IHK-Global Business Ausgabe 08-09/2022

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Dr. Gabriele Koch-Weithofer (verantw.) Georg Müller Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11x im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 44 vom Januar 2022 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

Inkrafttreten erforderlichen internen Rechtsverfahren abgeschlossen hat. Dies könnte bis Ende 2023 passieren, das Abkommen somit Anfang 2024 in Kraft treten. Als Ursprungsnachweise sind Ur- sprungserklärungen des jeweiligen Aus- führers vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Anmeldung der Zollpräferenz auch auf Basis der „Kennt- nis des Einführers” möglich sein – wie bereits bei den Handelsabkommen mit Japan und dem Vereinigten Königreich. DIHK/IHK EU-New Zealand Trade Agreement: policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-rela- tionships-country-and-region/countries- and-regions/new-zealand/eu-new-zea- land-agreement/ text-agreement_en

GROSSBRITANNIEN Zollanmeldung per CDS löst CHIEF ab Der britische Zoll HMRC hat angekündigt, sein altes System für die elektronische Abgabe von Zollanmel- dungen „CHIEF” in den kommenden Monaten abzuschalten. Künftig sollen Zollanmeldungen nur noch via IT-Anwen- dung „Customs Declaration Service” (CDS) erfolgen. In einem ersten Schritt soll CHIEF für Einfuhrvorgänge abge- schaltet werden; ab 1. Oktober 2022 sind sämtliche Einfuhrzollanmeldungen über CDS abzugeben. Im zweiten Schritt soll CHIEF für Ausfuhrvorgänge abgeschaltet werden; ab 1. April 2023 ist nur noch CDS am Start. Bislang laufen beide Systeme parallel. DIHK/IHK

ZOLL Erleichterungen beim Aufschubkonto Auf Initiative der IHK hat die Generalzolldirektion (GZD) die Voraussetzungen für die Bewilli- gung eines laufenden Zahlungsauf- schubs (Art. 110 b Unionszollkodex) für die „Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) – ohne Sicherheitsleistung“ erweitert: Auch Unternehmen, die regel- mäßig weniger als zwei Einfuhren pro Monat oder 25 Importe pro Jahr tätigen, können nun einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass sie Waren einführen, für die im Durchschnitt EUSt-Beträge in Höhe von mindestens 10.000 Eu- ro im Monat beziehungsweise 120.000 Euro im Jahr zu entrich- ten sind, oder wenn sie entspre- chende Einfuhren beabsichtigen. DIHK/IHK Details finden Sie auf der Website des Zolls:  zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ Abgabenerhebung/Zahlung-der- Abgaben/Mit-Zahlungserleichte- rung/mit-zahlungserleichterung ZOLL Mehrere Aufschubkonten möglich Die Generalzolldirektion (GZD) hat klargestellt, dass einem Unternehmen mehrere Aufschubkonten des gleichen Kontotyps bewilligt werden können. Mehrere Konten können die interne Buchhaltung für einzelne Unternehmensbereiche oder Niederlassungen erleichtern. Falls für den Kontotyp eine Bürgschaft erforderlich ist, reicht bei mehreren gleichartigen Konten eines Unternehmens (Aufschub- nehmer) eine einzige Bürgschafts- urkunde (Gesamtbürgschaft) über den gesamten erforderlichen Referenzbetrag (Aufschubsumme). DIHK/IHK

APS Zollpräferenzen ausgesetzt

RUSSLAND 7. Sanktionspaket verabschiedet

Die Europäische Kommission hat die neue Liste von Waren veröffentlicht, bei denen im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) die Zollpräferenzen für bestimmte Länder ausgesetzt sind. Betroffen sind Indien, Indonesien und Kenia. Die Liste gilt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und findet sich im Anhang der Durch- führungsverordnung (EU) 2022/1039. GTAI/IHK Rechtsdatenbank der EU: eur-lex.europa.eu Schnellsuche 2022/1039

