IHK-Magazin Ausgabe 03/2023

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 29. März 2023 gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur vor- läufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), sowie gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 p) der Satzung der IHK Rhein-Neckar die Sachverstän- digenordnung vom 1. Januar 2016 wie folgt geändert: § 8 Veröffentlichung Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar veröffentlicht die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie die Kontaktdaten des Sachverständigen auf der Webseite www.svv.ihk.de für den Zeitraum der Bestellung. Eine zusätzliche Veröffentlichung in weiteren Medien ist zulässig. Name, Adresse, Kommunikationsmittel und Sachgebiets- bezeichnung des Sachverständigen können durch die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar oder einen von ihr beauftragten Dritten gespeichert und in Listen oder auf sonstigen Datenträgern veröffent- licht und auf Anfrage jedermann zur Verfügung gestellt werden. § 13 Bezeichnung als „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (2) Unter die in Abs. 1 genannten Leistungen soll der Sachverständige nur seine Unterschrift und seinen Rundstempel setzen. Im Fall der elektro- nischen Übermittlung ist die qualifizierte elektronische Signatur oder ein funktionsäquivalentes Verfahren zu verwenden. § 22 Erlöschen der öffentlichen Bestellung (2) Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar löscht Namen und Kontaktdaten des Sachverständigen von der Webseite www.svv.ihk.de und ggf. von weiteren elektronischen Medien, sobald die öffentliche Bestellung erloschen ist. § 26 Inkrafttreten Diese Sachverständigenordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft. Die Sachver- ständigenordnung vom 1. Januar 2016 tritt damit außer Kraft. Mannheim, 29. März 2023 Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Manfred Schnabel Dr. Axel Nitschke Präsident Hauptgeschäftsführer Die vorstehenden Änderungen werden hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht. Mannheim, 30. März 2023 Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Manfred Schnabel Dr. Axel Nitschke Präsident Hauptgeschäftsführer

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten Vorsitzende und Beisitzende – Berufungsperiode 2021 bis 2023

Vorsitzender:

Dr. Gerd Lippok ist Vorsitzender der Einigungsstelle zur Beilegung von Wett- bewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar. Vor seiner Pensionierung war er Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe.

Stellvertreter:

Dr. Achim Hallenberger und Matthias Stojek sind die stellvertretenden Vorsit- zenden der Einigungsstelle. Vor ihrer Pensionierung waren beide Vorsitzende Richter am Landgericht Mannheim.

Beisitzer:

Industrie:

Jürgen H. Winter, Winter Holding GmbH & Co. KG, Nußloch

Einzelhandel:

Alfred E. Dosch, Heidelberg

Andreas Kampmann, Sportiv Kampmann GmbH & Co. KG, Heidelberg

Hans-Dieter Wüst, Fritz Wenthe & Co. GmbH, Mannheim

Handwerk:

Alena Bauer, Maßschneiderei Bernd Agne, Inh. Alena Bauer e. K., Mannheim

Dienstleistungen/Gastronomie:

Brigitte Reichart-Stalinger, Stalinger-Gaststätten-Betriebs-GmbH, Neckargemünd

Dienstleistungen/Verkehr:

Sandra Stadel-di Salvo, Fahrservice Stadel, Mannheim

Thorsten Zizmann, Zizmann Speditions GmbH, Leimen

Verbraucher:

Maren Jeschonek, Verbraucherzentrale BW e.V., Beratungsstelle Mannheim

IHK-Ansprechpartnerin:

Bettina Ganser Tel.: 0621 1709-231 E-Mail: bettina.ganser@rhein-neckar.ihk24.de

Verwaltungsvorschrift „Online-Schulungen Gefahrgutbeauftragte – besondere Schulungsanforderungen und -methoden“ Die IHK Rhein-Neckar hat am 15. Februar 2023 entsprechend § 7 Abs. 2 der Satzung „betreffend zur Schulung, Prüfung und Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte“ vom 15. Februar 2023 die Verwaltungsvorschrift „Online-Schulungen Gefahrgutbeauftragte – besondere Schulungsanforderungen und -methoden“ erlassen. Interessenten können die Verwaltungsvorschrift bei der IHK Rhein-Neckar anfordern (Ansprechpartner: Jörg Wagner, Tel.: 0621 1709-234)

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IHK Magazin Rhein-Neckar 03 | 2023

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