezirk verlegt wird oder Mitarbeiter neu eingetragen oder gelöscht werden müssen. Wechselt in einem Vermitt - lungsunternehmen im Finanz- oder Versicherungsbereich die Geschäfts - führung, überprüft die IHK, ob die Erlaubnis weiterhin Gültigkeit hat. Auch Prüfberichte, die beispielsweise Finanzanlagenvermittler jährlich einrei - chen müssen, werden vom Bestandsteam gecheckt. Ein weiterer wichtiger Bereich: der Versicherungsschutz der Vermittler. Sobald in einem Fall die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ausläuft, wird die IHK von der Versicherung informiert. Die IHK ihrerseits erinnert dann die Versicherungs - nehmenden daran, dass der Versicherungsschutz verlängert werden muss. Erfolgt dies nicht, ist es Aufgabe der IHK, der betreffenden Person die Erlaubnis zur Vermittlertätigkeit zu entziehen. Stichprobenartig überprüft das Bestandsteam außerdem, ob die Weiterbildungspflichten eingehalten werden, die im Versicherungsbereich und zum Teil auch im Immobilienbe - reich vorgeschrieben sind.

VERMITTLERTÄTIGKEITEN Wer macht was bei der IHK? Die IHK Rhein-Neckar hat den Bereich Vermittlertätigkeiten unterteilt in ein Neuantragsteam und ein Bestandsteam. Bei Fragen rund um das Thema Firmen- recht bekommen Sie ebenfalls Beratung und Unterstützung von der IHK vermit - telt. Wer wofür zuständig ist: IHK-NEUANTRAGSTEAM: ER- LAUBNIS ZUR VERMITTLER - TÄTIGKEIT UND EINTRAGUNG INS VERMITTLERREGISTER Andrea Grzeskowiak, Christi - ne Hellweg-Rose und Stefanie Leiß sind das Neuantragsteam bei der IHK Rhein-Neckar. Wer in der Region als Versiche - rungsvermittler oder -berater, als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliendarlehensvermittler oder Honorar-Immobiliendarle - hensberater tätig werden möchte, erhält von ihnen die Erlaubnis dazu – vorausgesetzt alle benö - tigten Unterlagen liegen vor. Welche Anträge für die Erlaubnis nötig sind, wo man sie findet und welche zusätzlichen Dokumente eingereicht werden müssen – dazu gibt das Neuantragsteam Auskunft und begleitet bei der Antragstellung. Liegen alle Unter - lagen vor und sind durch die IHK geprüft, wird die Erlaubnis zur Vermittlertätigkeit erteilt. Nach Erteilen der Erlaubnis erfolgt dann die Eintragung ins Vermitt- lerregister durch das Team um Andrea Grzeskowiak.

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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2022

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