IHK-Global Business Ausgabe 12/2022

EUROPA/ZENTRALASIEN

FRANKREICH Neue Regelung beim Triman-Logo

GROSSBRITANNIEN Lebensmittel: EU-Hersteller- angabe reicht noch 2023 Wer vorverpackte Lebensmittel in Großbritannien (England, Wales und Schottland) in Verkehr bringt, muss Name und Adresse des Food Business Operators, kurz FBO (Hersteller/Importeur) auf der Verpackung oder einem Etikett angeben. Bis 31. Dezember 2023 dürfen vorverpackte Lebensmittel weiter abgegeben und verkauft werden, wenn die Adresse eines in der EU angesiedelten FBO genannt ist. Ab 1. Januar 2024 müssen vorverpackte Lebensmittel in Großbritannien mit der Adresse eines in Großbritannien ansässigen FBO gekennzeichnet werden. Wenn sich der FBO nicht im Vereinigten Königreich befindet, ist die Adresse des Importeurs mit Sitz im Vereinigten Königreich anzugeben. Bei der Adresse muss es sich um eine reale Adresse handeln, unter der das Unternehmen per Post kontaktiert werden kann. Eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer reicht nicht. IHK

Die seit Januar 2022 geltenden Bestimmungen zur Triman-Kennzeichnung wurden erweitert. Laut Artikel 2 der neuen Verordnung ist es möglich, ein Produkt auch nach dem 9. März 2023 in einer Verpackung ohne Triman und dem entsprechenden Mülltrennungshinweis in Frankreich zu vertreiben. Voraussetzung ist: Die Verpackung wurde vor dem 9. September 2022 hergestellt und vor dem 9. März 2023 von der Firma oder Person, die für die Verpackung der Ware zuständig ist, in Besitz genommen. AHK/IHK Weitere Informationen zur Triman-Kennzeichnung sowie kostenlose Merkblätter zur französischen Verpackungsver- ordnung bietet die AHK Frankreich unter: francoallemand.com/dienstleistungen/umweltreporting- compliance

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