Verwaltungsverfahrensrecht 2026

 Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 2007 (BGBl II Nr 262/2007)

 Verordnung über Organstrafverfügungen (BGBl II Nr 510/1999)

 Verfallsverordnung (BGBl Nr 386/1927)

 Verordnung über den Vorgang bei der Eintreibung von Geldleistungen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (BGBl Nr 159/1949).

2.3. Nebengesetze zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen

a.) Zustellgesetz

Hervorzuheben ist vor allem das von den Gerichten und Verwaltungsbehörden anzuwendende Zustellgesetz (BGBl Nr 200/1982) – auf dessen Grundlage ist als Durchführungsverordnung die Zustellformularverordnung erlassen worden.

b.) Sonstige Verfahrensgesetze

Für einzelne Bereiche der Verwaltung gelten besondere Verfahrensvorschriften. Das AVG ist in diesen Bereichen nur anzuwenden, sofern dies in jenen Verfah- rensvorschriften ausdrücklich bestimmt ist.

Für das Verfahren der Agrarbehörden in Angelegenheiten der Bodenreform ist das Agrarverfahrensgesetz – AgrVG 1950 erlassen worden.

In Dienstrechtsangelegenheiten gilt das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 – DVG .

Besondere Verfahrensgesetze gelten für die Finanzverwaltung des Bundes und der Länder:

 Bundesabgabenordnung – BAO: Sie gilt für die Einhebung von Abgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden.  Finanzstrafgesetz: Es findet auf die bundesrechtlich geregelten Abgaben Anwendung.

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