Die EU hat am 21. Juli 2022 ihr 7. Sanktionspaket gegen Russ- land veröffentlicht. Neu ist das Verbot der Einfuhr von Gold und Schmuck- waren. Zudem wurden die güter- und personenbezogenen Sanktionen erweitert und die Anhänge der EU-Verordnungen entsprechend geändert. Betroffen sind die Abschnit- te: Ausfuhr von High-Tech (technolo- gische und militärische Stärkung/ Sicherheitstechnik), Ausfuhr von Gütern und Technologien zur Stär- kung der industriellen Kapazitäten Russlands, Erdölraffination und Einfuhr von Kohle. Außerdem werden die Vermögenswerte der Sberbank eingefroren und die Finanzsanktionen ausgeweitet: Es wurden weitere 50 Personen sowie Unternehmen gelistet. Sanktionen gegen Russland Detaillierte und laufend aktualisierte Informationen zu den EU-Sanktionen gegen Russland finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/russland

BRASILIEN Zölle gesenkt

INDONESIEN Haager Übereinkunft in Kraft

UKRAINE Import-Zölle auf Eis gelegt

Brasilien hat die Zölle für 6.195 Pro- dukte erneut um 10 Prozent gesenkt. Die Zollsenkungen gelten seit dem 1. Juni 2022 und sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Es handelt sich um die zweite Zollsenkung innerhalb von sechs Monaten. Im November 2021 hatte Brasilien die Zölle schon einmal um 10 Pro- zent gesenkt. Zu den aktuell betroffenen Produkten zählen zum Beispiel Nah- rungsmittel wie Bohnen, Fleisch, Nudeln und Reis, chemische Produkte und Baumaterialien. GTAI/IHK NEUSEELAND Handelsabkommen kommt Am 30. Juni 2022 haben die EU und Neuseeland die Verhandlungen über ein Handelsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem alle Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland entfal- len. Auch Konformitätsanforderungen und -verfahren werden erheblich abge- baut, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen. Zudem wird der neusee- ländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleis- tungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet. Das Abkommen wird für die Ver- tragsparteien erst dann völkerrechtlich verbindlich, wenn jede Seite ihre für das

Am 4. Juni 2022 ist das Haager Apostille-Übereinkommen in

Indonesien in Kraft getreten. Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländi- scher öffentlicher Urkunden von der Legalisation (sogenanntes Apostille- Übereinkommen) ersetzt das traditionel- le und umständliche Legalisierungsver- fahren durch eine einzige Formalität: die Ausstellung einer Bescheinigung, der sogenannten Apostille. Eine Apostille, die vom jeweiligen Ursprungsstaat ausgestellt wird, bestätigt die Herkunft eines öffentlichen Dokuments, so dass es im Ausland einer anderen Vertragspartei vorgelegt werden kann. Das soll es Einzelpersonen, Familien und Geschäfts- leuten erleichtern, öffentliche Urkunden im internationalen Verkehr vorzulegen. GTAI/IHK

Die EU hat die Aussetzung von Einfuhrzöllen für alle ukraini- sche Waren bis zum 5. Juni 2023 beschlossen. Damit soll die ukraini- sche Wirtschaft erheblich unterstützt werden. DIHK/IHK

HYBRID-VERANSTALTUNG

11. OKTOBER 2022 Tarifdschungel: Wie finde ich meine richtige Zolltarifnummer?

Kenntnisse im Umgang mit dem Zoll- tarif sind für alle, der im Zollbereich tätig sind, von elementarer Bedeutung. Sowohl beim Import als auch beim Export werden Zoll- und Steuersätze, Genehmigungspflichten und weitere zollrechtliche Maßnahmen zunächst nach der angemeldeten Warennum- mer – wie die Zolltarifnummer auch genannt wird – beurteilt. Sogar bei der Ausstellung von Lieferantenerklärun- gen kommt man nicht an der Waren- nummer vorbei.

TERMIN UND UHRZEIT: Dienstag, 11. Oktober 2022, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:

265 Euro für IHK-Mitglieder 390 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/ event/15372107 IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164

IHR ANSPRECHPARTNER: Oliver Falk 0621 1709-223 oliver.falk@rhein- neckar.ihk24.de

 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

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