IHK-Global Business Ausgabe 12/2022

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Dr. Gabriele Koch-Weithofer (verantw.) Georg Müller Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11x im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 44 vom Januar 2022 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

ÄGYPTEN Angabe der USt-Nr. bei CargoX

ZOLL A B C

Für die zum 1. Januar 2023 auch für Luftfrachtsendungen ver- pflichtende Vorab-Registrierung im System „Advanced Cargo Information (ACI)” müssen deutsche Exporteure sich bei dem Unternehmen CargoX mit Sitz in Slowenien registrieren. Das deutsche Unternehmen bezieht dabei Leistungen von CargoX. Damit diese im Wege des Reverse-Charge Verfah- ren abgerechnet werden können, sollten deutsche Unternehmen bei der Registrierung bei CargoX auch ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben. Damit wird der deutsche Leistungsempfänger zum Steuer- schuldner. DIHK/IHK SCHWEIZ „Erklärung-IHK“ gilt als Ursprungsnachweis Die IHKs der Schweiz sowie die eidgenössische Zollverwaltung erkennen die Erklärung der deutschen IHKs über den Nichtpräferenziellen Ursprung, die sogenannte “Erklärung- IHK”, als Ursprungsnachweis offiziell an. Zuvor hatten die schweizerischen Kammern dieses Dokument lediglich informell als Vornachweis für in der Schweiz ausgestellte Ursprungszeug- nisse akzeptiert. Allerdings wird die „Erklärung-IHK“ – besonders in der Langzeitversion mit einer Gültigkeits- dauer von maximal 12 Monaten – künftig nur anerkannt, wenn die zuständige IHK in Deutschland diese bescheinigt hat. Dies gilt sowohl für Ursprünge aus Drittländern als auch für Ursprünge einzelner EU-Mitglied- staaten und den Ursprung „EU”. DIHK/IHK

Wer mit Zoll, Exportkontrolle und dem Ausstellen von Ausfuhr- dokumenten zu tun hat, muss mit einer Vielzahl von Fachbegriffen sicher umgehen können. Doch was verbirgt sich hinter all diesen Ab- kürzungen? Wir erklären in dieser Rubrik wichtige Begriffe aus Zoll - recht, Exportkontrolle und Umsatz- steuer und stellen die zuständigen Behörden und Ministerien vor. Zollbefund Schriftliches Festhalten von Um- fang und Ergebnis der Überprüfung einer Zollanmeldung; Abweichun- gen können zu einer geänderten Festsetzung führen. Zollgebiet Einige Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Bei der Ein- reise aus diesen Gebieten gelten daher ebenfalls die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhr- umsatzsteuer und ggf. Verbrauch- steuern erhoben. Zu diesen Gebieten zählen: die britischen Kanalinseln, die Über- seedepartements Frankreichs (Martinique, Mayotte, Guade- loupe, Réunion, Französisch-Gu- ayana und Saint-Martin), die Kana- rischen Inseln, Campione d‘Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio, die Ålandinseln sowie der Berg Athos in Griechenland.

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