IHK-Global Business Ausgabe 12/2022

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

der Abschaltung der IT-Anwendung Anfang August 2022 ausgestellt wurden als auch für eUZ, die seit Wiederinbetriebnahme der An- wendung Ende September 2022 ausgestellt wurden. DIHK/IHK

ZOLLTARIFNUMMERN Neues Warenverzeichnis 2023 Zum 1. Januar ändern sich traditionell die Warennum- mern (andere Begriffe dafür sind Codenummer, Zolltarifnummer, HS-Code). Zum Jahreswechsel 2023 gibt es durch die Änderung der Kombinierten Nomenklatur durch die VO 2022/1998 einige wenige Änderungen auf den Positionen 7 und 8. Das Statistische Bundesamt hat die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2023 mit einer Gegenüberstellung der geänderten Warennummern 2022-2023 bekannt gegeben.

ÄGYPTEN Akkreditivpflicht wird abgeschafft

Ägypten hatte am 23. Februar 2022 eine Akkreditivpflicht eingeführt. Ausgenommen waren nur wenige Sendungen, etwa bis zu einem Wert von 5.000 US-Dollar. Die ägyptische Zentralbank hat mitgeteilt, dass die Pflicht zur Nutzung von Akkreditiven für Importgeschäfte bis Ende 2022 schrittweise wieder abgeschafft wird. In einem ersten Schritt wurde der Wert auf 500.000 US-Dollar angehoben. Für Exporte mit einem Wert von bis zu 500.000 US-Dollar beziehungsweise dem Gegenwert in anderen Währungen ist demzufolge kein Akkreditiv mehr notwendig. GTAI/IHK

DUAL-USE-VERORDNUNG Aktualisierung der Anhänge

Mit Delegierter Verordnung vom 21. Oktober 2022 hat die EU-Kommission die Aktualisierung der Anhänge I bis IV (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) der Verordnung (EG) Nr. 2021/821 (EG-Dual-Use-Verord- nung) auf den Weg gebracht. Die Änderungen treten Anfang 2023 in Kraft. BAFA/IHK

Destatis/IHK

Die Gegenüberstellung finden Sie unter:

ihk.de/rhein-neckar/inter- national/export-import/aus- fuhr-eu/basisinfo-export/ warennummern-warenver- zeichnis. URSPRUNGSZEUGNISSE Verifizierungsportal wieder online Das Verifizierungsportal für elektronisch ausgestellte IHK-Ursprungszeugnisse ist seit 18. Oktober 2022 wieder online verfügbar: cert.ihk.de Über dieses Verifizierungsportal können ausländische Zollbehörden, andere IHKs oder auch Geschäfts- partner deutscher Unternehmen die Echtheit eines Ursprungszeugnisses überprüfen, das ihnen vorgelegt wird. Wie bisher auch können die Gültigkeit, die ausstellende IHK sowie die Inhalte der einzelnen Fel- der des Ursprungszeugnisses (1 – 7) geprüft werden. Abrufbar sind alle seit 2020 in der elektronischen IT-Anwendung „eUZ-WEB“ durch die IHKs bewil- ligten Ursprungszeugnisse (eUZ). Dies gilt sowohl für eUZ, die vor

HYBRID-VERANSTALTUNG

24. JANUAR 2023

Lieferantenerklärungen korrekt erstellen oder prüfen Um den Nachweis der Ur- sprungseigenschaft zu ermög- lichen, besteht das System

TERMIN UND UHRZEIT: Dienstag, 24. Januar 2023 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 265 Euro für IHK-Mitglieder 390 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM: web.antragocloud.de/IHK24_ Portal/IHK24MA/seminar- portal/Course/Details/Index/ RI-cid(25536) IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164  andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de

der Lieferantenerklärung (LE). Die LE sind als Nachweise des präferenziellen Ursprungs oder eines bestimmten Be- oder Ver- arbeitungsgrades einer Ware innerhalb der EU geeignet und dienen als Vorpapier bei der Aus- stellung von förmlichen Präfe- renznachweisen. LE gehören zu den am häufigs - ten ausgestellten Dokumenten. In der praktischen Handhabung ergeben sich viele Fragen, weil viele Informationen komprimiert dargestellt werden, die noch dazu häufigen Änderungen unterliegen.

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